News für Freie
Das gleiche Arbeitszimmer darf von zwei Personen steuerlich voll geltend gemacht werden
Doppelverdiener dürfen sich freuen
Bekanntlich darf ein Arbeitszimmer in voller Höhe (wenn die anteiligen Kosten an der Miete oder den Hauskosten über 1.250 Euro liegen) nur dann als Betriebsausgabe geltend gemacht werden, wenn es der „berufswesentliche Mittelpunkt“ der Tätigkeit ist. Freie Journalisten gelten dann als solche "Mitttelpunkt-Tätigen", wenn sie dem Finanzamt glaubhaft vermitteln können, dass der zentrale Ort ihrer geistigen Schöpfungen eben das Büro ist und nicht das Straßencafé, wie so mancher Finanzbeamte ganz ernsthaft denkt.
Für alle anderen („Nicht-Mittelpunkt“-)Berufstätigen gilt, dass sie nur bis zu 1.250 Euro im Jahr geltend machen können, selbst wenn ihr Arbeitszimmer ihnen eigentlich teurer zu stehen kommt.
In der Vergangenheit hatten die Finanzgerichte gemeint, der Höchstbetrag gelte für pro Arbeitszimmer, unabhängig davon, wie viele Personen darin tätig waren. Jetzt heißt es, dass jeder Berufstätige diesen Betrag separat und in voller Höhe Anspruch nehmen kann.
Klar dürfte allerdings sein, dass das nur dann gilt, wenn die Kosten für das Arbeitszimmer überhaupt 2.500 Euro erreichen. In dem aktuell vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall lagen die Kosten für das Arbeitszimmer etwas über 2.500 Euro. Verursacht das Arbeitszimmer geringere Kosten, dürften die Kosten daher nur insoweit abgesetzt werden. Beispiel: Mietkostenanteil im Jahr 2017 liegt bei 2.100 Euro. Die beiden berufstätigen Eheleute können also jeweils 1.050 Euro geltend machen.
Die gleichen Grundsätze dürften gelten, wenn drei oder mehr Personen das Arbeitszimmer nutzen. Wie bereits ausgeführt, könnte bei drei Personen der absetzbare Betrag auf 3.750 Euro steigen, allerdings müsste das Zimmer im Jahr auch tatsächlich solche Kosten verursachen.
Es bleibt im Übrigen dabei, dass jeder der Berufstätigen, die den Betrag geltend macht, die Voraussetzungen nachweisen muss. Dazu gehört beispielsweise, dass am Arbeitsplatz (z.B. Rundfunkanstalt) kein eigenes Arbeitszimmer vorhanden ist. Ebenso muss die Behauptung, dass das Zimmer überhaupt zur Tätigkeit genutzt wird, im Zweifelsfall plausibel dargestellt werden. Wenig überzeugend wäre es beispielsweise, wenn das Finanzamt bei einer Besichtigung des Arbeitszimmers nur Unterlagen findet, die dem anderen Berufstätigen zuzuordnen sind, oder – noch problematischer – das Zimmer mit Sportinstrumenten oder Kinderspielzeug gefüllt wäre.
Der DJV rät freien Journalisten selbstverständlich dazu, zunächst darauf zu setzen, als "Mittelpunkt-Tätige" anerkannt zu werden, denn dann gilt die 1.250-Euro-Bremse ohnehin nicht. Mitglieder, die bei diesem Punkt Schwierigkeiten sehen, können sich vom zuständingen DJV-Referat Freie Journalisten beraten lassen. Der DJV hat auch eine spezielle Broschüre "Steuertipps für Journalisten" erarbeitet, die im DJV-Shop abrufbar ist.
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 15.12.2016, VI R 53/12
ECLI:DE:BFH:2016:U.151216.VIR53.12.0
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Feste Freie gleich behandeln
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, feste freie Journalistinnen und Journalisten in den Personalräten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit ihren angestellten Kollegen gleichzustellen.
Wie Gewerkschaften die Interessen von Freien besser vertreten können - neues Handbuch aus Europa
Auf djv.de ist jetzt die PDF-Ausgabe eines neuen Handbuches zum Thema, wie Freie erfolgreich von Gewerkschaften vertreten werden können: Das "Handbuch zur gewerkschaftlichen Organisierung". Das Handbuch wurde auf der...
DJV-Fachausschuss Bildjournalisten erarbeitete neue Technikempfehlung
Welche Ausrüstung brauchen Personen, die im Bildjournalismus arbeiten? Der DJV-Fachausschuss der Bildjournalistinnen und Bildjournalisten hat jetzt eine Übersicht erarbeitet, die als "Technikempfehlungen" im Format PDF...
Wenig neue Hilfe von Bund und Ländern für Selbständige
Die neuen Finanzhilfen von Bund und Ländern bringen vielen Selbständigen nur wenig. Der DJV informiert über die aktuellen Programme in einem kompakten "DJV-Tipps für Freie" (PDF). Ebenfalls aktualisiert wurde das...
Informationen zu neuen Hilfen für Selbständige
Die Bundesregierung und einige Länder haben neue Programme aufgelegt, mit denen Selbständige angesichts des Umsatzrückgangs in der Corona-Krise unterstützt werden sollen.Hier eine erste, kurze Übersicht (wird...
Was Freie jetzt wegen der Umsatzsteuer tun müssen
Die Umsatzsteuer ist vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt worden. Dabei gilt das nur für solche Leistungen, die in diesem Zeitraum erbracht werden. Das Bundesfinanzministerium sagt hier...
Staatsgeld muss Freien helfen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungs- und Zeitschriftenverleger dazu auf, die Freien an den Unterstützungsgeldern des Bundes zu beteiligen.
Der Begriff "Webinare" dürfte ein Allgemeinbegriff sein und markenrechtlich keinen Schutz genießen
Im Netz kursieren auf verschiedenen Seiten Meldungen zum Thema "Begriff Webinar ist markenrechtlich geschützt". Auch auch juristischen Abteilungen einiger öffentlicher Einrichtungen kommen - sichtlich in Folge dieser...
Neues Hilfspaket für Unternehmen erreicht viele Freie nicht
Die Überbrückungshilfen für Unternehmen in den Monaten Juni bis August erreichen viele Freie nicht. Das liegt an den Vorgaben der Bundesregierung, die in einem Eckpunktepapier zu finden sind. Danach dürfen die Gelder weder für...
Bekommen Freie jetzt "durch Europa" ganz viele Rechte?
Sind Freie am 25. Juni 2020 durch einen "Federstrich" des Bundesarbeitsgerichts plötzlich zu anerkannten Angestellten mit viel mehr Rechten als bisher geworden? Darüber grübelt jetzt deutschlandweit die juristische...
Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare
Eine freie Mitarbeiterin des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) hat einen Anspruch auf Auskunft über die Honorare vergleichbarer männlicher Mitarbeiter. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 25. Juni 2020 entschieden....
Lobbyregister muss her
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Einrichtung eines effektiven Lobbyregisters in Berlin.
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
freienblog
Kritiklose Wiedergabe von Verleger-Argumenten gegen Freie?
Warum Journalisten keine ungeschwärzte BND Akte von Adolf Eichmann erhalten
Verleger kritisieren HuffPo-Journalismus - weil sie es selbst lieber machen würden?
„Die freien Journalisten wollen doch nur Kohle!“
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr