News für Freie
Der Pensionär, die selbständige Tätigkeit und sein Arbeitszimmer
Steuern sparen bis zum Schluss
Normalerweise können Selbständige ihr häusliches Arbeitszimmer nur geltend machen, wenn sie keinen anderen Arbeitsplatz haben. Dabei liegt die Höchstgrenze für die Geltendmachung bei 1.250 Euro. Wenn das häusliche Büro allerdings den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt, gilt diese Deckelung nicht.
Der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass für die Frage, was die berufliche Tätigkeit sei, nur solche Bezüge zu berücksichtigen sind, die für die aktuelle Ausübung einer Tätigkeit gezahlt werden. Pensionen und Renten sind daher nicht zu berücksichtigen. Wenn der Rentner also noch eine bestimmte selbständige Tätigkeit hat, gilt diese als seine maßgebliche berufliche Tätigkeit. Für die Frage wiederum, welche Flächen im Keller als bewohnbar gelten und daher bei der Wohnfläche zu berücksichtigen sind, zog das Gericht die Wohnflächenverordnung heran. Danach gelten Zubehörräume nicht als Wohnfläche, wohl aber Räume, die nach Funktion, Lage oder Ausstattung dem Standard eines Wohnraums entsprechen.
BFH, Urteil vom 11.11.2014, Aktenzeichen VIII R 3/12, Quelle: Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs vom 24.2.2015
M. Hirschler (hir@djv.de)
News für Freie
Neue Hilfen für Freie
Der DJV informiert in einem aktuellen "Tipps für Freie" über neue Hilfen für Freie angesichts fortdauernder wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Link zum DJV-Tipps für Freie (PDF)
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Hilfe für Selbstständige erhöht und verlängert
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Bundestag gibt grünes Licht
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Verabschiedung des Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts durch den Deutschen Bundestag am heutigen Donnerstag.
Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III
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Journalismus ist Kultur
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert in einem Offenen Brief Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Änderungen an dem Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ auf.
Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe
Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.
Transparenz gefordert
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Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
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