News für Freie
Diskriminierung durch Altersgrenzen an Rundfunkanstalten?
Mit 66 Jahren, da hört das (freie Rundfunk-)Leben auf, müssen Freie immer wieder erfahren
"Als freier Journalist bekomme ich so wenig Rente, da werde ich bis zum Umfallen arbeiten", denkt so mancher freie Journalist. Andere wiederum sind so gut im Geschäft, dass sie sich eine Existenz ohne (freies) Arbeitsleben gar nicht mehr vorstellen können. In der Tat arbeiten daher viele Freie bis ins hohe Alter an Zeitungen, Zeitschriften oder im Privatfunk und Onlinebereich.
An Rundfunkanstalten sieht das jedoch oft anders aus. "Mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres werden Sie nicht mehr bei uns beschäftigt", diese Mitteilung sorgt bei älteren Freien immer wieder für Verdruss. Wegen des finanziellen Verlusts, wegen dem Verlust einer eingespielten Medienposition, wegen beidem oder auch aus noch anderen Gründen.
Die Rundfunkanstalten wiederum nennen verschiedene Gründe. Weil die Beschäftigung tarifvertraglich geregelt sei, gebe es wie bei Tarifverträgen für Arbeitnehmer Altersgrenzen, um eine Überalterung der Sender zu verhindern und sich unangenehme Trennungsprozesse zum Ende des Berufslebens zu ersparen.
Das sieht der Moderator Peter Zudeick, langjährig tätig beim Hessischen Rundfunk, anders. Er klagte jetzt vor dem Arbeitsgericht gegen das Ende seiner Beschäftigung - wegen Altersdiskriminierung, forderte rund 100.000 Euro Schadensersatz. Erfolglos, wie der Bonner Generalanzeiger jetzt berichtete. Das Gericht hielt die Regelung über die automatische Beendigung der Beschäftigung für vertretbar, weil damit die Beschäftigung jüngerer Mitarbeiter möglich werde.
Unhaltbare Diskriminierung verdienter Mitarbeit oder Schutz vor ausufernder Gerontokratie in Rundfunkanstalten? Macht es nicht Sinn, wenn Ältere im üblichen Rentenalter Platz machen für Jüngere? Gibt es nicht ein Leben nach dem Arbeitsleben? Oder können ältere freie Mitarbeiter sich nicht zumindest andere Spielfelder suchen, etwa eigene Onlinemedien oder Beratungsangebote für die Jüngeren?
In einer alternden Gesellschaft, in der die Wirtschaft "Senior-Experten" reaktiviert und mit 70 Jahren rund um den Globus zur Beratung aussendet, stehen Gegenargumente bereit: Warum unerfahrene Jungspunde über Politiker und Institutionen berichten lassen, die oft selbst über 70 Jahre alt sind (z.B. Bundesfinanzminister Schäuble)?
Warum den Zuhörern Formate wegnehmen, die sich bewährt haben, die Aufmerksamkeit binden? Hat die zunehmende Zahl älterer Mediennutzer nicht einen Anspruch darauf, Berichte und Wahrnehmungen von Journalisten ihrer eigenen Altersgruppe zu bekommen? Können nicht auch Junge von der Gelassenheit und Erfahrung älterer, ja uralter Journalisten profitieren? Und können nicht auch die "wütenden Alten" mitunter das Salz in der Suppe sein?
Die Debatte hat erst begonnen - und wird die Gesellschaft in den nächsten Jahrzehnten beschäftigen, ob es einem gefällt oder nicht.
Einen kleinen Schritt zur "Ausweitung der Kampfzone" hat der DJV gerade jetzt unternommen. Durch Hinweis der DJV-Betriebsgruppe der Deutschen Welle wurde klar, dass der aktuelle Tarifvertrag den Verlust von Rechten bereits mit dem Erreichen des 65. Lebensjahres vorsah, obwohl durch die Rentenreform das Rentenalter mittlerweile erst bei "65 Lebensjahren und zwei Monaten" beginnt. Ein erstes Opfer dieser Regelung gab es schon. Durch schnelles (Ver-)Handeln wurde es möglich, mit der Deutschen Welle eine Regelung zu finden, nach der immer das jeweilige geltende Rentenalter gültig ist, also eines Tages auch das 67. Lebensjahr. Natürlich nur ein kleiner Schritt, aber eben eine Maßnahme, die zeigt: Bewegung ist möglich - auch nach oben.
MH
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