Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

2014

Einige Änderungen beim Steuerrecht der freien (und auch angestellten) Journalisten

20.12.2013

Die wichtigste Änderung dürfte für die meisten Freien bei den Verpflegungspauschalen liegen


Wer im In- und Ausland unterwegs ist, kann den damit verbundenen Mehraufwand für Verpflegung pauschal als Betriebsausgabe geltend machen. Ab 2014 werden diese Pauschalen neu berechnet: 12 Euro ab 8 Stunden Abwesenheit, 24 Euro, wenn die Abwesenheit von 00.00 - 24.00 Uhr dauerte. Mehrfache Abwesenheit am Tag können zusammengerechnet werden, wenn die Abwesenheit über zwei Tage dauert (ohne Übernachtung, also z.B. von 17 Uhr bis 01.30 Uhr), kann die 12-Euro-Pauschale ebenfalls geltend gemacht werden.

Verpflegungsmehraufwand für Auswärtstätigkeiten darf maximal für drei Monate einer Reise geltend gemacht werden. Eine Unterbrechung von vier Wochen führt unabhängig vom Grund ab 2014 zum Neubeginn der Frist, so dass Steuerfachleute deswegen jetzt zur „strategischen Urlaubsplanung“ raten.

Streitigkeiten bei den Reisekosten gibt es vor allem bei Fahrten zwischen Wohnung und einem längere Zeit aufgesuchten Einsatzort, etwa zur Arbeit oder häufigen Besprechung beim Hauptauftraggeber. Hier geht es darum, ob mit der normalen Kilometerpauschale gearbeitet werden darf (0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer / bei Autos) oder ob ein Abschlag erfolgt, etwa durch Abrechnung nur am Entfernungskilometer (z.B. bei Autos: 0,30 Euro für nur eine Richtung, also die Entfernung zum Arbeitsort). Hier soll entscheidend sein, ob beim Auftraggeber der Mittelpunkt der Tätigkeit liegt. Ab 2014 gibt es in jedem Fall maximal nur eine einzige, „erste“ externe „Tätigkeitsstätte“, d.h. alle anderen Fahrten können mit dem normalen Kilometeransatz geltend gemacht werden.

Laut dem Bundesfinanzministerium ist von einer „ersten Tätigkeitsstätte“ an der betrieblichen Einrichtung auszugehen, wo die Tätigkeit typischerweise arbeitstäglich oder je Arbeitswoche zwei volle Arbeitstage oder mindestens ein Drittel der vereinbarten regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft ausgeübt wird. Fährt der Selbständige regelmäßig in ein „weites Tätigkeitsgebiet“ (z.B. stets von Göttingen in die Region Holzminden, um dort zu arbeiten), ist die Anreise dorthin nur nach dem Entfernungskilometer zu berechnen (Fahrt von der Wohnung zum nächstgelegenen Zugangspunkt zum weiträumigen "Tätigkeitsgebiet“, also beispielsweise bis zur Autobahnabfahrt in das Gebiet).

Auch die Anmietung einer Wohnung an einem Einsatzort und Wochenendfahrten zur Familie  können zum Streitfall werden. Bei einer Tätigkeit, die mindestens an drei Tagen pro Woche ausgeübt wird, können die Kosten der Unterkunft nur bis zu einer Dauer von 48 Monaten geltend gemacht werden, danach nur nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung mit maximal 1.000 Euro pro Monat, diese Grenze gilt nur für das Inland. Bei kürzerer Dauer der Wochenarbeitszeit (z.B. zwei Tage Moderation in der Woche) gilt die Grenze von 48 Monaten nicht.

Auch einige Auslandspauschalen ändern sich. Zu diesen Werten und einigen anderen Punkten finden sich Ausführungen in einer aktuellen Aktualisierung der DJV-Steuerexpertin Gerda Theile zu den "DJV-Steuertipps", die dieser Meldung als PDF-Link beigefügt sind.


Michael Hirschler, hir@djv.de
Steuertipps_-_Beiblatt_Januar_2014_-_A4.pdf

News für Freie

Netzfreiheit

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Wer in Internetforen Kritik übt, muss damit rechnen, dass die kritisierte Person oder Firma die Offenlegung seiner Daten verlangen kann.

DJV-news 288

Durchsuchungen, Flächentarife, Trauermarsch

08.02.13

Durchsuchung: Attacke gegen freie Fotografen | DJV steht zu Flächentarifverträgen | Meinungsvielfalt zu Grabe getragen | G+J: DJV appelliert an soziale Verantwortung | sh:z übernimmt Anzeigenblätter | Einmalzahlung für...

Faire Honorare

Schlichterspruch zu Bildhonoraren an Tageszeitungen liegt vor

07.02.13

Mit einem Schlichterspruch endet vorläufig das mehr als neun Jahre lange Ringen um faire Honorare für Bildbeiträge in Tageszeitungen.

Honorare

Noch länger warten auf den Zahlungseingang?

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Eine gut gemeinte EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umzusetzen. Und kann zu Verschlechterungen für freie Journalisten führen. Die Details.

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29.01.13

Schon mal eine anonyme E-Mail-Adresse zurückverfolgt? Eine Tabelle voller Daten in eine interaktive Grafik verwandelt? Der journalist-Seminarkalender ist aktualisiert.

Westfälische Rundschau

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25.01.13

Die Schließung der WR als Zeitung mit eigener Redaktion und eigenen freien Mitarbeitern wirft viele Fragen auf. Der DJV NRW informiert in Haus Busch, Hagen.

journalist.de

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23.01.13

Die Rundfunkgebühr ist abgeschafft. Seit Anfang des Jahres ist der Rundfunkbeitrag fällig. Was die Umstellung die freien Journalisten kostet, hat DJV-Referent Michael Hirschler nachgerechnet.

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The Charter of Freelance Rights

22.01.13

Die Europäische Journalisten-Föderation (der DJV ist dort Mitglied) veranstaltet am 5. Februar ein Webinar zum Thema Mindeststandards für den Umgang mit freien Journalisten. Die Seminarsprache ist Englisch.

Urheberrecht

Piraten - Ihr versklavt uns

21.01.13

Junge Autorin klagt eBook-Piraten an.

Soziales

Krankengeld für Freie an Rundfunkanstalten - Änderungsvorstoß im Bundestag

18.01.13

Rund 100.000 unständig Beschäftigte haben seit der Krankengeldreform ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Die Grünen fordern jetzt eine Reform.

Unfaire Urheberrechtsregelungen

Warnung vor neuem Vertrag bei Biefelder Verlag GmbH & Co KG

11.01.13

Der DJV warnt freie Journalisten vor einem neuen Vertrag der Biefelder Verlag GmbH & Co KG. Der Fachverlag gibt zahlreiche Fachzeitschriften heraus, so beispielsweise Titel wie „Sonne Wind & Wärme“.

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Schöner Schein

10.01.13

Das Magazin Quality berichtet über schöne und teure Dinge. Weniger Wert legt man anscheinend auf die Zahlungsmoral. Mehrere freie Mitarbeiter warten auf ihre Honorare.

News 745 bis 756 von 858

Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)

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