News für Freie
Fahrtkosten zwischen Wohnung und Betriebsstätte ohne Umsatzsteuer
Urteil des Bundesfinanzhofs
Selbständige, die ihr als Dienstfahrzeug eingestuftes Auto für die Fahrt von der Wohnung zu ihrem externen Büro nutzen, müssen hierfür keine Umsatzsteuer zahlen. Das hat der Bundesfinanzhof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.
Begründung: Der Weg zur Betriebsstätte ist für Unternehmer kein Privatvergnügen, sondern soll den Umsatz steigern. Bislang galt: Selbständige, die ihr Dienstauto für Fahrten von der Wohnung zum Büro benutzen, müssen sich das als privaten Vorteil anrechnen lassen und der Umsatzsteuer unterwerfen.
Im konkreten Fall ging es um den Geschäftsführer einer GmbH, der auch zu 90 Prozent deren Gesellschafter war. Dem Urteil ist allerdings nicht zu entnehmen, dass dessen Aussagen auf diesen spezifischen Personenkreis beschränkt sein soll.
Fraglich ist allerdings, wie sich diese Entscheidung damit verträgt, dass - freilich für das Einkommensteuerrecht - in § 4 Absatz 5 Nr.6 Einkommensteuergesetz explizit festgeschrieben ist, dass Unternehmer Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte als besondere Einnahme in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung berücksichtigen müssen. Denn Selbständige, die ihren Dienstwagen auch privat nutzen, müssen dafür nicht nur pauschal 1 Prozent des Listenwerts pro Monats als fiktive Einnahme verbuchen, sondern auch zusätzlich 0,03 Prozent des Listenwerts des Autos pro Kilometer zwischen Wohnung und Arbeit pro Monat als weitere Einnahme eintragen, wiederum nach Abzug von 30 Cent pro Kilometer. Der Grund, warum sie das entsprechend verbuchen müssen, liegt eigentlich auch darin, dass ein privater Vorteil unterstellt wird.
Prinzipiell könnte einiges dafür sprechen, dass es in Zukunft nur noch die 1 Prozent des Listenwerts sein müssen, die als Einnahme zu verbuchen sind. Doch der Regelungsgehalt des § 4 Absatz 5 Nr.6 Einkommensteuergesetz dürfte dagegen sprechen. Ob der Gesetzgeber deswegen das Einkommensteuergesetz ändern wird, ja muss? Oder ob es wie in anderen steuerbaren Vorgängen dabei bleibt, dass es bei Einkommen- und Umsatzsteuer bei durchaus unterschiedlichen Bewertungen bleibt? Über die weiteren Erkenntnisse in der steuerrechtlichen Wissenschaft, die zur Zeit nur das Urteil vermeldet und sich nicht zu möglichen einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen geäußert hat, wird an dieser Stelle demnächst wieder berichtet werden.
Wichtig: Das Urteil ändert in jedem Fall nichts daran, dass für die sonstige private Nutzung eines Dienstwagens 1 Prozent des Listenpreises pro Monat als geldwerter Vorteil gelten, der in der Einnahme-Überschuss-Rechnung als Einnahme zu verbuchen ist. Ebenso bleibt es dabei, dass auf diesen geldwerten Vorteil Umsatzsteuer zu buchen ist.
Bundesfinanzhof, Urteil vom 05.06.14, Aktenzeichen XI R 36/12
Urteil im Volltext
Pressemitteilung vom 15.10.2014
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Hubschrauberflug war nicht privat
Am liebsten hätte Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht über den umstrittenen Hubschrauberflug mit ihrem Sohn nach Sylt das Mäntelchen der Privatsphäre gedeckt. Daraus wird nichts.
Geheimniskrämerei beenden
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, ihre Informationsblockade gegenüber recherchierenden Journalistinnen und Journalisten zu beenden.
Lebenszeichen in der Medienwüste
Im nordöstlichsten Teil der Bundesrepublik, inmitten von wirtschaftlich verödeten Landschaften, gründet ein Verlag Medien, als sei der Journalismus erst gestern erfunden worden. Die Rede ist vom Katapult-Verlag in Greifswald, der...
Auskunftsgesetz muss her
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg gegen den Tagesspiegel unterstreicht aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands die Notwendigkeit eines Presseauskunftsgesetzes auf Bundesebene.
Konkurrenz für Freie
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Vermarktung von Fotos der ADAC Luftrettung eine unzulässige Konkurrenz mit freien Bildjournalisten.
Medien machen im Lokalen - der Journalismus erfindet sich neu
Was macht ein Ostfriese an der polnisch-ukrainischen Grenze? Was sich nach einem Ostfriesenwitz anhört, ist in Wirklichkeit ein Zeichen von neuen Richtungsentscheidungen in Lokalmedien. „Wir wollen weg vom Terminjournalismus, hin...
Neustarthilfe April-Juni jetzt beantragen
Ab sofort können Anträge auf Neustarthilfe für den Förderzeitraum April bis Juni 2022 gestellt werden. Dabei werden Soloselbstständige, Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, unständig Beschäftigte sowie kurz befristete...
Honorare müssen endlich steigen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Zeitungsverleger auf, die Honorare der freien Journalistinnen und Journalisten endlich auf ein angemessenes Niveau anzuheben.
Corona-Expertenrat kein Geheimzirkel
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, Medienanfragen über die Arbeit des Corona-Expertenrats zu beantworten.
DJV startet „Journalismus im Hinterland“
Über den Journalismus in Frankreichs Regionen und dem deutschen Hinterland-Manifest der Zeitschrift „hinterlands magazine“ ging es am 2. März 2022 in einer Onlinekonferenz. Mit einem Kick-off-Workshop startete der DJV die...
Wir sind solidarisch
Solidarität mit der Ukraine ist das Gebot der Stunde.
DJV ruft zu äußerster Vorsicht auf
Nach dem Beginn der Kampfhandlungen in der Ukraine ruft der Deutsche Journalisten-Verband die Korrespondenten vor Ort zu äußerster Vorsicht auf.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr