News für Freie
Freie erhalten Recht auf Auskunft über Honorare
Hintergrund: Das "Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern" sieht für Beschäftigte einen Auskunftsanspruch über das Entgelt im Betrieb vor. Dazu haben die Beschäftigten in zumutbarer Weise eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit (Vergleichstätigkeit) zu benennen. Sie können Auskunft zu dem durchschnittlichen monatlichen Bruttoentgelt und zu bis zu zwei einzelnen Entgeltbestandteilen verlangen.
Das Urteil dürfte eine Relevanz weit über das ZDF hinaus haben und auch jenseits der Rundfunkanstalten anwendbar sein. Letztlich dürfte es bei allen Betrieben Wirkung entfalten, in denen Freie ähnlich wie Angestellte eingebunden werden, also mindestens für alle diejenigen gelten, die regelmäßig in Redaktionen und Teams der Arbeitgeber tätig sind.
Arbeitgeber in den Medien sind gut beraten, zügig zu untersuchen, ob in den Redaktionen diskriminierende Honorarsysteme Anwendung finden und für Abhilfe zu sorgen. DJV-Mitglieder können mit dem Rechtsschutz ihres zuständigen Landesverbandes prüfen, ob sie selbst die Initiative ergreifen möchten und ein Auskunftsersuchen beim Arbeitgeber einreichen.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 2020 - 8 AZR 145/19 - Linktipp: Ausführlicher Bericht von Tanja Podolski zu den konkreten Hintergründen bei Legal Tribune Online
Michael Hirschler, hir@djv.de
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