Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Deutschlandradio

Freienvertretung: Freie können am 14. Januar Wahlausschuss wählen

22.12.2020

Freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschlandradios können jetzt eine Freienvertretung wählen, mit der die arbeitnehmerähnlich frei Beschäftigten Repräsentanten im Haus bestimmen können. Diese können in Konfliktfällen von den Beschäftigten zu Gesprächen mit dem Deutschlandradio hinzugezogen werden. Außerdem hat die Vertretung ein Recht auf einen regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Intendanten. Dieser Austausch unterliegt bestimmten Vorgaben. Er soll konstruktiv laufen und ergebnisorientiert sein. Folgt der Intendant Vorschlägen der Freienvertretung nicht, hat er das schriftlich zu begründen. Die Rechte der Gewerkschaften, Tarifverträge zu schließen und ihre Mitglieder in Tariffragen zu beraten und zu vertreten, bleiben unberührt.

Zur Vorbereitung der Wahl der Freienvertretung soll am 14. Januar eine Versammlung stattfinden, auf der ein Wahlausschuss gewählt werden soll.

Das Freienstatut findet auf diejenigen arbeitnehmerähnlichen Personen Anwendung, die ihren arbeitnehmerähnlichen Status allein bei Deutschlandradio erworben haben. Freie, die überwiegend in Rundfunkanstalten der ARD tätig werden und nur gelegentlich für Deutschlandradio Dienste erbringen, können keine Rechte aus dem Statut herleiten.

Der Intendant war seit der Novellierung des Deutschlandradio-Staatsvertrags 2018 verpflichtet, ein Freienstatut zu erlassen. Das Freienstatut ist im Volltext im Intranet des Senders veröffentlicht.

Faktisch kann das Statut für mehr etwas Dialog im Haus sorgen. Allerdings fehlen der Freienvertretung wirklich wirksame Rechte, mit denen sie Anliegen im Streitfall auch gerichtlich oder mit Hilfe einer anderen neutralen Instanz durchsetzen könnte. An anderen Sendern wie beispielsweise fallen arbeitnehmerähnliche Personen in die Zuständigkeit des Personalrats und können sich auch in den Personalrat wählen lassen. Die Gewerkschaften haben diesem Freienstatut deswegen nicht zugestimmt, es jedoch akzeptiert, dass der Intendant das Freienstatut in Kraft setzt.
 

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