News für Freie
Freiwillige Arbeitslosenversicherung bei Selbständigen funktioniert
Kein Gestaltungsmissbrauch feststellbar, berichten Wissenschaftler
Das Märchen vom "Gestaltungsmissbrauch" ist vom Tisch. Die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige funktioniert, hat jetzt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in einer Studie festgestellt. Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit hatte die im Jahr 2006 eingeführte Versicherung für Selbständige untersucht. Die Wissenschaftler stellten fest, dass Arbeitslosengeld nur recht kurz in Anspruch genommen wird. In zwei Dritteln aller Fälle liegt die Bezugsdauer bei maximal sechs Monaten. Nur sechs Prozent bezogen Arbeitslosengeld mehr als zwölf Monate.
Bedenklich allerdings: 44 Prozent aller Versicherten verlassen die Versicherung nach zwei Jahren, wenn die Beiträge vom reduzierten auf den vollen Beitrag steigen. Dieser Ausstieg ist durch "kalte Kündigung" möglich, indem drei Monate lang nicht eingezahlt wird. Die Arbeitsmarktforscher schlagen jetzt vor, eine klare Kündigungsregelung zu schaffen. Darüber hinaus diskutieren sie Reformen wie einen noch stärkeren Bezug zwischen Versicherungsbeiträgen und Leistungen, wodurch die schon heute hohen Beiträge weiter steigen könnten. Debattiert wird auch eine generelle Versicherungspflicht von Selbständigen in der Arbeitslosenversicherung.
In der Vergangenheit hatten verschiedene Organisationen und Institutionen die Freiwillige Arbeitslosenversicherung wiederholt in Frage gestellt und die These eines verbreiteten Gestaltungsmissbrauch aufgestellt.
Der DJV hat dagegen immer wiederholt gefordert, den Zugang zur Freiwilligen Arbeitslosenversicherung generell für alle Selbständigen zu öffnen. Derzeit ist eine Versicherung nur möglich, wenn ein Antrag innerhalb von drei Monaten nach Existenzgründung gestellt wird. Eine vorherige Versicherung bzw. ein Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld I gehört zu den weiteren Voraussetzungen.
Selbständige, die keinen Anspruch auf Leistungen auf Grund einer Freiwilligen Arbeitslosenversicherung haben, müssen Arbeitslosengeld II beantragen ("Hartz IV"). Hier müssen sie allerdings vorher wesentliche Vermögensbestandteile aufgelöst haben, sofern sie die - unzureichenden - Freibeträge überschreiten. Der DJV hat mehrfach betont, dass Arbeitslosengeld II für Selbständige nicht die einzige Perspektive sein darf, sondern ein selbst erarbeiteter Anspruch auf Arbeitslosengeld I anzustreben ist, der dann auch nicht zum Verbrauch des privaten Altersvorsorgevermögens führt.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
e-hots***.com-Seite nicht aufrufen
Internetseite sorgt für Aufregung bei Bildjournalisten
Social Media für Profis - Material jetzt im DJV-Intranet
Viel Lob gab es für das "Webinar Social Media für Profis" am 29. November. Jetzt gibt es die Aufzeichnung und Unterlagen im DJV-Intranet.
Leistungsschutzrecht: Die Debatte
Der Bundestag debattierte am 29. November über den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht
Leistungsschutzrecht: Debatte zur Geisterstunde
Erste Lesung des Verlegergesetzes im Bundestag
Boykottaufruf gegen Brodcast Text International
Absenkung der Honorare: Protest der Freien in Finnland gegen die Übersetzungsfirma BTI. Auch freie Journalisten in audio-visuellen Medien betroffen.
Kündigung von festen Freien: 3 Wochen Klagefrist
Wer wie ein Arbeitnehmer tätig war, muss jetzt eventuell klagen
Existenzgründungswebinar: Material jetzt im Intranet erhältlich
Das Material unseres Webinars "Existenzgründung" von heute ist im DJV-Intranet bereit gestellt worden.
Wenn die Firma pleite geht
Gleich zwei Insolvenzen innerhalb weniger Wochen. Die Probleme von FR und dapd haben auch viele freie Journalisten aufgeschreckt: Was gilt eigentlich, wenn der Auftraggeber pleite geht? Michael Hirschler vom DJV klärt auf.
Der Journalismus geht stiften - Diskussion in Recklinghausen am 24.11.
Finanzkrise, Wirtschaftskrise, Medienkrise. Öffentliche Stiftungsmodelle als Rettungspaket für die Medien?
Freie Journalisten in MeckPomm: Existenz kaum möglich
Ein Bericht im "Kiek an!", dem Magazin des DJV-Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern, zeigt, wie es um den (freien) Journalismus im Armenhaus der Republik steht.
Bundesrechnungshof muss Prüfungsniederschriften herausgeben
Ein Journalist konnte sich vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Bundesrechnungshof durchsetzen. Ein Sieg für die Informationsfreiheit.
Sollen wir jetzt noch Medien beliefern? Die sonderbare Welt der freien Journalisten
Nachrichtenagenturen und Traditionszeitungen fallen, schon bricht überall die medienübliche Panik aus. Unruhe auch und gerade bei den Freien.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr