Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Strategie

Geltung des Heimarbeitsgesetzes für Freie, die zuhause tätig sind?

14.06.2017

Vorschlag der Industriegewerkschaft Metall

Wer von der Industriegewerkschaft Metall hört, denkt an Arbeiter am Fließband, die Autoteile in das vorbeiwandernde Fahrzeugmodell montieren, oder an Leute, die Metallteile (sic) aus irgendwelchen Pressen wuchten. Die Arbeitswelt in der Metallindustrie findet allerdings nicht immer direkt am Metall statt, sondern auch in vorgelagerten Planungs- und Ingenieursbüros. Daher hat die IG Metall auch mit den etwas vergeistigteren Berufen zu tun, die in den letzten Jahren zunehmend von Auftragsplattformen organisiert werden. Kein Wunder also, dass sich die Gewerkschaft fern vom Fließband auch im Netz engagiert - und dort auch um das Thema "Crowdworking". Dabei nimmt sie das Thema so ernst, dass sie sich manchmal sogar in den Bereichen engagiert, die - wie man jedenfalls meinen könnte - eigentlich ihrer ebenfalls im DGB engagierten Schwestergewerkschaft ver.di zusteht, der Contentproduktion, der Arbeit mit Publizisten, wie im Beispiel von Workshops mit der Plattform content.de.

Am 9. Juni 2017 hat die Gewerkschaft nun eine erste "Zwischenbilanz" der zweijährigen Arbeit ihres Crowdworkingsprojektes gezogen, die mit vielen weiterführenden Links hier abrufbar ist. Besonders interessant dabei sind die Forderungen zu rechtlichen Handlungsfeldern: So fordert die IG Metall die Anwendung des Heimarbeitsgesetzes auf freiberufliche Personen, die in der Crowd arbeiten. Bislang gilt das Gesetz nur für Gewerbetreibende.

Das Heimarbeitsgesetz ist für viele Bürger und selbst Juristen Neuland, obwohl das Gesetz seit 1951 gilt. Einige der charmanten Punkte des Gesetzes ist die Zuständigkeit des so genannten Heimarbeitsausschusses für die Festsetzung von Entgelten, wenn es im jeweiligen Bereich keine Gewerkschaften gibt oder diese nur eine Minderheit der Beschäftigten organisieren. Weiterhin wird die Arbeitssicherheit bei der Heimarbeit kontrolliert und es bestehen längere Kündigungsfristen.

Besonders interessant erscheint ein in diesem Zusammenhang erstelltes rechtsvergleichendes Gutachten über Crowdwork von Prof. Dr. Bernd Waas, Prof. Wilma B. Liebman, Andrew Lyubarsky und Prof. Katsutoshi Kezuk, das die rechtlichen Rahmenbedingungen der Crowdarbeit in verschiedenen Ländern, darunter Deutschland, darstellt (Download hier, PDF).

Der Ansatz der IG Metall erscheint in jedem Fall interessant und sollte bei weiteren politischen Überlegungen zur rechtlichen Gestaltung der Lage der Plattformarbeiter intensiv geprüft werden. Denn es ist relativ klar, dass - bei allem Respekt - die Gewerkschaften derzeit zu schwach sind, um die Plattformarbeiter effektiv gegenüber den Betreibern zu schützen. Klar: die Gewerkschaften versuchen durch Appelle und Organisationsversuche aller Art, diese Beschäftigten besser zu organisieren, aber es ist rein praktisch besonders schwierig.

Natürlich ist nicht gesagt, dass ein Heimarbeitsausschuss nicht durch politischen Druck und Maßnahmen von Arbeitgebern handlungsunfähig werden könnte, die Option einer Festsetzung der Bezahlung erscheint nicht gänzlich ohne Reiz.

Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie, @djvfreie)

News für Freie

Auskunftsrechte

Die Erforschung von UFOs ist Kernaufgabe deutscher Bundestagsabgeordneter und daher geheim, urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin

27.11.13

Dissertationen vorzubereiten und über UFOs zu forschen - Geheimnisse des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags?

Honorare

Klag mal wieder: Auszeichnung für "Honorarkläger"

26.11.13

Journalist klagte, gewann (vorläufig) und arbeitet nicht mehr für Zeitung. Ehrung.

journalist.de

Was freie Journalisten über Versicherungen wissen sollten

26.11.13

Freie Journalisten sind viel im In- und Ausland unterwegs. Sie sollten daher gegen gewisse Risiken versichert sein. DJV-Freien-Experte Michael Hirschler erklärt, was man wissen sollte.

journalist.de

Was freie Journalisten zum Thema Elterngeld wissen müssen

21.11.13

Der journalist beantwortet die 10 wichtigsten Fragen.

Berufsinfos

Newsletter für freie Journalisten vom 20. November jetzt auch online

20.11.13

Frische Informationen zum Markt, zum Urheberrecht und Steuern

#djv13

Was für die freien Journalisten beim großen Bundestreffen rauskam

20.11.13

Aktionen, Diskussionen, Beschlüsse - und immer an die Freien denken...

Auskunftsrechte

Kein Anspruch auf Einsicht in Aufsichtsratsprotokolle

20.11.13

Das Verwaltungsgericht Berlin weist Klage eines Journalisten ab

Neuer DJV-Ratgeber

Selbständig bleiben / werden mit Kind(ern)

20.11.13

Sagen Sie später nicht, wir hätten nicht versucht, Ihnen beim Kinderkriegen zu helfen

Steuern

Investitionsabzugsbetrag vor Existenzgründung nur bedingt als Steuerspardose nutzbar

19.11.13

Strenge Anforderungen an Investitionsabsicht in Vorjahren, betont das Finanzgericht Köln in einem rechtskräftigen Urteil

Urheberrecht

Autoren bekommen von Google kein Geld für unerlaubte Nutzung von Büchern, urteilt US-Gericht

17.11.13

Unternehmen mit Milliardengewinnen kann Autorenrechte kostenlos nutzen

Onlinemarkt

Regionalportal Osthessennews weiter auf Erfolgskurs

15.11.13

Aus dem "Real-Laboratorium" freier Medienmacher

Steuern

Fahrt zum Dauer-Auftraggeber voll absetzbar?

14.11.13

Volle Fahrtkosten statt Entfernungskilometer für Selbständige

News 613 bis 624 von 857

Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)

Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)

freienblog

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen