News für Freie
Google und Netz-Automaten sollen zahlen - Leistungsschutzrecht im Bundeskabinettett
Der dritte offizielle Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage wird heute im Bundeskabinett beschlossen
Das Bundeskabinett wird heute, 29. August 2012, Änderungen beim Urheberrecht absegnen, die den Verlegern Vergütungsansprüche gegenüber Internetfirmen bringen.
Google und andere Netz-Automaten sollen in Zukunft Gebühren an Verleger zahlen, wenn sie Seiten mit Meldungen von Online-Seiten aus Verlegerhand füllen. Das gilt insbesondere für Angebote für Google News, das sich von digitalen Zeitungsmeldungen nährt, aber auch für die Nutzung dieser Meldungen durch die Suchfunktionen von Google und anderen Anbietern.
Auch freie Journalisten, die entsprechend automatisiert erstellte Überblicksseiten für ihr Themengebiet anbieten, werden von dem Vorhaben betroffen sein. Wenn sie eine Genehmigungs- und Kostenpflicht vermeiden wollen, können sie das nur umgehen, wenn sie solche Zusammenstellungen redaktionell begleiten, d.h. die einzelnen Meldungen anmoderieren. Automatische Schwerpunktseiten dürften damit nicht mehr (kostenfrei) möglich sein, ebenso Newsletter, die eine redaktionell unmoderierte Presseübersicht liefern.
Zitate oder in Berichte oder Analysen eingebettete Hinweise auf Veröffentlichungen wären dagegen genehmigungs- und kostenfrei. Gleiches dürfte im Regelfall für manuell-redaktionell zusammengestellte Themenübersichten gelten.
Journalisten sollen an den Erlösen "angemessen beteiligt" werden. Wie sich das in der Praxis darstellen soll, darüber darf allerdings gerätselt werden. Schon 2010 hatten die Verleger der Tageszeitungsbranche Regelungen unterzeichnet, nach denen hauptberuflich freien Journalisten "angemessene" Honorare zu zahlen waren. Seitdem hat aber nur eine verschwindende Minderheit deutscher Verlage die vereinbarten Honorarsätze ausgezahlt. Nach wie vor erhält die weite Mehrheit der freien Journalisten Hungerhonorare von unter 50 Cent pro Zeile. Immer wieder kommt es vor, dass freie Mitarbeiter, die sich auf die Vergütungsregeln berufen, umgehend gekündigt werden - bzw. keine weiteren Aufträge mehr erhalten. Und das alles, obwohl aus Sicht mancher freier Journalisten die "angemessen" genannten Honorarsätze immer noch viel zu niedrig erscheinen.
Konkret lautet die vorgesehen Regelung: Abschnitt 7 Schutz des Presseverlegers
§ 87f
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung,
Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
§ 87g
Übertragbarkeit, Dauer und Schranken des Rechts
(1) Das Recht des Presseverlegers nach § 87f Absatz 1 Satz 1 ist übertragbar.
Die §§ 31 und 33 gelten entsprechend.
(2) Das Recht erlischt ein Jahr nach der Veröffentlichung des Presseerzeugnisses.
(3) Das Recht des Pressverlegers kann nicht zum Nachteil des Urhebers oder
eines Leistungsschutzberechtigten geltend gemacht werden, dessen Werk oder nach diesem Gesetz geschützter Schutzgegenstand im Presseerzeugnis enthalten ist.
(4) Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Teils 1 Abschnitt 6 entsprechend. § 87h Beteiligungsanspruch des Urhebers
Der Urheber ist an einer Vergütung angemessen zu beteiligen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Mehr Zuverdienst möglich, Zuschüsse für freiwillig Versicherte
Neue Regeln bei der Künstlersozialkasse beim Zuverdienst und bei der freiwilligen Krankenversicherung: ein DJV-Tipps für Freie informiert über Änderungen (Download hier).
Vertragsbedingungen unfair für Freie
"Aus unserer Sicht existenzgefährdend", kritisiert ein freier Journalist im Namen einer ganzen Gruppe von Freien die neuen Vertragsbedingungen der Klambt-Gruppe, die am 16. Dezember 2022 an frei Mitarbeitende der Mediengruppe...
Journalisten sind keine Bittsteller
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, ihr Verhältnis zu den Journalistinnen und Journalisten dringend zu verbessern.
Luft nach oben
Der Digitalriese Microsoft hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media geeinigt und zahlt für journalistische Inhalte auf Bing 1,2 Millionen Euro. Ein wichtiger erster Schritt.
„Worten müssen Taten folgen!“
10 Jahre sind es nun, seit der „UN Plan of Action on the Safety of Journalists and the Issue of Impunity“ ins Leben gerufen wurde. 10 Jahre, in denen etwas passiert ist, aber noch viel zu wenig. In zehn Jahren kamen nicht nur...
Grenzgänger im Journalismus – Tagung des DJV am 2.12. in Konstanz
Medienschaffende fernab der Metropolen - was können sie tun, im Grenzgebiet zwischen traditionellem Journalismus und selbst aufgezogenen Medien. Der DJV führt am 2. Dezember von 10.00 bis 16.00 Uhr die Tagung "Grenzgänger"...
Entwurf liegt vor
Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Donnerstag in Berlin zusammen mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft den Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes vorgelegt.
Vergütungsregeln für Freie in der EU erlaubt
Mit neuen Regelungen schafft die EU-Kommission Rechtssicherheit für Freie. Vergütungsregelungen und andere Vereinbarungen werden vom Wettbewerbsrecht ausgenommen. Die Kartellbehörden dürfen sie nicht verbieten. Ein klarer Schritt...
Inhaftierte Journalisten frei lassen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf, sich bei der iranischen Regierung für die sofortige Freilassung aller inhaftierten Journalistinnen und Journalisten im Iran einzusetzen.
Sieg für Informantenschutz
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung einen Sieg für die Pressefreiheit und den Informantenschutz.
Medienarbeitgeber in der Pflicht
Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Medienarbeitgeber dazu auf, das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeit zügig umzusetzen.
Unterstützung auch für Freie
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, geplante Entlastungsmaßnahmen zum Inflationsausgleich auch auf freie Journalistinnen und Journalisten auszuweiten.
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
Schon gewusst?Der DJV vertritt seine Mitglieder in zahlreichen Gremien und Einrichtungen der Medien. Rundfunkräte, Medienanstalten, Pressevversorgungswerk, VG WORT, VG BILD KUNST, Künstlersozialkasse
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr