Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Fotorecht

Höhere Honorare für Berufsfotografen bei der Verletzung von Bildrechten

05.07.2012

Bei der Berechnung von Schadensersatzansprüchen macht es nach einem Urteil des Amtsgerichts Köln einen Unterschied, ob es sich um Aufnahmen eines Berufsfotografen oder die Aufnahmen eines Amateurs handelt. So dürfen die Honorarempfehlungen, welche von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing für Berufsfotografen herausgegeben werden, nicht automatisch auch auf Amateur-Fotografen übertragen werden.

Nach Ansicht der Kölner Richter muss im Blick bleiben, dass der Amateurfotograf nicht zu dem Personenkreis gehört, für den die Honorarempfehlungen gemacht sind, etwa (Berufs-)Fotografen oder Bildagenten, also Personen, deren Geschäft die Bilderstellung und/oder der Handel mit Nutzungsrechten ist. Der CentralVerband Deutscher Berufsfotografen begrüßte dieses Urteil und sprachvon einer "damit einhergehenden Wertschätzung für die Arbeit des Berufsfotografen".

Auch wenn durch die Digitalfotografie mittlerweile viele Menschen die Fotografie für sich entdeckt hätten, gebe es einen qualitativen Unterschied zwischen der fotografischen Arbeit eines Laien und der Arbeit eines ausgebildeten Berufsfotografen.

So müsse bei der Berechnung von Preisen und auch Schadensersatzansprüchen berücksichtigt werden, dass Fotografie ein Ausbildungsberuf oder Studium ist, dessen Ausübung sowohl handwerkliches, wie auch gestalterisches Können voraussetzt. Zudem habe der Berufsfotograf wesentlich höhere Ausgaben und muss, im Gegensatz zu dem privaten Fotografen, Beiträge für die Handwerkskammer, Versicherungen und Berufsverbände zahlen. Dieses schlage sich auch in der Honorargestaltung nieder.

Rechtsanwalt Hoesmann, Partneranwalt des CentralVerbands betonte: "In meiner täglichen Arbeit als Rechtsanwalt muss ich mich immer wieder mit Schadensersatzforderungen auseinandersetzen, bei denen private Fotografen für kleinste Verstöße von Bildrechten automatisch die Vergütungssätze von Berufsfotografen ansetzen. Es muss bei der Berechnung des Wertes eines Bildes und eines daraus folgenden Schadensersatzanspruch jedoch Unterschiede zwischen einem privaten Schnappschuss und einer durch einen ausgebildeten Fotografen gefertigten Aufnahmen geben. Daher ist diesem Urteil in seiner Aussage zuzustimmen, die Honorarempfehlungen der MfM nicht pauschal auf Bildrechtsverletzungen anzuwenden. Ich hoffe, weitere Gerichte schließen sich der Ansicht des Kölner Gerichts an und es wird durch eine deutliche Reduzierung der Schadensersatzansprüche dem Abmahnunsinn in Teilen des Fotorechts ein Riegel vorgeschoben."


(Pressemitteilung CentralVerband Deutscher Berufsfotografen/hi) Urteil des Amtsgericht Köln, Urteil vom 24.05.2012, Az. 137 C 53/12 Volltext des Urteils: http://hoesmann.eu/abmahnung/agkoln_137c53_12/

News für Freie

Corona-Krise

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21.07.21

Der DJV informiert in einem aktuellen "Tipps für Freie" über neue Hilfen für Freie angesichts fortdauernder wirtschaftlicher Schwierigkeiten in Zusammenhang mit der Corona-Krise. Link zum DJV-Tipps für Freie (PDF)

Corona-Krise

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14.07.21

Mit Hilfe eines schmalen  Förderungsprogramms der Bundesregierung versucht die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst in der Corona-Krise zu helfen. Im Rahmen des Programms "Neustart Kultur" werden nach Antrag und...

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Der Bundestag beginnt seine letzte Sitzungswoche vor der Wahl. Das Presseauskunftsgesetz wird nicht mehr verabschiedet.

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11.06.21

Einfacher mit Freien zusammenarbeiten, ganz ohne Sozialversicherungsabgaben. Das wird jetzt wird einfacher, weil eine Auskunftsstelle der Rentenversicherung reformiert wurde. Die so genannte Clearingstelle der Rentenversicherung...

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31.05.21

Versicherte der Künstlersozialversicherung können in Kürze (ab Verkündung des Gesetzes) bis zu 1.300 Euro im Monat zu ihrem Einkommen hinzuverdienen, ohne dass die Pflichtversicherung in der Kranken- und...

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20.05.21

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Coronakrise

Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III

11.05.21

Die Informationen des DJV zum Thema Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wurden aktualisiert und sind auf DJV.de im Format PDF abrufbar.

Offener Brief

Journalismus ist Kultur

11.05.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert in einem Offenen Brief Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Änderungen an dem Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ auf.

Coronakrise

Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe

28.04.21

Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.

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Transparenz gefordert

26.04.21

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert umfassende Transparenz in der Aktenaffäre der Stasi-Unterlagenbehörde.

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Der Deutsche Kulturrat fordert unbürokratische Hilfen für Künstler bei der Künstlersozialversicherung. Konkreter wird das Gremium gegenüber der Bundesregierung leider nicht.

News 61 bis 72 von 858

Schon gewusst?Rund 60 Prozent aller Freien arbeiten aus Überzeugung hauptberuflich frei, 40 Prozent sind als Freie tätig, weil sie keine Anstellung finden (Quelle: DJV-Umfrage 2014).

Auch bei der EU in Brüssel sind viele Freie unterwegs - nicht immer freiwillig frei. Foto: Hirschler

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