News für Freie
Infos für Freie zum Jahresbeginn 2018
1. Tarifvertragliche und einzelvertragliche Steigerungen von freien Honoraren
Im Jahr 2018 steigen an einer Reihe von Rundfunkanstalten die tarifvertraglichen Honorare der Freien, nachdem diese im Jahr 2017 vereinbart werden konnten. So werden beispielsweise zum 1. April 2018 die Honorare der arbeitnehmerähnlichen Personen am MDR um 2,35 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2018 gilt auch der neue Honorartarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Personen der Deutschen Welle. Über den Inhalt informiert eine ausführliche Broschüre, die sowohl in gedruckter Form beim DJV und den DJV-Betriebsgruppen als auch auf den DJV-Internetseiten unter djv.de/freie in digitaler Fassung zu finden ist. Die Gesamtheit der bereits vereinbarten Verbesserungen für Freie an Rundfunkanstalten kann hier nicht im Detail dargestellt werden, dazu sollten sich Freie direkt bei den DJV-Betriebsgruppen in ihren Sendern oder bei ihrem Landesverband informieren. Gleichzeitig laufen natürlich an anderen Sendern Vorbereitungen für neue Tarifauseinandersetzungen, und alle Freie sind dazu aufgerufen, sich in die DJV-Betriebsgruppen persönlich einzubringen und Streikaktionen zu unterstützen. Das Beispiel MDR hat gezeigt: wenn Freie und Feste gemeinsam die Arbeit verweigern und der Sender wirklich stillgelegt ist, steigt die Verhandlungsbereitschaft der Geschäftsführungen enorm.
Bei Zeitungen und Zeitschriften bewegt sich dagegen weiterhin wenig. Allerdings können Freie, die sich als Gruppe organisieren und auf den Schulterschluss mit den Angestellten setzen, durchaus etwas erreichen. So konnten die Gewerkschaften mit ihren Mitgliedern aus dem Kreis von sehr engagierten Fotojournalisten bei der dpa eine Erhöhung der Honorare um 2,5 Prozent ab dem 1. Februar 2018 vereinbaren. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um eine tarifvertragliche Regelung, vielmehr soll die Erhöhung einzelvertraglich umgesetzt werden.
2. Umstellungen bei der Steuer und der Versicherung an Rundfunkanstalten
Norddeutscher Rundfunk, Deutschlandradio und bei bestimmten Mitarbeitern der Deutschen Welle heißt es im Jahr 2018: mal wieder ein neues System der Abrechnung. Wie es schon bislang bei praktisch jeder Rundfunkanstalt vorgekommen ist, wurde hier die bisherige Bewertung der Mitarbeiter bei der Lohnsteuer und Sozialversicherungsprüfung über den Haufen geworfen. Wer eben noch selbständig galt, in der Künstlersozialkasse war und seine Betriebsausgaben als Selbständiger bei der Steuer geltend machen kann, ist plötzlich Beschäftigter. Oder umgekehrt: mancher wird jetzt komplett zum Selbständigen, weil die Aufträge, die als selbständig gelten, überwiegen oder im letzten Jahr zumindest überwogen haben.
Ausführliche Informationen in einem "Tipps für Freie" Format PDF Redaktion: Michael Hirschler, hir@djv.de
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