Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

Vergütungsregeln

Umfrage zu Honoraren an Zeitschriften

13.09.12

Es wird verhandelt - um Vergütungsregeln an Zeitschriften. Der DJV benötigt dazu Feedback.

Faire Honorare

Werden die Vergütungsregeln Tageszeitungen angewendet? Bitte an Umfrage teilnehmen!

13.09.12

Der DJV bittet alle frei tätigen Mitglieder, an der Umfrage teilzunehmen.

Freie Journalisten

"Gezwungen, sich zu verkaufen"

06.09.12

Volker Lilienthal und Thomas Schnedler über die soziale Lage junger Journalisten

Freie Journalisten

Zuschussrente: Ein Vorteil für die freien Journalisten?

03.09.12

Die gesetzliche Rente reicht nicht aus, die Zuschussrente muss her. So die Arbeitsministerin. Was gilt eigentlich für freie Journalisten?

Auskunftsrechte

Verbraucherinformationsgesetz erweitert - was gilt für Journalisten?

03.09.12

Zum 1. September 2012 sind neue Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Jetzt fragen sich Journalisten, ob auch sie mehr Rechte haben.

Axel Springer

Verwunderung über Anschreiben zur publizistischen Unabhängigkeit bei Springer

03.09.12

Diverse freie Journalisten erhalten derzeit Schreiben des Verlags Axel Springer. Diese zeigen sich verwundert.

Fortbildung

Freientag NRW 2012

31.08.12

Der Freien-Tag 2012 des DJV-NRW findet am Samstag, 29. September, in Gelsenkirchen statt - und ab sofort können Sie sich dafür anmelden!

Honorare

"Verkauft Euch nicht so billig"

31.08.12

Svenja Hofert ist für freie Journalisten keine Unbekannte. Mit Seminaren und Ratgebern steht sie ihnen seit Jahren zur Seite. Jetzt äußert sie sich in Spiegel Online.

Gründungszuschuss

"Nur wer nicht vermittlungsfähig ist, erhält den Gründungszuschuss"

31.08.12

Entgegen allen Ankündigungen beweist sich, dass Arbeitsministerin von der Leyen die Förderung von Existenzgründern faktisch abgeschafft hat

Urheberrecht

Verfahren der US-Autoren gegen Google-Buchklau wird fortgesetzt

31.08.12

Sieben Jahre, aber keine weitere Pause im Verfahren der US-Autoren gegen den Buchscan durch Google

Urheberrecht

Google und Netz-Automaten sollen zahlen - Leistungsschutzrecht im Bundeskabinettett

29.08.12

Der dritte offizielle Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage wird heute im Bundeskabinett beschlossen

journalist.de

Einfach mal weg

21.08.12

Die journalist-ONLINE-Datenbank listet derzeit mehr als 40 Stipendien für Journalisten.

News 817 bis 828 von 857

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Orange - die allgegenwärtige DJV-Farbe. Foto: Hirschler

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