Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Praktische Hilfe

Journalist*innen und Corona

12.03.2020

Mit kaum einem anderen Thema haben Journalistinnen und Journalisten in diesen Tagen so viel zu tun wie mit dem Corona-Virus. Sie sammeln Informationen über die Ausbreitung der Infektionen, über die Empfehlungen von Behörden, über Schutzmaßnahmen und nicht zuletzt auch über die Stimmung in der Bevölkerung. Sie führen Interviews, machen Bilder, sammeln Hintergrund, schreiben, senden und posten. Denn die Menschen wollen und müssen wissen, was Corona für jeden einzelnen bedeutet oder bedeuten kann.

Empfehlungen und Verhaltensregeln für alle Bürger*innen hat das Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht. Journalist*innen können auch selbst betroffen sein – zumindest von den Auswirkungen der Krankheit. Hier einige Informationen und Tipps vom DJV: Redakteur*innen Zunächst sollte bei Hinweisen auf eine individuelle Gefährdungslage mit dem Arbeitgeber geklärt werden, ob die journalistische Tätigkeit für eine Übergangszeit von zu Hause ausgeübt werden kann („Home Office“). Große Verlage wie Gruner + Jahr oder die Rheinische Post ermöglichen ihren Beschäftigten aktuell solche Lösungen. Im Übrigen gilt für angestellte Journalist*innen das gleiche wie für die angestellten Arbeitnehmer*innen aller anderen Wirtschaftsbranchen: Wenn sie erkranken oder wenn Quarantäne angeordnet wird, besteht für die Dauer von maximal sechs Wochen die Arbeitgeberpflicht zur Lohnfortzahlung. Im Anschluss daran greift das Krankengeld der Krankenkassen. Tarifverträge im Zeitungs- und Zeitschriftenbereich enthalten die Regel, dass der Arbeitgeber die Differenz zwischen Krankengeld und Gehalt für eine Übergangszeit ausgleicht. Die Dauer dieser Zahlungen hängt von der Betriebszugehörigkeit des Redakteurs bzw. der Redakteurin ab. Arbeitnehmer*innen und Selbstständige, die unter behördlich angeordnete Quarantäne gestellt werden, können auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes Verdienstausfall und Betriebskostenzuschüsse geltend machen. In jedem Bundesland sind dafür allerdings eigene Behörden zuständig, so ist es z.B. in Nordrhein-Westfalen je nach Region entweder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Westfalen-Lippe (LWL). Tariflich erfasste Rundfunk-Freie Wenn eine Krankschreibung vorliegt, greift die Honorarfortzahlung für die Dauer von regelmäßig sechs Wochen durch die Rundfunkanstalt. Wer gesetzlich versichert ist, erhält ab der siebten Woche Krankengeld von der Krankenkasse.Journalist*innen, die von einer Dienstreise in ein Risikogebiet wie den Iran zurückkehren und sich freiwillig in Quarantäne begeben, können davon ausgehen, dass ihr Honorar weiter gezahlt wird. Das zumindest praktiziert derzeit die Deutsche Welle. Nichttarifliche Freie Freie Journalist*innen außerhalb der Rundfunkanstalten können Krankengeld bei der Künstlersozialkasse erst ab der siebten Woche beantragen. Ein Anspruch auf Honorarfortzahlung in einer ersten Zeit oder auch den ersten sechs Wochen kann je nach Vertragsgestaltung oder konkreter Form der Mitarbeit bei einigen Verlagen, Produktionsfirmen und Portalbetreibern in Betracht kommen, gerade wenn beispielsweise eine Tätigkeit als Pauschalist/in oder feste/r Freie/r ausgeübt wird, hierzu ist aber eine juristische Beratung im Einzelfall erforderlich.

Bei besonderer Vorversicherung können Freie Krankengeld bereits ab der dritten Woche bekommen. Bei Privatversicherten kommt es darauf an, ob sie eine Krankengeldversicherung abgeschlossen haben und ab wann diese leisten soll. Ansprüche gegenüber Auftraggebern Soweit Redaktionen den Freien Aufträge zur Berichterstattung, zur Recherche oder für Redaktionsschichten erteilt haben, richten sich die Ansprüche der Freien nach dem Vertragsrecht. Das kann das inviduelle Vertragsrecht des konkreten Vertragsverhältnisses sein, das durch vertragliche Bestimmungen oder Allgemeine Geschäftsbedingungen der Auftraggeber und/oder der Freien selbst gestaltet wird. Außerdem kann auch das allgemeine Vertragsrecht eine Rolle spielen. Grundsätzlich gilt der Grundsatz: "Verträge sind einzuhalten", und das gebieten auch das Fairness-Prinzip ("Treu und Glauben") und die soziale Verantwortung der Auftraggeber. Wenn Auftraggeber dennoch nicht zahlen wollen, ist eine juristische Beratung sinnvoll. Besser als Rechtsstreitigkeiten ist allemal, wenn Auftraggeber und Freie sich darauf einigen, die Arbeit im Home-Office durchzuführen oder Ersatztätigkeiten ausgeübt werden können. Wer in der Medienwirtschaft in der Weiterbildung tätig ist, sollte die Chance erhalten, dieses online mit Webinartechnik durchführen zu können, oder diesen Vorschlag selbst einreichen. Arbeitslosenversicherung Selbstständige Freie, die eine Freiwillige Arbeitslosenversicherung besitzen, können bei einem Auftragsrückgang auf weniger als 15 Stunden pro Woche einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I geltend machen. Problem allerdings: nach derzeitiger Rechtslage darf dieser Anspruch nur zweimal angemeldet werden, danach ist eine weitere Versicherung in der Freiwilligen Arbeitslosenversicherung nicht möglich.

News für Freie

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12.10.20

Die Informationen des DJV zu den staatlichen Hilfsangeboten für Freie sind überarbeitet und um die Änderungen zum Herbst / Winter 2020 eingearbeitet worden. Wieder abrufbar sind das Kompakt-Info für Freie zum Thema sowie auch das...

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Ruft Harry Potter zum Umsturz der Regierung von Belarus auf? Bizarrer Prozess gegen das Portal tut.by

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Am 8. Oktober hielt das Wirtschaftsgericht in Minsk eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums ab, dem Internetportal TUT.BY den Status als Medienfirma zu entziehen. Gegenwärtig ist dieser Status bereits...

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Arbeitsunfälle versichern: Telefonaktion am 27. Oktober 2020

08.10.20

Hubschrauber-Absturz beim Dreh? Autounfall auf dem Weg zur Veranstaltung? Corona-Infektion durch den Internviewpartner? Wer zahlt und wieviel? Am 27. Oktober beantworten von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr Expertinnen und Experten der...

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In der ersten Woche schon 3.000 Kilometer für freien Journalismus & Gesundheit

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Der DJV läuft anlässlich des "Jahres der Freien" symbolisch und virtuell-reell von "Minsk nach Magdeburg", wo am 8. November der DJV-Verbandstag stattfinden wird. 17 Teams mit jeweils fünf Teilnehmerinnen und Teilnehmern laufen...

Jahr der Freien

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Bildagenturen

BGH verlangt faire Honorare

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21.09.20

Haben die Lockerungen der Corona-Maßnahmen nicht auch zu einer neuen Konjunktur in den Medien geführt? Diese Vermutung war in den letzten Wochen immer mal wieder zu hören. Eine neue Umfrage bestätigt allerdings die Befürchtungen...

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Seehofer ohne Expertise

21.09.20

Als Bundesinnenminister Horst Seehofer von einer Strafanzeige gegen die taz fabulierte, wusste er noch gar nicht, ob das rechtlich überhaupt möglich ist. Das fand jetzt der Tagesspiegel heraus, nachdem er diese Information...

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Keine Polizeischikanen gegen Reporter

18.09.20

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert das Auswärtige Amt auf, sich im Rahmen der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mit Nachdruck für die freie Berichterstattung aus Moria auf der griechischen Insel Lesbos einzusetzen.

Pressefreiheit

Bei Fernsehproduktionen dürfen nur sendereigene Beauftragte fotografieren

17.09.20

Kein Zugang für externe Fotografinnen und Fotografen zu einer Produktion für das ZDF. Grund angeblich: "Corona". Gleichzeitig können aber zahlreiche Zuschauer bei der Produktion dabei sein. Das gilt offenbar bei "Willkommen bei...

Presseauskunftsrecht

Koalition am Zug

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Der Deutsche Journalisten-Verband erinnert die Regierungskoalition in Berlin an ihr Vorhaben, endlich ein Auskunftsrecht für Medien gegenüber Bundesbehörden gesetzlich zu verankern.

Corona-Krise

Corona-Grundsicherung bis Ende Dezember verlängert

15.09.20

DIe Regelungen zum erleichterten Zugang zur Grundsicherung soll bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Ein entsprechender Referentenentwurf wurde am 9. September 2020 auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums...

News 109 bis 120 von 857

Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.

Auch vor den Sozialgerichten für Freie unterwegs ist der DJV. Foto: Hirschler

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