News für Freie
Kein Quellenschutz für Forenbeiträge?
Wer in Internetforen Kritik übt, muss damit rechnen, dass die kritisierte Person oder Firma die Offenlegung seiner Daten verlangen kann.
Die Forenbetreiber können sich nicht damit wehren, dass sie den Besuchern ihres Forums Quellenschutz zugesagt haben. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Betreiber die Forenbeiträge nicht individuell bewerten und nach einer Auswahl oder Kürzung online stellen, wie es beispielsweise bei Leserbriefen an Zeitungen der Fall ist. Das hat das Landgericht Duisburg am 16. November 2012 in einem jetzt auf openjur.de veröffentlichten Urteil entschieden (openJur 2013, 4761).
Konkret ging es um die Bewertung einer Klinik auf dem Portal klinikbewertungen.de. Wegen einer besonders kritischen Beurteilung wurde Strafanzeige wegen übler Nachrede erhoben und daraufhin ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der zuständige Onlineredakteur verweigerte jedoch gegenüber der Staatsanwaltschaft die Herausgabe der Daten des Nutzers. Das Amtsgericht Duisburg setzte daraufhin gegen den Onlineredakteur ein Ordnungsgeld fest, gegen das sich der Betroffene vor dem Landgericht vergeblich zur Wehr setzte.
Das Landgericht Duisburg vertrat die Meinung, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 Absatz 1 Satz StPO zwar grundsätzlich auch für redaktionelle Beiträge in einem Bewertungsportal gelten könne. Ein Forenbeitrag, der ohne Redaktion vom Nutzer selbst ins Netz gestellt wird, sei jedoch kein Beitrag zum redaktionellen Teil des Informationsdienstes. Das gelte auch dann, wenn es im Forum Regeln für die Zulässigkeit von Beiträgen gibt und die Redaktion die Beiträge im Nachhinein nach diesen Maßstäben überprüfe. Die Pflicht zur Herausgabe der Daten gelte selbst dann, wenn der Redakteur den inkriminierten Beitrag gelöscht hat.
Das Urteil macht deutlich, dass die an manchen Orten noch beschworene „Freiheit des Internets“ kaum existiert. Nachdem das unbefangene Agieren im Netz wegen zahlreicher Titel-, Marken-, Wettbewerbsrechtsauseinandersetzungen allenfalls noch Volljuristen möglich zu sein scheint, kann jetzt nicht einmal mehr ein Forumsbeitrag unbefangen anonym gepostet werden, jedenfalls nicht ohne Kontrolle und eventuelle Bearbeitung durch eine Redaktion. Das Anonymitätsversprechen vieler Forenbetreiber wird damit geradezu zum „Honigtopf“, der Nutzer in die Falle tapsen lässt. Damit sind Anonymitätszusagen von Forenbetreibern wegen der Irreführung der Nutzer vermutlich selbst als rechtswidrig einzustufen, beispielsweise wegen Verstoßes gegen Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht.
Solange die Rechtsprechung höherer Gerichte nicht zu anderen Ergebnissen kommt, bleibt Forenbetreibern und Redaktionen von Internetplattformen nur zu raten, ihre Nutzer deutlich auf ihre Pflicht zur Offenlegung der Daten aufmerksam zu machen oder Beiträge nur noch redaktioneller Prüfung frei zu schalten. Allerdings wäre dabei ratsam, alle Fälle zu dokumentieren, in denen Beiträge gekürzt oder gar nicht veröffentlicht wurde. Denn eine „Schein-Redaktion“, also ständige Freigabe aller Nutzerbeiträge, würde das Zeugnisverweigerungsrecht vermutlich erneut in Frage stellen.
Aus politisch-gesellschaftlicher Sicht wirft das Urteil die Frage nach dem angemessenen Verhältnis von Anonymität, Meinungs-/Pressefreiheit und Strafrecht auf. Natürlich: So wenig Bürger, Berufstätige oder Firmen hinnehmen müssen, dass sie mit grundlosen, gravierenden Vor- und Anwürfen von anonymer Seite konfrontiert werden, so problematisch erscheint es, wenn die Rechtsprechung sogar Forenbeiträge und erst recht Beiträge auf Bewertungsplattformen mit dem Schwert des Strafrechts sanktioniert. Denn ein Beitrag unter dem Kennzeichen „Bewertungsplattform“ bringt bereits zum Ausdruck, dass Nutzer ihre subjektive Sicht einbringen sollen, die sich dann - in Zusammenschau mit Beiträgen anderer Nutzer - relativiert. Das ist auch vielen von Kritik Betroffenen klar und recht. So weist ja auch die Plattform klinikbewertungen.de darauf hin: "Die meisten Kliniken gehen sehr positiv mit den Erfahrungsberichten und der Seite um."
Kann es also sein, dass sich die Mehrheit der eher gelassenen Nutzer die Meinungsfreiheit von einer Minderheit von Internet-Nichtverstehern nehmen lassen muss? Dass wegen des Strafbedürfnisses einer Minderheit ganze Plattformen nicht mehr funktioneren können?
Wenn die Rechtsprechung des Landgerichts ernst genommen wird, bedeutet das etwa für Hotelreservierungssysteme, dass Hotelgäste, die heftige Kritik in deren Bewertungsforen üben, in Zukunft vom Hotel verklagt werden. Denn kritische Aussagen wie etwa, ein Zimmer sei nicht gut gewesen, das Bett hätte eine schlechte Matratze, der Service sei unhöflich gewesen, sind oft genug nicht zu beweisen.
Machen wir den Sprung aber von den Hotelreservierungssystemen zu Politik- und Parteiplattformen oder Lebensmittelforen, wird die Dimension des Urteils vielleicht erst richtig deutlich: Kritik war gestern.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Freientag NRW 2012
Der Freien-Tag 2012 des DJV-NRW findet am Samstag, 29. September, in Gelsenkirchen statt - und ab sofort können Sie sich dafür anmelden!
"Verkauft Euch nicht so billig"
Svenja Hofert ist für freie Journalisten keine Unbekannte. Mit Seminaren und Ratgebern steht sie ihnen seit Jahren zur Seite. Jetzt äußert sie sich in Spiegel Online.
"Nur wer nicht vermittlungsfähig ist, erhält den Gründungszuschuss"
Entgegen allen Ankündigungen beweist sich, dass Arbeitsministerin von der Leyen die Förderung von Existenzgründern faktisch abgeschafft hat
Verfahren der US-Autoren gegen Google-Buchklau wird fortgesetzt
Sieben Jahre, aber keine weitere Pause im Verfahren der US-Autoren gegen den Buchscan durch Google
Google und Netz-Automaten sollen zahlen - Leistungsschutzrecht im Bundeskabinettett
Der dritte offizielle Entwurf eines Leistungsschutzrechts für Verlage wird heute im Bundeskabinett beschlossen
Einfach mal weg
Die journalist-ONLINE-Datenbank listet derzeit mehr als 40 Stipendien für Journalisten.
Die 20-Stunden-Grenze
Der DJV-Tipp für freie Journalisten: Wenn Studenten nebenberuflich im Journalismus arbeiten.
Geld für Urheber
Der Verwaltungsrat der Verwertungsgesellschaft Wort hat am 14. August entschieden, dass noch im August Geld an die Urheber fließen soll. Die Hauptausschüttung für dieses Jahr soll demnach zum Monatsende erfolgen. Die Ausschüttung...
Die richtige Absicherung für freie Journalisten
Die richtigen Versicherungen für freie Journalisten? Es geht nicht um ein konkretes Produkt, sondern darum, welche Absicherung überhaupt notwendig ist, worauf geachtet werden sollte.
Verhandlungstraining für freie Journalisten, insbesondere an Tageszeitungen.
Unsere neue Seminarsaison eröffnen wir mit einem Klassiker: Verhandlungstraining mit Constanze Hacke
Webinar: Existenzgründung als freie/r Journalist/in am 7. September
Das praktische Seminar für Einsteiger in die Selbständigkeit.
Bildjournalisten - aktuelle Umfrage zu den Honoraren
Der DJV benötigt für seine Verhandlungsführung in Sachen angemessene Honorare Informationen von Bildjournalisten.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr