News für Freie
Klage gegen Kieler Nachrichten
Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit der dju in ver.di Klage gegen die Kieler Nachrichten beim Landgericht Flensburg eingereicht.
Damit soll die Zeitung zur Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln für Freie an Tageszeitungen angehalten werden. Einseitig hat der Verlag für seine Freien deutlich niedrigere Honorare für Texte und Fotos eingeführt. „Das ist unfair gegenüber den Journalistinnen und Journalisten, die für die Kieler Nachrichten arbeiten und davon leben wollen“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall.
Der DJV-Vorsitzende weist darüber hinaus auf die grundsätzliche Bedeutung des Rechtsstreits hin. 2017 wurde eine neue Vorschrift ins Gesetz aufgenommen, damit Urheberinnen und Urheber nicht selber auf Einhaltung der Gemeinsamen Vergütungsregeln klagen müssen. Die Verlegerverbände haben darauf mit der Kündigung der Gemeinsamen Vergütungsregeln reagiert. Diese Kündigung hält der DJV für unwirksam. „Die Gemeinsamen Vergütungsregeln sind ein wichtiges Instrument des Urheberrechtsgesetzes, um die faire Bezahlung der Urheber sicherzustellen“, so der DJV-Vorsitzende. „Wenn ein Verlag seine Freien mit Dumpinghonoraren abspeisen will, ist das alles andere als angemessen.“
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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Nachvergütungen einfordern
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert alle Urheberinnen und Urheber auf, gegenüber ihren Auftraggebern auf Nachvergütung zu pochen, wenn mit ihren Werken unerwartet große Gewinne erzielt werden.
Bescheidene Bilanz
Die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode fällt für den Journalismus dürftig aus.
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