Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Sozialpolitik

Neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige - (k)ein Thema für freie Journalisten?

18.05.2012

Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen sein.

Die Bundesregierung plant eine neue Rentenversicherungspflicht für Selbständige, um deren Altersversorgung zu verbessern. Freie Journalisten, die in der Künstlersozialversicherung versichert sind, werden davon nicht betroffen sein. Denn über die Künstlersozialkasse sind sie bereits in der Gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auch freie Journalisten, die an Rundfunkanstalten mit Sozialversicherungsbeiträgen tätig sind, sind nicht betroffen. Auch sie zahlen über die Sozialversicherungsbeiträge schon heute in die Gesetzliche Rentenversicherung ein. Eine weitere Rentenversicherungspflicht gibt auch schon seit Jahren - für so genannte arbeitnehmerähnliche Selbständige. Damit sind nicht die Freien gemeint, die an Rundfunkanstalten unter Tarifverträge für arbeitnehmerähnliche Personen fallen, denn diese sind im Regelfall ja - wie bereits gesagt - entweder über die Künstlersozialkasse oder die Rundfunkanstalt in der Gesetzlichen Rentenversicherung. Gemeint mit der Rentenversicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche Selbständige sind solche Personen, die intensiv für einen Auftraggeber arbeiten (über 80 Prozent) und nicht schon in der Künstlersozialversicherung oder den Arbeitgeber, z.B. die Rundfunkanstalt, sozialversichert werden. Diese arbeitnehmerähnlichen Selbständigen müssen den Rentenbeitrag von derzeit 19,9 Prozent direkt an die Rentenversicherung abführen. Wer sich nicht meldet, muss auch nach Jahren mit Nachzahlungen rechnen. Wie gesagt, betrifft das aber nicht die KSK-Mitglieder und Rundfunk-Freie, die über die Anstalt versichert werden (sorry, aber es kann nicht oft genug betont werden, da hier immer wieder Panik ausbricht...). Wer ist also unter den selbständigen Journalisten vielleicht doch noch von der neuen Rentenversicherungspflicht betroffen? Nach der DJV-Umfrage von 2008 (siehe dort Seite 83) sind 67 Prozent der freien Journalisten über die Künstlersozialversicherung abgesichert, acht Prozent über die Rundfunkanstalt, 75 Prozent insgesamt. Das heißt, immerhin noch bis zu 25 Prozent sind nicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung und damit potenziell von den neuen Regelungen betroffen. Warum sind diese 25 Prozent nicht in der Rentenversicherung? Die Gründe sind vielfältig. Manche wurden wegen Scheinselbständigkeit von der Künstlersozialkasse abgelehnt, andere wollten nicht hinein, weil das für sie die Pflichtmitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet hätte. Manche Journalisten lehnen sogar beides ab - Gesetzliche Kranken- und Rentenversicherung und sorgen komplett selbst vor. Andere haben privat schon anders vorgesorgt oder haben eine/n gut verdienende/n Partner/in und wollten sich bisher nicht die Mühe eines Antragsverfahrens bei der KSK machen. Andere wiederum haben zu viele andere Nebentätigkeiten neben dem journalistischen Beruf und sind deswegen nicht zur Mitgliedschaft in der KSK berechtigt. Das können beispielsweise Bildjournalisten sein, die zu viele gewerbliche Jobs machen oder ein Fotogeschäft betreiben. Genau so betroffen sein können freie Journalisten, die in der Netzwirtschaft Netzprojekte für Auftraggeber betreuen und dadurch von der Publikation von Beiträgen ganz abgekommen sind, also im Grunde auch eher Netzunternehmen als Journalisten sind. Klar ist, dass diejenigen, die bisher nicht so recht wollten, sich angesichts der neuen Rentenversicherungspläne überlegen sollten, ob sie sich nicht doch noch bei der KSK melden sollten. Für Personen bis zum Alter von 54 Jahren kann das mit der dann im Regelfall auch notwendigen Gesetzlichen Krankenversicherung einen positiven Nebeneffekt bei den Kosten haben, da die Gesetzliche die Beiträge einkommensorientiert erhebt und nicht wie die Private nach Alter klassifiziert - mit der Folge, dass der Beitrag ab dem Alter von 50 Jahren oft schon mehr als 700 Euro betragen kann. Aber nicht jeder wird über die KSK versichert werden können oder wollen. Was steht für diesen Personenkreis an? Die Bundesregierung teilt dazu mit:
Altersvorsorge Selbstständiger Zukünftig sollen alle Personen, die einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet werden. Das verbessert den sozialen Schutz von Selbstständigen und wirkt ihrer möglichen Abhängigkeit von Grundsicherungsleistungen im Alter entgegen. Bestehende Alterssicherungslücken sollen so geschlossen und die Rechtslage in Deutschland an die im Ausland angepasst werden. Die wesentlichen Grundzüge des Konzepts sind: Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbstständigen mit Ausnahme von bereits anderweitig abgesicherten Personen wie Künstlern, Publizisten, Landwirten sowie in berufsständischen Versorgungswerken abgesicherten Selbstständigen (zum Beispiel Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte etc.) [Hervorhebung von Redaktion freienblog]. Selbstständige im rentennahen Alter (über 50-Jährige) sowie nebenberuflich oder geringfügig bis 400 Euro pro Monat verdienende Selbstständige werden von der Vorsorgepflicht ausgenommen. Für heute bereits selbstständig Tätige zwischen 30 und 50 Jahren, die vorgesorgt haben bzw. vorsorgen, gibt es Ausnahme- bzw. Befreiungsregelungen. Die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung. Die Altersvorsorge und ihre Erträge dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Die Alterssicherung muss als Rente ausgezahlt werden. Die besondere Situation von Selbstständigen wird durch Möglichkeiten zur flexiblen Beitragszahlung und durch Beitragsfreiheit in der Existenzgründungsphase berücksichtigt. Durch Erleichterungen in der Einstiegsphase sollen Unternehmensgründungen nicht gefährdet werden. Im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden bisherige Versicherungspflichtregelungen für Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft (insbesondere die Handwerkerpflichtversicherung). Die Altersvorsorgepflicht soll operativ zentral durchgeführt werden. Als Kompetenz- und Wissensträger bietet sich die Deutsche Rentenversicherung Bund an.
Kostenbelastung als Problem: Was tun? Zunächst einmal bedeuten die oben stehenden Regelungen: Betroffene ab dem Alter von 50 Jahren und gering verdienende Selbständige sind draußen. Für Personen ab dem Alter von 30 Jahren kommt es darauf an, wie sie bisher vorgesorgt haben. Wer jünger ist oder nicht ausreichend vorgesorgt hat, muss dagegen mit der Pflicht zur Versicherung rechnen. Das bedeutet konkret erst einmal mehr Belastungen. Für drei Viertel der freien Journalisten bedeutet die neue Regelung, wie bereits gesagt, keine Änderung, da sie schon über Künstlersozialkasse oder Rundfunkanstalt in der Gesetzlichen Rentenversicherung versichert sind. Das übrige Viertel muss überlegen, ob der Weg in Richtung Künstlersozialkasse nicht doch möglich ist - das DJV-Referat Freie Journalisten berät die Mitglieder hierzu gerne. Wer über 30 Jahre ist, sollte sich zusätzlich oder alternativ auch die private Vorsorge überlegen. Hier berät beispielsweise der DJV-Versicherungsmakler Helge Kühl, zu erreichen über: Telefon +49 (0) 4346 / 2 96 02 - 00. Wer absolut scheinselbständig arbeitet, sollte mit dem DJV zusammen prüfen, ob eine Klage auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses möglich ist. Auch eine Anzeige bei der Krankenkasse, die zu einer Betriebsprüfung im Verlag oder Sender führt und damit für die Sozialversicherung sorgt, kann geprüft werden. Eine weitere Alternative gibt es natürlich auch, wie bereits ein Mitglied erfahren durfte. Von der Künstlersozialkasse abgelehnt wegen Scheinselbständigkeit, musste der Betroffene dennoch als freier Mitarbeiter ohne Sozialversicherung (bzw. nur mit selbst gezahlten Krankenkassenbeiträge, aber ohne Rentenbeiträge) für einen Verlag arbeiteten. Eines Tages tauchte die Rentenversicherung auf und wollte ihn, da er ja nur für einen Auftraggeber arbeitete, für vier Jahre Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nachfordern. Er war ja nicht in der KSK versichert, was bedeutete, er musste eigentlich rund 20.000 Euro nachzahlen (19,9 Prozent aus 25.000 Euro jährlich multipliziert mit vier Jahren rückwirkender Zahlung). Der Kollege bekam logischerweise die Existenzkrise und rief beim DJV an. Beratung: Sie waren ja scheinselbständig, als Arbeitnehmer. Da haftet der Auftraggeber. Die Rentenversicherung begriff das (zum Glück) und die Rechnung landete beim Verlag. Will heißen: Wem die Rentenversicherungspflicht droht (alte oder neue), kann im Falle des Falles eventuell den Auftraggeber in die Haftung nehmen. Der scheinselbständige Mitarbeiter muss für Nachzahlungen nur mit Abzügen von drei Monatshonoraren rechnen, und auch da nur bis zur Pfändungsfreigrenze. Insofern ist das Risiko in dieser Lage für den Freien niedrig und für den Auftraggeber groß. Natürlich gilt das nur für Kollegen, die de facto als Arbeitnehmer tätig sind. Wer nur als arbeitnehmerähnlicher Selbständiger gilt, müsste in der Tat alles nachzahlen - wie gesagt, wenn er nicht Mitglied der KSK oder schon über die Rundfunkanstalt versichert ist. Die politische Dimension Erste Initiativen, vor allem von Berufsgruppen, die bisher schon kein Pflichtversicherungssystem haben, wenden sich daher per Blog und Petition beim Bundestag gegen die Einführung des neuen Systems. In der Tat scheint es durchaus problematisch, die Finanzierung der Altersvorsorge hier allein bei den Selbständigen abzuladen. Schon seit längerem gibt es die Forderung nach der Ausweitung des Prinzips der Künstlersozialversicherung (Zuschuss zur Gesetzlichen Rentenversicherung) auch auf andere Selbständige. Das würde konkret heißen, dass Auftraggeber mit einer Selbständigen-Abgabe (per Umlage, nicht auf die einzelne Rechnung aufzuschlagen) rechnen müssten und die Einnahmen hieraus die Hälfte der Einzahlungen der Selbständigen finanzieren würden.Es wäre allerdings politisch naiv anzunehmen, dass ein solches sozialstaatliches Mammutprojekt derzeit auf die Agenda der Bundesregierung kommen könnte. Umgekehrt sollte allerdings nicht unterschätzt werden, wie unzureichend viele Selbständige abgesichert sind. Von alleine werden viele auch in Zukunft nicht ausreichend vorsorgen. Manche rechnen schon heute nur noch mit einer Altersversorgung aus der Grundsicherung, für die bekanntlich gar nicht eingezahlt werden muss. Doch ob es diese Grundsicherung in fünf oder zehn Jahren noch in der heutigen Form (Lebensunterhalt, Wohnung, Krankenversicherung kostenfrei auch ohne vorherige Einzahlung) geben wird, darf durchaus bezweifelt werden. Die Kalkulation "Warum zahlen, irgendeiner von der Sozialstaats-Abteilung holt mich schon raus" ist ja genau der Grund, warum die Sozialpolitiker jetzt auf relativen Zwang bei der Vorsorge setzen. Der "free rider" soll eher Vergangenheit werden. Insofern sollte die Diskussion mehr über das Wie als über das Ob laufen. Klar ist natürlich, dass bestimmte Selbständigen-Projekte selbst durch die Pflicht zur Zahlung von 50 Euro und mehr monatlich schon auf der Kippe stehen könnten. Aber es gilt für jede Form sozialstaatlicher Vorsorge und Abgabepolitik, dass bestimmte Geschäftsmodelle dann nicht mehr funktionieren. Auch diese Grundfrage kann man diskutieren, aber Sozialpolitik geht natürlich systemimmanent von der Annahme aus, dass, wer Sozialvorsorge nicht leisten kann, dann auch kein Akteur auf dem Markt sein soll, mit Ausnahme der geringfügig Verdienenden. Jedes Jahr werden in Deutschland Firmen mit der Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in die Insolvenz getrieben. Würde das nicht passieren, würden auch die übrigen Unternehmen die Sozialversicherung gar nicht mehr ernst nehmen (und wie an der Scheinselbständigkeit in den Medien zu sehen ist, wird sie heute dennoch nicht ernstgenommen). Mitglieder, die außerhalb der Künstlersozialversicherung stehen und auch nicht über die Gesetzliche Rentenversicherung abgesichert sind, können sich von der DJV-Geschäftsstelle, Referat Freie Journalisten, beraten lassen. Der DJV wird das Thema in seinen Gremien und mit der Politik diskutieren. Mitglieder können auch hierzu jederzeit Informationen und Einschätzungen an den DJV schicken. Allerdings sollte bei allen Aktionen im Kollegenkreis nicht vergessen werden, dass ein Großteil der freien Journalisten gar nicht von den Neuerungen betroffen ist und der Eindruck vermieden werden sollte, dass sich jetzt für "alle Freien" etwas ändern wird. Michael Hirschler, hir@djv.de

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