Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Corona-Krise

Neustarthilfe und Betriebskostenhilfe wird verbessert

21.01.2021

Coronahilfen: Die Neustarthilfe wird auf bis zu 7.500 Euro erhöht und "Bezugsrahmen" von 25 auf 50% erhöht. Wer z.B. einen Umsatz von 20.000 Euro hat, erhält jetzt 5.000 Euro. Zahlungen sollen jetzt auch für unständig Beschäftigte möglich sein.

Hier die angekündigten Verbesserungen im Detail:


-Soloselbstständige können im Rahmen der Überbrückungshilfe III statt einer Einzelerstattung von Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale („Neustarthilfe“) ansetzen.
-Die Neustarthilfe steht Soloselbstständigen zu, die ihr Einkommen im Jahr 2019 zu mindestens 51 Prozent aus ihrer selbstständigen Tätigkeit erzielt haben.
-Auch sogenannte unständig Beschäftigte können die Neustarthilfe beantragen. Damit soll insbesondere Schauspielerinnen und Schauspielern geholfen werden, die häufig sowohl Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit als auch aus unständiger Beschäftigung beziehen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden insoweit den Umsätzen aus Soloselbstständigkeit gleichgestellt. Da auch viele Freie bei Rundfunkanstalten unständig arbeiten, können sie hier unter Umständen anspruchsberechtigt sein. Allerdings gelten solche Freien, die mit Arbeitslosenversicherungsbeiträgen von der Rundfunkanstalten beschäftigt werden, rein sozialversicherungsrechtlich nicht als unständig Beschäftigte. Es kommt daher auf weitere Ausführungsvorschriften der Bundesregierung an, um beurteilen zu können, welche Freien unter diese Regelung fallen.
-Die volle Betriebskostenpauschale erhält, wessen Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zu einem sechsmonatigen Referenzumsatz 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgeht.
-Die Bedingungen der einmaligen Betriebskostenpauschale werden verbessert. Sie wird auf 50 Prozent des Referenzumsatzes verdoppelt; bisher waren 25 Prozent vorgesehen. Der Referenzumsatz beträgt im Regelfall 50 Prozent des Gesamtumsatzes 2019. Damit beträgt die Betriebskostenpauschale normalerweise 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019. Für Antragsteller*innen, die ihre selbstständige Tätigkeit erst ab dem 1. Januar 2019 aufgenommen haben, gelten besondere Regeln. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro; bisher waren 5.000 Euro vorgesehen. Bei einem Umsatz von 20.000 Euro (Durchschnittsumsatz in der Künstlersozialkasse) werden also 5.000 Euro Neustarthilfe gezahlt (50 Prozent des Referenzumsatzes für sechs Monate 2019 /10.000 Euro).
-Die Betriebskostenpauschale wird zu Beginn der Laufzeit als Vorschuss ausgezahlt, auch wenn die konkreten Umsatzeinbußen während der Laufzeit Januar 2021 bis Juni 2021 noch nicht feststehen. Sollte der Umsatz während der sechsmonatigen Laufzeit bei über 40 Prozent des sechsmonatigen Referenzumsatzes liegen, sind die Vorschusszahlungen anteilig zurückzuzahlen.
-Der Zuschuss zu den Betriebskosten wird nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet und auch nicht bei der Ermittlung des Einkommens zur Bestimmung des Kinderzuschlags berücksichtigt.
-Es handelt sich – wie bei den anderen Zuwendungen der Überbrückungshilfe – um einen steuerbaren Zuschuss.

Quelle: Bundesfinanzministerium

News für Freie

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Deckungszusagen und Vorkasse bei dapd - für Einzelaufträge

08.10.12

Es gibt bei einigen Freien Post. Vom dapd-Geschäftsführer.

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08.10.12

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Mit dem "Bargeschäft" weiter Beiträge an dapd liefern

05.10.12

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03.10.12

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Neue Webinare jetzt online: Urheberrecht, Selbständig mit Kind, VG Wort und mehr

26.09.12

Lernen per Internet - der DJV macht´s möglich. Neue Kursangebote ("Webinare") jetzt unter www.journalistenwebinar.de

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Zeit ist Geld

26.09.12

Zahlreiche Stiftungen und Organisationen bieten Recherche-Stipendien an, aber nur wenige Journalisten bewerben sich.

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"Es gibt im Osten eigene Themen"

25.09.12

Die Premiere des ersten Ostdeutschen Journalistentags steht kurz bevor: Am 6. Oktober laden fünf Landesverbände des Deutschen Journalisten-Verbandes (DJV) nach Berlin.

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Konsequenz des Springer-Urteils für Freie

20.09.12

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Die zweite Welle

18.09.12

Inzwischen machen manche hyperlokale Webseiten fünfstellige Umsätze, große Anzeigenkunden klopfen an die Tür. Ein Besuch bei Meine Südstadt in Köln.

DJV-news 267

Rettungskräfte, Vergütungsregeln, Wulff

14.09.12

Tatü tata, die Feuerknips ist da | DJV fragt Redakteure und Freie an Zeitschriften | Wie steht es um die Vergütungsregeln an Tageszeitungen? | DJV mahnt zu Recherche statt Gerüchteküche | Neuer Sozialtarifvertrag beim Berliner...

Vergütungsregeln

Umfrage zu Honoraren an Zeitschriften

13.09.12

Es wird verhandelt - um Vergütungsregeln an Zeitschriften. Der DJV benötigt dazu Feedback.

Faire Honorare

Werden die Vergütungsregeln Tageszeitungen angewendet? Bitte an Umfrage teilnehmen!

13.09.12

Der DJV bittet alle frei tätigen Mitglieder, an der Umfrage teilzunehmen.

News 805 bis 816 von 855

Schon gewusst?Wer arbeitet, macht Fehler. Wer viel arbeitet, viele Fehler. Das gilt auch für bestens ausgebildete Journalisten. Doch mit Training und Weiterbildung neben dem Job können auch Profis noch besser werden. Der DJV bietet daher zahlreiche Bildungsangebote, Seminare, Tagungen und auch Online-Kurse ("Webinare").

Und wer richtig viel Fehler macht, macht Journalismus. Foto: Hirschler

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