News für Freie
Bundesregierung streicht geplante Verbesserungen beim Investitionsabzugsbetrag
"Erleichterungen für Handwerker, Selbständige und kleine Betriebe" war am 3. September 2020 in der Presse zu lesen. Unter anderem wurde gemeldet, dass der Investitionsabzugsbetrag für Selbständige nunmehr für alle Wirtschaftsgüter möglich sei, die überwiegend betrieblich genutzt werden. Nach der geltenden Rechtslage muss das Wirtschaftsgut ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. In der Tat ist dieser Ansatz im Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2020 zu lesen. Im gerade beschlossenen Regierungsentwurf fehlt allerdings genau diese Regelung, auch wenn in der veröffentlichten Begründung dieses Gesetzes auf den nunmehr fehlenden Part an einem Punkt immer noch Bezug genommen wird.
Worum ging es genau? Grundsätzlich gibt der § 7g Einkommensteuergesetz Selbständigen die Möglichkeit, für in Zukunft geplante Betriebsausgaben schon in den Jahren vorher bis zu 40 Prozent, ab dem Jahr 2020 50 Prozent der Kosten der geplanten Betriebsausgabe geltend zum machen. Allerdings wird diese Möglichkeit auf solche Wirtschaftsgüter beschränkt, die ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden, d.h. es müssen über 90 Prozent betriebliche Nutzung vorliegen. Dieses Kriterium ist für Selbständige mitunter schwer zu erfüllen, gerade wenn ein dienstlich angeschafftes Fahrzeug auch privat genutzt wird. Auch kann es zu aufwändigen Nachweisverfahren führen.
Der Referentenentwurf vom 7. Juli 2020 hatte nun das Kriterium der "ausschließlichen oder fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung" durch "überwiegend betriebliche Nutzung" ersetzt. In der dafür vorgesehenen Begründung heißt es dazu: "Bislang waren nur Wirtschaftsgüter begünstigt, die im Jahr der Investition und im Folgejahr ausschließlich oderfast ausschließlich, d.h. zu mindestens 90 Prozent, im Betrieb genutzt werden. Künftig reicht es aus, wenn das betreffende Wirtschaftsgut im maßgebenden Nutzungszeitraum zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Dadurch wird die Verwendbarkeit der angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgüter flexibilisiert." Ein guter Ansatz, der vielen von der Corona-Krise betroffenen Selbständigen auch ein gutes Stück geholfen hätte. Der DJV hatte solche mutigen steuerlichen Maßnahmen bereits im März 2020 von der Politik gefordert.
Warum die Regierung in ihrem Entwurf vom 2. September 2020 wieder den Ist-Zustand beibehalten will, ist bislang nicht bekannt. Die Änderung kommt für viele Beobachter überraschend, wie auch die fehlerhaften Meldungen in der Presse zeigen, wo offensichtlich auf den Referentenentwurf bzw. die nun fehlerhafte Begründung des Regierungsentwurfs geschaut wurde.
Damit sind die einzigen für Freie relevanten Änderungen beim Investitionsabzugsbetrag, dass der Prozentsatz, der vorab geltend gemacht werden kann, von 40 auf 50 Prozent steigt und dass die Höchstgrenze für die Berechtigung zur Geltendmachung bei einem Gewinn von 150.000 Euro liegt. Zudem gilt dieser Wert jetzt auch einheitlich für andere Einkunftsarten. Der Betrag kann jetzt auch für an andere vermietete Wirtschaftsgüter geltend gemacht werden, was allerdings bei Freien kein relvantes Thema sein könnte.
Die Bundesregierung hat es damit offensichtlich versäumt, den Selbständigen angesichts der Corona-Krise ein gutes Stück weit entgegenzukommen. Es erscheint fraglich, ob es im Gesetzgebungsprozess gelingen kann, eine Änderung zurück zur Formulierung des Referentenentwurfs zu erreichen.
MH, hir@djv.de
News für Freie
Geheimniskrämerei contra Transparenz
Zu den neuen Vorwürfen der Financial Times in der Reichelt-Affäre schweigt sich Springer beharrlich aus. Wie passt das Schweigegelübde zur Transparenzforderung des Verlegerverbands an die Politik?
Neustarthilfe Januar-März 2022 kann jetzt beantragt werden
Die Corona-Krise hat viele Freie hart getroffen - und dauert immer noch an. Daher wird das Programm der Neustarthilfe auch im Frühjahr 2022 fortgesetzt. Bis zu 4.500 Euro können in diesem Hilfsangebot beantragt werden. Für Freie...
Journalisten gehören dazu
Der Deutsche Journalisten-Verband stellt gegenüber Bund und Ländern klar, dass Journalistinnen und Journalisten Teil der kritischen Infrastruktur sind.
Hilfsmaßnahmen werden auch 2022 fortgesetzt
Aufträge werden gecancelt, Events werden abgesagt: Corona trifft die Freien schon wieder in aller Härte. Hier die wichtigsten Informationen dazu in Kürze:
Medienhäuser in der Pflicht
Die Sicherheit von Journalistinnen und Journalisten bei der Berichterstattung muss spürbar verbessert und die Pressefreiheit in vollem Umfang gewährleistet werden.
Regierung weiß nichts
Die amtierende Bundesregierung ist fast schon Geschichte, aber nur fast: Ihr Nichthandeln beim Auskunftsrecht der Medien wirkt in die kommende Legislaturperiode hinein.
Spahn missachtete Pressefreiheit
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt die Urteilsbegründung des Bundesverwaltungsgerichts vom gestrigen Dienstag zum presserechtlichen Auskunftsanspruch auf Bundesebene (BVerwG 6 A 10.20).
Hilfen für Selbständige bis Jahresende 2021 verlängert
Die Bundesregierung verlängert die Hilfen für Selbständige bis zum Jahresende 2021. Das gilt sowohl für die Neustarthilfe Plus als auch die Überbrückungshilfe Plus. Das bedeutet beispielsweise, dass im Rahmen der Neustarthilfe...
Unterlagen erhalten
Das Bundesverteidigungsministerium hat zugesagt, Unterlagen zum Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr für den Bundestag aufzubewahren. Davon dürften auch Journalisten profitieren.
Transparenz vor der Wahl
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert vom Bundesverkehrsministerium noch vor der Bundestagswahl Aufklärung über die sogenannte Dieselaffäre.
Nachvergütungen einfordern
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert alle Urheberinnen und Urheber auf, gegenüber ihren Auftraggebern auf Nachvergütung zu pochen, wenn mit ihren Werken unerwartet große Gewinne erzielt werden.
Bescheidene Bilanz
Die Bilanz der schwarz-roten Bundesregierung in der zu Ende gehenden Legislaturperiode fällt für den Journalismus dürftig aus.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
Schon gewusst?Der DJV bietet freien Journalisten auch online durchgeführte Seminare an. Bei diesen so gennanten "Webinaren" können Freie bei sich im Büro sitzen und Weiterbildung zu vielen Themen abholen - für Mitglieder oft sogar kostenlos oder zu stark vergünstigten Preisen.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr