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OLG München hält Ausschüttungspraxis für rechtswidrig
Nächster Akt in der Auseinandersetzung um Zahlungen an Verlage
Das Oberlandesgericht München hat die Ausschüttungspraxis der Verwertungsgesellschaft Wort (VG Wort) für rechtswidrig erklärt. Konkret ging es um Zahlungen der VG Wort an Verlage für Nutzungen von Rechten, für die der VG Wort nicht bekannt war, ob sie von den Autoren tatsächlich an Verlage übertragen wurden. Das Gericht hat Berichten zufolge Rechtsgrundlagen für diese Ausschüttungen moniert.
Geklagt hatte ein wissenschaftlicher Autor, der seinem Buchverlag entsprechende Rechte nicht eingeräumt hatte. Wegen des Verfahrens hatte die VG Wort ihre Ausschüttungen mehrfach verschoben und schließlich zur Vermeidung von wirtschaftlichen Härten ihrer Autoren unter Vorbehalt der Rückforderung geleistet. Die VG Wort äußerte sich bisher nicht zum Ergebnis des Verfahrens, für das die Urteilsgründe noch nicht vorliegen. Es ist wahrscheinlich, dass die VG Wort versuchen wird, das Verfahren vor den Bundesgerichtshof zu bringen. Der DJV hatte im Vorfeld die Sorge geäußert, dass die VG Wort es kaum schaffen könne, sämtliche Verträge von Autoren zu prüfen, auch bestehe die Möglichkeit, dass Verlage nach einer solchen Einzelvertragsprüfung besser abschnitten als Autoren - und damit noch mehr Geld bekommen könnten als bisher.
(Az. 6 U 2492/12)
Autor: Michael Hirschler, hir@djv.de (@freie)
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