Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Pressefreiheit

Ruft Harry Potter zum Umsturz der Regierung von Belarus auf? Bizarrer Prozess gegen das Portal tut.by

09.10.2020

Am 8. Oktober hielt das Wirtschaftsgericht in Minsk eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums ab, dem Internetportal TUT.BY den Status als Medienfirma zu entziehen. Gegenwärtig ist dieser Status bereits für drei Monate ausgesetzt - vom 1. Oktober bis zum 30. Dezember 2020.

Richter Ivan Moiseichik hielt eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums gegen TUT.BY ab. Der Vertreter des Klägers, das Informationsministerium von Belaus, war nicht bei der Verhandlung anwesend. Die Interessen von TUT.BY wurden von der Generaldirektorin von "TUT.BY MEDIA" Ludmila Chekina und dem Rechtsanwalt Sergei Zikratski vertreten.

Zu Beginn der Anhörung reichte Rechtsanwalt Siarhei Zikratski einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Falle der Einstellung der Online-Publikation TUT.BY ein.

Siarhei Zikratski erläuterte, dass der Beklagte - TUT BAI MEDIA LLC - bei der Justizbehörde für Wirtschaftssachen des Obersten Gerichtshofs einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung von drei Verwarnungen des Informationsministeriums gestellt habe. Die Sitzung zu diesem Antrag ist für den 26. Oktober vorgesehen. Wenn der Oberste Gerichtshof diese Warnungen für ungültig erklärt, hat das Informationsministerium keinen Grund, eine Klage einzureichen, um TUT.BY den Medienstatus zu entziehen. Dementsprechend, so der Anwalt, sollte der Prozess ausgesetzt werden.

Zehn Minuten nach Prozessbeginn begab sich Richter Iwan Moiseichik in das Sprechzimmer, um über den Antrags zu entscheiden.

Später entschied Richter Ivan Moiseichyk, den Prozess bis zum 26. Oktober auszusetzen - bis der Oberste Gerichtshof die Berufung gegen die Warnungen des Informationsministeriums an TUT.BY geprüft hat.

Am 18. September hatte das Informationsministerium beim Gericht eine Klage eingereicht, um die Online-Ausgabe von TUT.BY zu stoppen. Danach, am 29. September, erhielt die Redaktion die Aordnung von Informationsminister Ihar Lutskiy: Ab dem 1. Oktober wird TUT.BY vorübergehend der Status als Massenmedium entzogen.

Wie das Informationsministerium in dem Dokument erinnerte, kann die Veröffentlichung von Massenmedien durch die Entscheidung eines Organs der Staatsverwaltung im Bereich der Massenmedien untersagt werden, wenn eine Klage vor Gericht eingereicht wird.

Gegenwärtig arbeitet TUT.BY nur noch als "Internet-Ressource". Gemäß dem Gesetz hat der Eigentümer einer "Internet-Ressource" das Recht, Informationen mit beliebigen Mitteln im Einklang mit der Gesetzgebung der Republik Belarus zu sammeln, zu erhalten, zu übertragen und zu verteilen, und persönliche Urteile und Beurteilungen auf der Internet-Ressource unter Angabe des eigenen Namens oder Pseudonyms darzustellen. Das heißt, dass TUT.BY weiterhin rechtlich abdeckt, was in Belarus und in der Welt geschieht.

Es sollte daran erinnert werden, dass die Registrierung von "Internet-Ressourcen" als Netzpublikationen in Belarus freiwillig ist. Der Status der Massenmedien bietet demgegenüber einige Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, legal in der durch die Gesetzgebung der Republik Belarus festgelegten Art und Weise in Gebieten bewaffneter Konflikte oder Notsituationen, bei Massenveranstaltungen, an Orten anderer gesellschaftlich wichtiger Ereignisse anwesend zu sein und von dort Informationen zu übermitteln.

TUT.BY wurde erst im Januar 2019 als Medienunternehmen registriert, davor - seit seiner Gründung im Jahr 2000 - war das Portal ohne diesen Status tätig.

Ab dem 7. August 2020 erhielt TUT.BY vier Verwarnungen. Behauptungen der Behörde zufolge entstanden nach der Veröffentlichung von Unterlagen zum Thema "Siebenmal mehr Wähler und 'geheime' Protokolle. Welche Verstöße sahen die Beobachter und was sagte die Wahlkommission?", "Das Staatliche Kontrollkomitee wird den Arbeitnehmern, die sich in hochkarätigen Fällen bewähren, hohe Prämien zahlen können", "Strafverfolgungsbeamte kamen zum Herausgeber von TUT.BY. Ihre Tochter wurde des Aufruhrs beschuldigt" und "der belarussische Zoll bat um Bestätigung, dass in dem Buch 'Harry Potter' keine Aufrufe zum Umsturz der Regierung enthalten sind."

Nach dem Gesetz kann man den Status der Medien nach zwei oder mehr schriftlichen Warnungen innerhalb eines Jahres verlieren.


Ein Beitrag von Ljubow Kasperowitsch / Uljana Boboed, veröffentlicht auf Russisch auf der Seite des staatsfernen alternativen Journalistenverbandes von Belarus baj.by, Übersetzung: DJV/MH.
 

News für Freie

Neue Regeln bei der Künstlersozialkasse

Mehr Zuverdienst möglich, Zuschüsse für freiwillig Versicherte

03.01.23

Neue Regeln bei der Künstlersozialkasse beim Zuverdienst und bei der freiwilligen Krankenversicherung: ein DJV-Tipps für Freie informiert über Änderungen (Download hier).

Klambt-Gruppe

Vertragsbedingungen unfair für Freie

22.12.22

"Aus unserer Sicht existenzgefährdend", kritisiert ein freier Journalist im Namen einer ganzen Gruppe von Freien die neuen Vertragsbedingungen der Klambt-Gruppe, die am 16. Dezember 2022 an frei Mitarbeitende der Mediengruppe...

Bundesregierung

Journalisten sind keine Bittsteller

21.12.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, ihr Verhältnis zu den Journalistinnen und Journalisten dringend zu verbessern.

Corint/Microsoft

Luft nach oben

21.12.22

Der Digitalriese Microsoft hat sich mit der Verwertungsgesellschaft Corint Media geeinigt und zahlt für journalistische Inhalte auf Bing 1,2 Millionen Euro. Ein wichtiger erster Schritt.

Internationale Konferenz zur Sicherheit von Journalist:innen

„Worten müssen Taten folgen!“

20.12.22

10 Jahre sind es nun, seit der „UN Plan of Action on the Safety of Journalists and the Issue of Impunity“ ins Leben gerufen wurde. 10 Jahre, in denen etwas passiert ist, aber noch viel zu wenig. In zehn Jahren kamen nicht nur...

Journalismus im Hinterland

Grenzgänger im Journalismus – Tagung des DJV am 2.12. in Konstanz

13.10.22

Medienschaffende fernab der Metropolen - was können sie tun, im Grenzgebiet zwischen traditionellem Journalismus und selbst aufgezogenen Medien. Der DJV führt am 2. Dezember von 10.00 bis 16.00 Uhr die Tagung "Grenzgänger"...

Bundestransparenzgesetz

Entwurf liegt vor

06.10.22

Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Donnerstag in Berlin zusammen mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft den Entwurf eines Bundestransparenzgesetzes vorgelegt.

Vergütung Freie

Vergütungsregeln für Freie in der EU erlaubt

30.09.22

Mit neuen Regelungen schafft die EU-Kommission Rechtssicherheit für Freie. Vergütungsregelungen und andere Vereinbarungen werden vom Wettbewerbsrecht ausgenommen. Die Kartellbehörden dürfen sie nicht verbieten. Ein klarer Schritt...

Iran

Inhaftierte Journalisten frei lassen

26.09.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Bundesaußenministerin Annalena Baerbock auf, sich bei der iranischen Regierung für die sofortige Freilassung aller inhaftierten Journalistinnen und Journalisten im Iran einzusetzen.

EuGH-Urteil zur Datenspeicherung

Sieg für Informantenschutz

20.09.22

Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung einen Sieg für die Pressefreiheit und den Informantenschutz.

Arbeitszeiterfassung

Medienarbeitgeber in der Pflicht

13.09.22

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft die Medienarbeitgeber dazu auf, das am heutigen Dienstag ergangene Urteil des Bundesarbeitsgerichts zur Erfassung der Arbeitszeit zügig umzusetzen.

Entlastungspaket

Unterstützung auch für Freie

08.09.22

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert die Bundesregierung auf, geplante Entlastungsmaßnahmen zum Inflationsausgleich auch auf freie Journalistinnen und Journalisten auszuweiten.

News 25 bis 36 von 858

Machst Du mit?

Gemeinsamkeit ist anstrengend und leider nicht ratz-fatz mit dem Hochgeschwindigkeitszug zu erreichen: Logo der Aktion FAIRhaltenskodex

Machst Du mit?

Weitere interessante Themen

Newsletter

Cookie Einstellungen