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Pressefreiheit

Ruft Harry Potter zum Umsturz der Regierung von Belarus auf? Bizarrer Prozess gegen das Portal tut.by

09.10.2020

Am 8. Oktober hielt das Wirtschaftsgericht in Minsk eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums ab, dem Internetportal TUT.BY den Status als Medienfirma zu entziehen. Gegenwärtig ist dieser Status bereits für drei Monate ausgesetzt - vom 1. Oktober bis zum 30. Dezember 2020.

Richter Ivan Moiseichik hielt eine vorläufige Anhörung über die Klage des Informationsministeriums gegen TUT.BY ab. Der Vertreter des Klägers, das Informationsministerium von Belaus, war nicht bei der Verhandlung anwesend. Die Interessen von TUT.BY wurden von der Generaldirektorin von "TUT.BY MEDIA" Ludmila Chekina und dem Rechtsanwalt Sergei Zikratski vertreten.

Zu Beginn der Anhörung reichte Rechtsanwalt Siarhei Zikratski einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens im Falle der Einstellung der Online-Publikation TUT.BY ein.

Siarhei Zikratski erläuterte, dass der Beklagte - TUT BAI MEDIA LLC - bei der Justizbehörde für Wirtschaftssachen des Obersten Gerichtshofs einen Antrag auf Ungültigkeitserklärung von drei Verwarnungen des Informationsministeriums gestellt habe. Die Sitzung zu diesem Antrag ist für den 26. Oktober vorgesehen. Wenn der Oberste Gerichtshof diese Warnungen für ungültig erklärt, hat das Informationsministerium keinen Grund, eine Klage einzureichen, um TUT.BY den Medienstatus zu entziehen. Dementsprechend, so der Anwalt, sollte der Prozess ausgesetzt werden.

Zehn Minuten nach Prozessbeginn begab sich Richter Iwan Moiseichik in das Sprechzimmer, um über den Antrags zu entscheiden.

Später entschied Richter Ivan Moiseichyk, den Prozess bis zum 26. Oktober auszusetzen - bis der Oberste Gerichtshof die Berufung gegen die Warnungen des Informationsministeriums an TUT.BY geprüft hat.

Am 18. September hatte das Informationsministerium beim Gericht eine Klage eingereicht, um die Online-Ausgabe von TUT.BY zu stoppen. Danach, am 29. September, erhielt die Redaktion die Aordnung von Informationsminister Ihar Lutskiy: Ab dem 1. Oktober wird TUT.BY vorübergehend der Status als Massenmedium entzogen.

Wie das Informationsministerium in dem Dokument erinnerte, kann die Veröffentlichung von Massenmedien durch die Entscheidung eines Organs der Staatsverwaltung im Bereich der Massenmedien untersagt werden, wenn eine Klage vor Gericht eingereicht wird.

Gegenwärtig arbeitet TUT.BY nur noch als "Internet-Ressource". Gemäß dem Gesetz hat der Eigentümer einer "Internet-Ressource" das Recht, Informationen mit beliebigen Mitteln im Einklang mit der Gesetzgebung der Republik Belarus zu sammeln, zu erhalten, zu übertragen und zu verteilen, und persönliche Urteile und Beurteilungen auf der Internet-Ressource unter Angabe des eigenen Namens oder Pseudonyms darzustellen. Das heißt, dass TUT.BY weiterhin rechtlich abdeckt, was in Belarus und in der Welt geschieht.

Es sollte daran erinnert werden, dass die Registrierung von "Internet-Ressourcen" als Netzpublikationen in Belarus freiwillig ist. Der Status der Massenmedien bietet demgegenüber einige Vorteile, insbesondere die Möglichkeit, legal in der durch die Gesetzgebung der Republik Belarus festgelegten Art und Weise in Gebieten bewaffneter Konflikte oder Notsituationen, bei Massenveranstaltungen, an Orten anderer gesellschaftlich wichtiger Ereignisse anwesend zu sein und von dort Informationen zu übermitteln.

TUT.BY wurde erst im Januar 2019 als Medienunternehmen registriert, davor - seit seiner Gründung im Jahr 2000 - war das Portal ohne diesen Status tätig.

Ab dem 7. August 2020 erhielt TUT.BY vier Verwarnungen. Behauptungen der Behörde zufolge entstanden nach der Veröffentlichung von Unterlagen zum Thema "Siebenmal mehr Wähler und 'geheime' Protokolle. Welche Verstöße sahen die Beobachter und was sagte die Wahlkommission?", "Das Staatliche Kontrollkomitee wird den Arbeitnehmern, die sich in hochkarätigen Fällen bewähren, hohe Prämien zahlen können", "Strafverfolgungsbeamte kamen zum Herausgeber von TUT.BY. Ihre Tochter wurde des Aufruhrs beschuldigt" und "der belarussische Zoll bat um Bestätigung, dass in dem Buch 'Harry Potter' keine Aufrufe zum Umsturz der Regierung enthalten sind."

Nach dem Gesetz kann man den Status der Medien nach zwei oder mehr schriftlichen Warnungen innerhalb eines Jahres verlieren.


Ein Beitrag von Ljubow Kasperowitsch / Uljana Boboed, veröffentlicht auf Russisch auf der Seite des staatsfernen alternativen Journalistenverbandes von Belarus baj.by, Übersetzung: DJV/MH.
 

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