Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Informantenschutz

Seit heute (1.7.) dürfen Behörden Daten noch einfacher abgreifen

01.07.2013

Trotz zahlreicher Proteste und erheblicher rechtlicher Bedenken wurden diverse Gesetze geändert


Trotz Warnungen von Bürgerrechtsorganisationen und Journalistenverbänden erhalten deutsche Behörden am heutigen 1. Juli 2013 stark vereinfachte Zugriffsregelungen auf die Daten der Bürger. Für Journalisten bedeutet das Gesetz vor allem, dass ihr Verhältnis zu Informanten gestört wird und sie sich selbst durch Recherchen in den Fokus diverser Behörden bringen.

Zwar geht es bei den neuen Regelungen noch nicht darum, dass die Provider so genannten Verkehrsdaten (also z.B. besuchte Internetseiten) "auf einen Schlag" offenlegen müssten, sondern um die "Bestandsdaten".

Dazu gehören aber:

1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,

2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,

3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,

4. bei Festnetzanschlüssen auch die Anschrift des Anschlusses,

5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie

6. das Datum des Vertragsbeginns.

Hinzu kommt allerdings auch die Pflicht zur Herausgabe von Passwörtern und anderen Zugangsschlüsseln.

Besonders kritisch am Vorhaben ist allerdings, dass die Pflicht zur Herausgabe von Daten bereits bei Ordnungswidrigkeiten möglich sein soll und im Übrigen in vielen Konstellationen keine konkreten Gefahren für die Sicherheit bestehen müssen.

Das könnte unter Umständen bedeuten, dass das Bundeskriminalamt eine "Sicherheitsüberprüfung" von Websites von Bundesbehörden durchführt, indem etwa der Name einer Person angefordert wird, wenn der Besuch einer Behördenseite (oder eines "Honigtopfs") durch eine bestimmte IP erfolgt - auf eine besondere Gefahr kommt es dabei nicht an.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat), der DJV und andere Organisationen haben gegen das Gesetzesvorhaben - vergeblich - einer einer "Gemeinsamen Erklärung zur Bestandsdatenauskunft" protestiert. Eine ausführliche Stellungnahme des AK Vorrat zum Gesetzesvorhaben findet sich hier (Format PDF).

Journalisten ist angesichts dieser Gesetzesänderungen (erneut) zu empfehlen, sich zum eigenen Schutz wie auch im Interesse ihrer Informanten intensiv mit dem Themen Datensicherheit zu beschäftigen. Einige Tipps finden sich auch im eBook "Deep Web for Journalists" von Alan Pearce, von dem eine Freemium-Version auf der Seite der Internationalen Journalisten-Föderation zu finden ist.


XP


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Schon gewusst?54% der Freien sind weiblich, 96% haben Abitur, 75% einen Hochschulabschluss. Der durchschnittliche Monatsgewinn beträgt 2.180 Euro im Monat. Frauen verdienen 1.895 €, Männer 2.440 €. Quelle: DJV-Umfrage 2014 (djv.de/umfragefreie)

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