News für Freie
Sparen mit dem Investitionsabzugsbetrag ist ab Steuerjahr 2016 einfacher
Ausgaben für Investitionen, die noch gar nicht stattgefunden haben, ohne genaue Beschreibung
Hintergrund: Der Investitionsabzugsbetrag ermöglicht es Freien bereits seit längerer Zeit, in der Steuererklärung Kosten geltend zu machen, die sie erst in Zukunft haben werden.
Beispiel: Eine freie Journalistin will im Jahr 2018 eine Fotokamera samt Objektiven im Gesamtwert von 10.000 Euro kaufen. Sie kann 40 Prozent dieser Kosten bereits im Jahr 2016 als Investitionsabzugsbetrag geltend machen, also 4.000 Euro, die dann in der Steuerberechnung nicht auf der Einnahmeseite stehen. Sie spart also erheblich an Geld. Plant sie den Kauf eines Auto mit noch höheren Ausgaben, so steigt der Investionsabzugsbetrag entsprechend.
Der Investitionsabzugsbetrag muss im Jahr der Anschaffung des Wirtschaftsgutes dafür als Einnahme in die Steuerabrechnung eingestellt werden. Zusammen mit der dann aber fälligen Jahresabschreibung und zusammen mit einer Sonderabschreibung (und einem eventuellen neuen Investitionsabzugsbetrag) muss sich das dann allerdings nicht als wirkliche Mehrbelastung darstellen.
Ob sich das im Einzelfall lohnt, ist meist nur mit dem Steuerberater zusammen zu entscheiden. Bis zum Steuerjahr 2015 gilt auch, dass das geplante Investitionsgut genau anzugeben ist und die Anschaffung eines anderes Objekts nicht möglich ist.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Drei Fotojournalismus-Events mit dem DJV in dieser Woche
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Inflationsausgleich vereinbart
Die Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen erhalten ab Oktober eine monatliche Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 120 Euro.
Mindesthonorare für Freie
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Politiker vor die Linse
Die bayerische Staatskanzlei gibt unter Markus Söder zehnmal soviel für Fotografen aus wie unter seinem Vorgänger Horst Seehofer. Gut für die Berufsfotografen. Das Vorbild von Robert Habeck macht in Bayern tatsächlich Schule....
Schlappe für Hamburger Polizei
Mit ihrer Blockadehaltung gegen eine Journalistin des Stern kam die Hamburger Polizei nicht durch. Das Gericht verurteilte die Behörde dazu, Auskunft zu erteilen. Gut so.
Abbuchung für Juli 2023 ist korrekt trotz irreführender Empfängerangabe
Wilhelmshaven, 10. Juli 2023 (fw/KSK, hir/DJV). In den letzten Tagen ist es bei der Abbuchung der Versicherungsbeiträge und der monatlichen Vorauszahlungen/Künstlersozialabgabe durch die Postbank zu einer Textänderung gekommen,...
Finanzministerium muss reden
Justitia hat gesprochen: Das Bundesfinanzministerium muss Pressefragen zu den Hintergründen eines Grußworts von Christian Lindner beantworten. Der Ressortchef hat bislang gemauert.
Schon gewusst?Schadensersatz für Fehler bei der Berichterstattung? Schwere Verletzung im Krisengebiet? Berufsunfähigkeit? Altersvorsorge? Der DJV-Versicherungsmakler bietet Spezialangebote für Journalisten.
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Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
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