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Überbrückungshilfen bis Ende Dezember 2020 verlängert
Die Möglichkeit, Überbrückungshilfen für bestimmte laufende betriebliche Fixkosten zu erhalten, soll bis Ende Dezember 2020 verlängert werden. Das hat der Koalitionsausschuss der Bundesregierung beschlossen. Bislang hatte es geheißen, Ende September 2020 sei Schluss. Für die meisten freien Journalistnnen und Journalisten bringt diese Regelung allerdings nichts, da ihre Ausgaben nicht in den restriktiven Hilfekatalog der Bundesregierung fallen. Neuinvestitionen wie der Kauf einer Kamera oder eines Computers gehören ebensowenig dazu wie der Kauf eines Fahrzeugs, auch wenn in Corona-Zeiten sogar Landesregierungen von der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs abgeraten haben.
Die scheinbare Großzügigkeit der Bundesregierung dürfte einen schlichten Grund haben: ihre Gelder werden schlichtweg nicht abgerufen, weil die Vorgaben zu streng sind und der Antragsprozess zudem nur über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer laufen darf. So waren Ende August 2020 erst ein Prozent aller bereit gestellten Gelder überhaupt abgerufen worden.
Ausgerechnet der Präsident der Bundessteuerberaterkammer forderte indes von der Regierung, dass aus der Überbrückungshilfe auch ein Unternehmerlohn gezahlt werden sollte, also eine Gewinnentnahme möglich sein müsste.
Michael Hirschler, hir@djv.de
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