News für Freie
Verbraucherinformationsgesetz erweitert - was gilt für Journalisten?
Zum 1. September 2012 sind neue Regelungen im Verbraucherinformationsgesetz in Kraft getreten. Jetzt fragen sich Journalisten, ob auch sie mehr Rechte haben.
Mehr Informationen, Herausgabe, Kosten runter und Versprechungen
Mehr Informationen für kritische Verbraucher versprechen Neuregelungen beim Verbraucherinformationsgesetz, die zum 1. September 2012 in Kraft getreten sind. Die Produktpalette erweitert sich von "Bedarfsgegenständen" wie Lebensmittel auf alle Produkte des alltäglichen Verbrauchs.
Die Bundesregierung verspricht dabei ziemlich viel: "Künftig müssen die amtlichen Kontrollergebnisse der Lebensmittelüberwachung bei allen Messergebnissen, die Grenzwerte, Höchstmengen oder Höchstgehalte betreffen, herausgegeben werden. Eine Berufung auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse ist nicht mehr möglich. Dies gilt unabhängig davon, ob die Grenzwerte überschritten worden sind oder nicht."
Die Kosten für Anfragen sinken deutlich. Für normale Anfragen sind Kosten von bis zu 250 Euro nicht zu tragen. Soweit es sich zu Anfragen zu Verstößen gegen Vorschriften handelt, dürfen es sogar 1.000 Euro sein. Wenn höhere Kosten entstehen können, ist der Anfragesteller erst zu informieren.
Anfragen müssen nicht mehr schriftlich gestellt werden, sondern können auch per Telefon oder Mail eingereicht werden.
Bei den Fristen bleibt es zwar bei der Grundfrist von einem Monat (und bei Hinzuziehung Dritter zwei Monaten), das Bundesministerium meint aber, in der Formulierung "in der Regel einen Monat" auch noch ein Schlupfloch für kürzere Fristen gefunden zu haben. Ob das allerdings im Behördenalltag wirklich zu Änderungen in Antragsbearbeitung führt, dürfte eher zweifelhaft sein.
Vermutlich wird es nur dort schnell gehen, wo empörte Mitarbeiter der Behörde selbst ein Interesse an einer Veröffentlichung haben, etwa bei desaströsen Hygiene-Tests in Restaurants und vergleichbaren Fällen. Hier haben diese jetzt eine Rechtsgrundlage, Informationen zu einem frühen Zeitpunkt an die Öffentlichkeit abzugeben. Vermutlich wird der eine oder andere Journalist jetzt öfters mal den diskreten Hinweis erhalten: "Stellen Sie bitte einmal eine Anfrage nach dem Verbraucherinformationsgesetz"...
Auch Journalisten können mit dem Gesetz arbeiten
Die gute Nachricht: Auch Journalisten können das Verbraucherinformationsgesetz in Anspruch nehmen. Denn auch sie sind Verbraucher, selbst wenn sie sich im Rahmen von Recherchen an Behörden wenden. Das folgt aus einem früheren Urteil zum Informationsfreiheitsgesetz, das nach Ansicht des DJV auf das Verbraucherinformationsgesetz zu übertragen ist. Hier hatten die Behörden gegenüber einem Journalisten argumentiert, Journalisten könnten Ansprüche nur aus dem Landespressegesetz geltend machen. Das Gericht urteilte jedoch, dass Journalisten auch als "Bürger" im Sinne des Gesetzes anzusehen sind - was ja eigentlich selbstverständlich sein sollte, der einen oder anderen Behörde aber mitunter immer wieder mal neu beizubringen ist.
Landespressegesetz oft besser
Anfragen mit Berufung auf das Landespressegesetz sind für Journalisten oft besser. Denn hier entstehen im Regelfall keine Kosten, und der Anspruch kann im Zweifelsfall auch deutlich beschleunigt werden, im Extremfall durch Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht. Dabei kommt es für die Frage, ob die Eilbedürftigkeit vorliegt, nicht auf die Meinung der Behörde an, sondern auf das glaubhaft dargelegte Interesse des Journalisten oder seiner Redaktion.
Warum Journalisten dennoch als "Verbraucher" fragen
Für manche Journalisten ist die Anfrage "als Verbraucher" dennoch ein Weg, auf den sie nicht verzichten wollen. Etwa, wenn eine Recherche nicht gleich offengelegt werden soll, oder wenn die Art und Weise, in der Behörden einem Antrag Widerstand entgegensetzen, selbst Thema eines Beitrags sein soll. Anders als beim Landespressegesetz kann der Antragsteller beim Verbraucherinformationsgesetz bei der Anfrage auch die Art und Weise festlegen, in der die Antwort erfolgen soll. Beim Auskunftsanspruch aus dem Landespressegesetz ist dagegen im Regelfall der Behörde überlassen, ob sie durch Aktenauszug, schriftlichen Vermerk oder auch einfach mündlich antwortet.
Außerdem ist das Landespresserecht sehr allgemein gehalten. Das ermöglicht es Behörden unter Umständen, Informationen mit Hinweis auf "laufende Verfahren" zurückzuhalten. Hier können die Regelungen des Verbraucherinformationsgesetzes vorteilhaft sein. Im Regelfall kann es sogar sinnvoll sein, bei einer Anfrage auf beide Rechtsgrundlagen zu verweisen - je nachdem, worum es in der Sache geht.
Informationen finden sich beim Verbraucherschutzministerium sowie (mit Kritik) beim Bundesverband der Verbraucherzentralen (Kritischer Beitrag sowie "Fragen und Antworten") und im Blog "Informationsfreiheit".
DJV-Webinar zum Thema
Das DJV-Referat Freie Journalisten bietet interessierten Mitgliedern ein kostenloses Online-Seminar (Webinar) zum Thema an. Dieses wird voraussichtlich Ende September stattfinden. Interessenten können sich schon jetzt per Mail beim DJV-Referat Freie unverbindlich voranmelden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
suite101 macht in Deutschland dicht
Mit Inhalten Geld im Netz zu verdienen, ist nicht einfach, zeigt der Fall
Gerichtsentscheidung erst am 26. September
Die Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens dauert an
Anspruch auf Nachvergütung und Fahrtkosten aus Vergütungsregeln für Journalisten - DJV NRW siegt vor Gericht
Freie Journalisten an Zeitungen schlecht zu bezahlen, geht nicht, hat das Landgericht Köln jetzt entschieden.
Xing und andere Adressdatenbanken bauen aus - eine Chance für Freie?
Wer nicht wirbt, der stirbt, damit werben Werber für ihre Werbe-Dienste. Entsprechend argumentieren Datenbank-Dienstleister und bauen ihre Angebote aus.
Reisemagazin prellt Autoren
Ihre Texte für das Magazin 33mal Reiselust sollen Vorfreude auf den Urlaub wecken. Den können sich die Autoren selbst aber möglicherweise nicht leisten.
Vom (freien) Praktiker lernen, wie digitale Lokalzeitung geht
Christoph Zeuch von ALTONA.INFO zeigt am 19.7. in einem per Netz übertragenem Seminar, wie´s geht
Korruption, Sachsensumpf, Tarifverhandlungen etc.
Korruption: Schlechtes Zeugnis für Medien | Sachsensumpf: Staatsanwaltschaft macht Rückzieher | DJV-Tarifforderung: Schluss mit der Tarifflucht | Gericht zieht Leiharbeit Korsettstangen ein | Schon über 100 Widersprüche gegen AGB...
Petition zur Sicherung der Künstlersozialkasse
Eine aktuelle Initiative zielt auf die Sicherung der Finanzen der Sozialversicherung der Künstler und Publizisten
DJV-Handbuch für freie Journalisten jetzt in zweiter Auflage lieferbar
Alles, was freie Journalisten wissen müssen, in einem umfangreichen Ratgeber des DJV.
Vergütungsregeln an Tageszeitungen überwiegend nicht umgesetzt
Umfrage des DJV-Landesverbandes Baden-Württemberg zeigt erhebliche Defizite
Sagen Sie NEIN zur neuen Rahmenvereinbarung
Seit Mitte Juni verschickt Gruner + Jahr Rahmenvereinbarungen an Freie als neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die für journalistische Beiträge innerhalb so genannter Markenfamilien gelten sollen. Den ökonomischen...
Seit heute (1.7.) dürfen Behörden Daten noch einfacher abgreifen
Trotz zahlreicher Proteste und erheblicher rechtlicher Bedenken wurden diverse Gesetze geändert
Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.
Schon gewusst? Der DJV erteilt nicht nur kostenlose Rechtsberatung für Mitglieder, sondern auch kostenlosen Rechtsschutz in Berufsfragen. Für mehrere hunderttausend Euro im Jahr. Rechtsschutz - ein Angebot, das viele andere Verbände nicht bieten.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr