Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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Urheberrecht

Verwertungsgesellschaft WORT unterstützt Forderungen gegenüber EU-Kommissar Oettinger

24.02.2016

Rechtsgrundlage für Verlegerbeteiligung gefordert

Die Verwertungsgesellschaft WORT hat sich positiv zu einem Schreiben von Bundesjustizminister Maas und der Staatsministerin für Kultur und Medien Grütters an EU-Kommissar Oettinger geäußert. In dem Schreiben hatten sich Maas und Grütters dafür eingesetzt, dass die Verlegerbeteiligung an Einnahmen aus der Privatkopie von urheberrechtlich geschützten Werken auf europäischer Ebene geregelt wird.

Hintergrund ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs, der die Ausschüttungen der belgischen Verwertungsgesellschaft REPROBEL an Verleger für rechtswidrig erklärt hatte. Das europäische Gericht stützte sein Urteil auf dem Argument, in der Europäischen Richtlinie zum Urheberrecht fehle eine Grundlage für Zahlungen an Verleger. Der deutsche Bundesgerichtshof hatte zudem ein anderes Verfahren eines Autors gegen die VG WORT ausgesetzt, weil er die Entscheidung des EuGH in Sachen REPROBEL abwarten wollte. Dieses Verfahren steht demnächst zur Entscheidung an.

Die VG WORT sprach sich gegenüber Maas und Grütters auch für eine Regelung im nationalen Recht aus, um mehr Rechtssicherheit zu schaffen. Sie wies darauf hin, dass es möglich sei, diese Frage noch in der aktuell diskutierten Reformgesetzgebung zum Recht der Verwertungsgesellschaften zu berücksichtigen.

Die VG WORT vertrat in ihrem Schreiben unter anderem die Ansicht, dass die alleinige Zuordnung der Ausschüttung an die Urheber nicht den Schaden berücksichtige, den Verlage durch bestimmte Nutzungen wie die Privatkopie erlitten.

Hinzu komme der Verlust der Verhandlungsstärke der Verwertungsgesellschaften gegenüber Politik und anderen Verbänden in Wirtschaft und Gesellschaft. Diese Sorge erscheint durchaus berechtigt: Bislang stand die VG WORT für einen gemeinsamen Block von Urhebern und Verwertern, damit konnten sie bei allen Parteien und vielen sonstigen Playern gute Positionen einnehmen. Als Einrichtungen, die in ihre Ausschüttungen nur an Urheber erbringen, ginge der VG WORT sicherlich ein gutes Stück an Durchsetzungskraft verloren, wenn es um starke Positionen im digitalen Zeitalter geht. Der eine oder andere mag sich dabei an den Vorläufer der Verwertungsgesellschaft erinnern, der nur aus Urhebern gebildet wurde und nach wenigen Jahren von der Bildfläche verschwand.

Hinzu kommt die Befürchtung, dass gerade auch kleinere Verlage durch den Verlust der Einnahmen aus den Verwertungsgesellschaften Schwierigkeiten bekommen könnten. Schließlich spielt auch eine nicht zu unterschätzende Rolle, die den Verlagen bei der Wahrung der Rechte der Autoren zukommt. So gab es in der Vergangenheit viele Autoren, die nur durch ihre Verlage über die Möglichkeit und das Verfahren der Beteiligung an Erlösen aus der Verwertungsgesellschaft informiert wurden. Inwieweit Verlage das auch in Zukunft tun würden, wenn sie außen vor bleiben, wäre die Frage.

Vor kurzem hat sich dagegen eine Gruppe von Autoren, die sich unabhängig von den großen Verbänden der Urheber organsierten, gegen eine Beteiligung der Verleger an Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft Wort ausgesprochen. Mit der extra eingerichteten Seite urheberpauschale.de wollen sie weitere Unterschriften gegen eine Änderung der europäischen Rechtslage sammeln. Ihre Forderung, die Tantiemen allein an Urheber zu zahlen, wurde zuletzt von rund 1.000 Personen unterstützt (Stand: 24. Februar 2016). Ihnen gegenüber stehen freilich über 400.000 bei der VG WORT registrierte Autoren und die Tatsache, dass die großen Urheberverbände die Position der VG WORT in der Frage der Verlegerbeteiligung unterstützen.

Die VG WORT kämpft in dem bereits erwähnten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof auch noch mit einem etwas anders gelagerten Problem. Hier geht es im Verfahren um die Frage, ob die VG WORT die Verteilung von Tantiemen an Verlage überhaupt für alle Autoren auf Grund ihres Verteilungsplans vornehmen kann, wenn einige von diesen Autoren ihren Verlagen in ihren Verträgen gar keine entsprechenden Rechte eingeräumt haben. 

Sollten sich diese Autoren durchsetzen, könnte dadurch die Wahrscheinlichkeit wachsen, dass die Verwertungsgesellschaft bei jedem einzelnen Urheber zu prüfen hat, ob dieser für die gemeldeten Beiträge überhaupt noch Rechte hat. Damit wäre dann letztlich jeder einzelne Vertrag zu untersuchen. Ein Arbeitsaufwand, der bei der großen Zahl der Autoren und Verlage wirtschaftlich kaum zu schaffen ist und damit die Funktion einer Verwertungsgesellschaft selbst in Frage stellt.

Es bleibt also derzeit in jedem Fall spannend, wenn es um die Lage der Verwertungsgesellschaften geht.

 
Michael Hirschler, hir@djv.de

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