News für Freie
Warum das Leipziger Urteil so nachteilhaft für die Presse ist
Das Bundesverwaltungsgericht scheint aus der Zeit gefallen zu sein und entscheidet gegen die Pressefreiheit.
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 20. Februar 2013 entschieden, dass Bundesbehörden nicht auf Grundlage eines Landespressegesetzes zu Auskünften verpflichtet werden können. Diese Entscheidung ist deswegen so gravierend, weil das Landespressegesetz der Presse ein ganz besonders starkes Auskunftsrecht gibt: Behörden müssen Auskunftsansprüche der Presse nicht nur kostenlos erfüllen, sondern auch unverzüglich. Wenn es sein muss, kann die Presse - und auch einzelne freie Journalisten - den Auskunftsanspruch „binnen Stunden“ per einstweiliger Anordnung beim Verwaltungsgericht erzwingen.
Demgegenüber sind Ansprüche aus den Informationsfreiheitsgesetzen (Bundes-, Umwelt-, Verbraucherinformationen) im Regelfall kostenpflichtig, und die Behörde kann sich viel Zeit lassen, mindestens einen Monat lang.
Zwar urteilte das Leipziger Gericht zugleich, dass eine Auskunftspflicht des Bundes gegenüber der Presse auch aus der Verfassung folge. Doch diese recht unbefangene Rechtsschöpfung lässt viele Frage offen. Denn weil im Grundgesetz in Wirklichkeit gar nichts zum Thema drin steht, kann jetzt niemand sagen, ob Bundesbehörden diese „Verfassungsauskunft“ kostenlos und unverzüglich zu geben haben. Wahrscheinlich ist vielmehr, dass sich Bundesbehörden jetzt ebenfalls ins Grundgesetz schauen und anschließend sehr wohl gar nichts zum Thema finden werden. Dann müssen Journalisten zum Gericht, und das wiederum kann bedeuten: Weder kostenlos noch unverzüglich.
Vollkommen unverständlich erscheint, warum sich das Bundesverwaltungsgericht über eine Rechtsprechung hinweg gesetzt hat, die über Jahrzehnte hinweg einen Auskunftsanspruch nach dem Landespressegesetz bejahte. Diese Rechtsprechung ist in vielen Punkten derart ausdifferenziert, dass die Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts für viele Entscheider in Gerichten, aber auch Behörden, wie eine Ohrfeige wirkt: Offenbar waren sie alle, Deutschlands Verwaltungsrichter und Minsterialjuristen zu dumm, um einfach mal auf den Trichter zu kommen, dass sie der Presse gar keine Auskunft geben mussten. Zahllose Urteile, die vollkommen falsch waren. Zahllose Auskünfte von Pressesprechern, die nie hätten erteilt werden müssen.
Nur ein einziger, einer hatte es schon vor Jahren begriffen, nur einer unter Deutschlands Verwaltungsjuristen hat das Bundesrecht wirklich verstanden: Jan Hecker, einer der Richter des entscheidenden Senats, hatte vorher zwölf Jahre im Bundesinnenministerium gearbeitet und schon 2006 einen juristischen Beitrag veröffentlicht, in dem er das Auskunftsrecht nach dem Landespressegesetz ablehnte. Im konkreten Fall, der in Leipzig entschieden wurde, ging es um seinen ehemaligen Arbeitgeber (von dem er natürlich weiterhin noch Pensionsansprüche hat). Offensichtlich ganz „unbefangen“ von seiner Tätigkeit für das verklagte Ministerium entschied er für das Minsterium und gegen die Presse. Man wird hier schon von einem juristischen Skandal sprechen können. Unbefangenheit sieht anders aus.
Warum es in Deutschland bisher kein „Bundespressegesetz“ gibt, war bisher eigentlich Konsens. Eine zentralistische Pressekontrolle, angesiedelt in der Hauptstadt, hatte es nach den Erfahrungen mit der Pressekontrolle des Reichspresseamtes eigentlich nicht mehr geben sollen. Die Ansiedlung der Pressegesetzes auf Landesebene, föderalistisch, sollte eigentlich für mehr „Checks and Balances“ sorgen. Deswegen war und ist es auch ein gutes Verfahren gewesen, die Zuständigkeit für Presseauskünfte landesrechtlich zu klären.
Im konkreten Fall (Auskunft über die Vergangenheit von Mitarbeitern des Bundesnachrichtendienstes) ließe sich noch nachtragen, dass es auch Urteile gibt, die Behörden dazu verpflichten, angefragte Informationen erst zusammen zu tragen. Das Argument, man habe zwar Informationen, das alles sei aber zu mühevoll, kann insofern kaum tragen. Jetzt allerdings, wo jahrzehntelange Rechtstradition und Auskunftsrechte erledigt worden sind, wird auch solche Erkenntnis wenig bedeuten. Denn im Grundgesetz steht auch von einer Pflicht vom Zusammenstellen von Informationen nichts.
Natürlich: Der DJV wird im Interesse seiner Mitglieder genau das behaupten (müssen). Dass die Verfassung eben verlange, dass Auskünfte kostenlos, unverzüglich sein müssten und auch, dass Behörden Informationen zusammen zu stellen haben. Aber wie solche Verfahren ausgehen werden, steht offen. Das ist bedauerlich, weil es bisher klare Rechtspositionen gab.
Das Bundesverwaltungsgericht schafft Rechtsunsicherheit. In einer Zeit, in der die Zeichen auf Transparenz, Informationsfreiheit und open data stehen, ist die Entscheidung vollkommen unverständlich.
Es scheint, als sei das Bundesverwaltungsgericht aus der Zeit gefallen.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Update des Tipps für Freie zur Neustarthilfe und zur Überbrückungshilfe III
Die Informationen des DJV zum Thema Neustarthilfe und Überbrückungshilfe III wurden aktualisiert und sind auf DJV.de im Format PDF abrufbar.
Journalismus ist Kultur
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert in einem Offenen Brief Kulturstaatsministerin Monika Grütters zu Änderungen an dem Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ auf.
Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe
Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.
Transparenz gefordert
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert umfassende Transparenz in der Aktenaffäre der Stasi-Unterlagenbehörde.
Kulturrat schießt zu kurz
Der Deutsche Kulturrat fordert unbürokratische Hilfen für Künstler bei der Künstlersozialversicherung. Konkreter wird das Gremium gegenüber der Bundesregierung leider nicht.
Warnung an Freie vor Knebelvertrag
Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).
Freienvertretung wenig wirksam, dennoch wählen gehen!
Der DJV hält die Vertretung von Freien durch Personalräte für dringend notwendig und fordert aktuell von der Bundesregierung, das Personalvertretungsgesetz entsprechend zu ändern, so dass beispielsweise auch an der Deutschen...
Lauf für Pressefreiheit startet diesen Sonntag
Jetzt geht es los: Vom 21. März bis zum 1. Mai laufen DJV-Mitglieder in Fünferteams 1.715 Kilometer auf der virtuellen Strecke Berlin-Paris-Brüssel-Luxemburg, um auf aktuelle Probleme der Pressefreiheit aufmerksam zu machen. Die...
Neues zur Neustarthilfe und Gutes für Bayern
Die Neustarthilfe für Freie, die als Solo-Selbstständige und/oder unständig Beschäftigte tätig sind, wird auch an Freie im Journalismus geleistet. Darauf hat der DJV in letzter Zeit bereits mehrfach hingewiesen. Grundsätzlich...
Lebhafte Diskussionen über Zukunft der Freien
Am 15. März 2021 diskutierten DJV-Mitglieder über die Zukunft der Freien. In drei Arbeitsgruppen und anschließend im Plenum diskutierten sie Aktionsvorschläge, die ursprünglich dem DJV-Verbandstag 2020 vorgelegen hatten, der...
Volltreffer
Eine freie Journalistin wurde um 66.000 Euro reicher. Diese Summe sprach ihr das OLG Nürnberg als Honorarnachzahlung zu. Ihre Zeitung wollte sie mit 14 Cent pro Zeile abspeisen.
Aufbruch!
Keiner Gruppe im Journalismus hat die Corona-Pandemie so zugesetzt wie den Freien. Wie geht es jetzt weiter? Antworten werden heute beim DJV-Thementag Freie gesucht.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
Schon gewusst?Selbständige fallen in der Politik immer noch oft unter den Tisch - das muss aber nicht so bleiben. Der DJV vertritt die Freien, wenn es um Gesetzesvorhaben, Reformvorschläge und Stellungnahmen geht.
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr