News für Freie
Was bringt die neue "Vermutungsregelung" für & gegen Scheinselbständigkeit?
Scheinselbständige werden ihre Rechte nicht viel leichter durchsetzen können
Grundsätzlich interessant für freie Journalisten, die scheinselbständig arbeiten müssen und gerne einen Arbeitsvertrag erhalten wollen, ist dabei zunächst eine gewisse, allerdings nicht wirklich umwälzende Präzisierung des Arbeitnehmerbegriffs im Gesetz durch acht Kriterien. Darüber hinaus soll es aber auch eine Bestimmung geben, wonach der Arbeitnehmerstatus "widerleglich vermutet" wird. Das soll dann möglich sein, wenn die Deutsche Rentenversicherung bei einer so genannten Statusprüfung die Sozialversicherungspflicht feststellt.
Arbeitnehmerstatus per Entscheidung der Rentenversicherung? Das hört sich erst einmal angesichts der vielen Probleme der Betroffenen sympathisch an. Allerdings soll das nur für diejenigen gelten, die selbst ein solches Statusverfahren anstoßen. Es soll nicht gelten für sonstige Prüfentscheidungen der Prüfdienste der Rentenversicherung. Es gilt auch nicht für solche Freien (z.B. Rundfunkanstalten), für die Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden, ohne dass eine Statusprüfung eingeleitet wurde.
Wer also durch die Rentenversicherung zum Arbeitnehmer werden will, muss dort erst den Antrag auf Feststellung der Sozialversicherungspflicht stellen. Da stellt sich dann die Frage, warum der Interessierte nicht vielleicht gleich beim Arbeitsgericht klagt, denn das dürfte in der Regel immer noch schneller entscheiden als die Rentenversicherung.
Eine pessimistische Annahme dürfte dann auch lauten: Die Arbeitgeberseite würde in Zukunft (unter Umständen in jedem Einzelfall) erheblich härter bei der Statusprüfung agieren und zunächst alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht bemühen. Das würde bedeuten: die Statusstreitigkeiten verschärfen sich auch im Sozialrecht, und natürlich würden die Anwälte der (vermeintlichen) Arbeitgeber selbst bei verlorenem Statusprozess im Sozialrecht anschließend den Kampf vor den Arbeitsgerichten fortsetzen, weil die Feststellung der Rentenversicherung ja immer noch im Bereich des Arbeitsrechts widerlegbar ist. Zudem würde ein Mitarbeiter, der in Zukunft ein Verfahren zur Statusfeststellung bei der Rentenversicherung einleitet, unter Umständen dann genauso (schlecht) behandelt werden wie jemand der eine arbeitsrechtliche Statusklage durchführt, also in Betrieb und Redaktion ausgegrenzt als Querulant - die jahrelang dauernden Verfahren werden also die Betroffenen genauso oft im Regen stehen lassen wie bislang.
Beschleunigte Schnellverfahren vor den Arbeitsgerichten und Instanzen außerhalb der Rentenversicherung würden hier vermutlich besser sein, vor allem auch, weil die zuständige Clearingstelle in den letzten Jahren im fraglichen Verfahren viele Antragsteller in eher recht sportlicher Weise als Selbständige eingestuft haben soll. Die Landesämter für Arbeitsschutz könnten hier viel wirksamer agieren. Interessanterweise setzt die Bundesregierung bei der strafrechtlichen Verfolgung der Scheinselbständigkeit in letzter Zeit eher auf den Zoll als auf die Rentenversicherungsprüfer. Sie wird ihre Gründe dafür gehabt haben...
Natürlich wäre es falsch, dem Gesetzesvorhaben jede denkbare Wirkungsmöglichkeit abzusprechen. Gewisse Effekte, und sei sie auch nur psychologischer Art, etwa in den Vorstellungswelten von Unternehmensführungen, sind durchaus denkbar. Insgesamt erscheint die neue Vermutungsregel aber sehr übersichtlich. Für Panik, wie sie derzeit im Arbeitgeberlager geschürt wird, ist sicherlich kein Anlass.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Freienvertretung wenig wirksam, dennoch wählen gehen!
Der DJV hält die Vertretung von Freien durch Personalräte für dringend notwendig und fordert aktuell von der Bundesregierung, das Personalvertretungsgesetz entsprechend zu ändern, so dass beispielsweise auch an der Deutschen...
Lauf für Pressefreiheit startet diesen Sonntag
Jetzt geht es los: Vom 21. März bis zum 1. Mai laufen DJV-Mitglieder in Fünferteams 1.715 Kilometer auf der virtuellen Strecke Berlin-Paris-Brüssel-Luxemburg, um auf aktuelle Probleme der Pressefreiheit aufmerksam zu machen. Die...
Neues zur Neustarthilfe und Gutes für Bayern
Die Neustarthilfe für Freie, die als Solo-Selbstständige und/oder unständig Beschäftigte tätig sind, wird auch an Freie im Journalismus geleistet. Darauf hat der DJV in letzter Zeit bereits mehrfach hingewiesen. Grundsätzlich...
Lebhafte Diskussionen über Zukunft der Freien
Am 15. März 2021 diskutierten DJV-Mitglieder über die Zukunft der Freien. In drei Arbeitsgruppen und anschließend im Plenum diskutierten sie Aktionsvorschläge, die ursprünglich dem DJV-Verbandstag 2020 vorgelegen hatten, der...
Volltreffer
Eine freie Journalistin wurde um 66.000 Euro reicher. Diese Summe sprach ihr das OLG Nürnberg als Honorarnachzahlung zu. Ihre Zeitung wollte sie mit 14 Cent pro Zeile abspeisen.
Aufbruch!
Keiner Gruppe im Journalismus hat die Corona-Pandemie so zugesetzt wie den Freien. Wie geht es jetzt weiter? Antworten werden heute beim DJV-Thementag Freie gesucht.
Freie Journalisten nicht vergessen
Der Deutsche Journalisten-Verband fordert Kulturstaatsministerin Monika Grütters auf, bei den geplanten Hilfen des Bundes für Kulturschaffende auch freie Journalistinnen und Journalisten zu berücksichtigen.
Lorbeeren verspielt
Nach dem Hackerangriff auf die Funke-Mediengruppe warten viele Freie immer noch auf ihre Honorare. Geld? Fehlanzeige. Interne Kommunikation? Totalausfall. Ein Trauerspiel.
Verlässliche Konstante in Krisenzeiten: mfm-BILDHONORARE 2021 erschienen!
Die jährlich von der mfm ermittelten marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland werden in der Publikation „mfm-BILDHONORARE“ veröffentlicht. Die Ausgabe 2021 ist ab sofort in der gedruckten Version und auch im...
Soziale Lage in der Film- und Fernsehbranche wird untersucht
Eine aktuelle Branchenumfrage soll die Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Berufstätigen in der Film- und Fernsehbranche erforschen. Die Umfrage ist vom Senat von Berlin beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen einem...
Neustarthilfe kann jetzt beantragt werden
Die Neustarthilfe des Bundes ist für Solo-Selbstständige jetzt abrufbar. Freie, die in Personengesellschaften (z.B. GbR, Partnerschaften) oder Kapitalgesellschaften (z.B. UG, GmbH) arbeiten, müssen sich dagegen noch...
Ausschluss durch die Hintertür
Mit großem Erstaunen hat der Deutsche Journalisten-Verband zur Kenntnis genommen, dass beim Mitteldeutschen Rundfunk entgegen vorheriger Überlegungen eine effektive betriebliche Mitbestimmung der freien Mitarbeiterinnen und...
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr