News für Freie
YouTuber wegen Schleichwerbung unter Druck - Landesmedienstalt wird aktiv
YouTuber sind Rundfunker und müssen sich an Rundfunkregeln halten. Für viele Internetfans ist das komplettes Neuland.
Der § 58 RStV sieht vor, dass Werbung klar als solche erkennbar und vom redaktionellen Inhalt eindeutig getrennt sein muss. § 49 Abs. 2 RStV sieht bei solchen Verstößen ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro vor.
In Videos von "Flying Uwe" wird beispielsweise ein Trainingsanzug in laufender Sendung ohne besondere Kennzeichnung angepriesen, und mit Klick auf "Hier geht´s zum Traininganzug" gelangen die Zuschauer zum Verkaufsangebot.
Die gleiche Landesmedienanstalt hat überdies ein Warnschreiben an rund 30 YouTuber geschickt. Darin wird auf ein in einfachem "Du-Deutsch" verfasstes Merkblatt hingewiesen. Dort sind die Pflichten von Rundfunkbetreibern in leicht verständlicher Form dargestellt.
Erst am 21. März 2017 hatten die Landesmedienanstalten mit Pressemitteilung darüber informiert, dass sie einen Streaming-TV-Anbieter zur Einleitung eines Zulassungsantrag aufgefordert und mit einer Untersagung gedroht hatten, falls der Antrag ausbleiben würde.
Die publikumswirksamen Erklärungen der Landesmedienanstalten zeigen in beiden Fällen, dass die Medienaufsicht Internetangebote mit Bewegtbild wie Streaming und YouTube nicht länger ignorieren will, sondern ihren Regelungen unterwerfen will. Das geschieht in Zusammenhang mit einer politischen Gesamtdebatte, die auf stärkere Kontrolle der Inhalte sozialer Medien und des Internets generell zielt.
Darüber hinaus geht es dabei auch um die Frage der Wettbewerbsfähigkeit des traditionellen Privat-TV in Deutschland, das zahlreichen medienrechtlichen Regulierungen unterworfen ist und mit der Einführung von DVBT-2 größtenteils in das Pay-TV abtaucht, was ihn gegenüber einem kostenlosen und freier wirkenden Internetrundfunk altbacken erscheinen lässt.
Für die Landesmedienanstalten sind die Verfahren und die Öffentlichkeit zudem ein Weg, die eigene medienpolitische Rolle stärker ins Bewusstsein zu rücken.
DJV-Mitglieder, die sich als YouTuber oder Anbieter von Streaming-TV betätigen, können sich bei Beratungsbedarf und/oder Interessenvertretung an das Referat Freie Journalistend in der Geschäftsstelle des DJV-Bundesverbandes wenden.
Michael Hirschler, hir@djv.de
News für Freie
Noch länger warten auf den Zahlungseingang?
Eine gut gemeinte EU-Richtlinie ist in deutsches Recht umzusetzen. Und kann zu Verschlechterungen für freie Journalisten führen. Die Details.
Vom Grundlagenkurs bis zur Datenvisualisierung
Schon mal eine anonyme E-Mail-Adresse zurückverfolgt? Eine Tabelle voller Daten in eine interaktive Grafik verwandelt? Der journalist-Seminarkalender ist aktualisiert.
Informationsveranstaltung für Freie am 29.1.
Die Schließung der WR als Zeitung mit eigener Redaktion und eigenen freien Mitarbeitern wirft viele Fragen auf. Der DJV NRW informiert in Haus Busch, Hagen.
Was der neue Rundfunkbeitrag kostet
Die Rundfunkgebühr ist abgeschafft. Seit Anfang des Jahres ist der Rundfunkbeitrag fällig. Was die Umstellung die freien Journalisten kostet, hat DJV-Referent Michael Hirschler nachgerechnet.
The Charter of Freelance Rights
Die Europäische Journalisten-Föderation (der DJV ist dort Mitglied) veranstaltet am 5. Februar ein Webinar zum Thema Mindeststandards für den Umgang mit freien Journalisten. Die Seminarsprache ist Englisch.
Piraten - Ihr versklavt uns
Junge Autorin klagt eBook-Piraten an.
Krankengeld für Freie an Rundfunkanstalten - Änderungsvorstoß im Bundestag
Rund 100.000 unständig Beschäftigte haben seit der Krankengeldreform ihren Anspruch auf Krankengeld verloren. Die Grünen fordern jetzt eine Reform.
Warnung vor neuem Vertrag bei Biefelder Verlag GmbH & Co KG
Der DJV warnt freie Journalisten vor einem neuen Vertrag der Biefelder Verlag GmbH & Co KG. Der Fachverlag gibt zahlreiche Fachzeitschriften heraus, so beispielsweise Titel wie „Sonne Wind & Wärme“.
Schöner Schein
Das Magazin Quality berichtet über schöne und teure Dinge. Weniger Wert legt man anscheinend auf die Zahlungsmoral. Mehrere freie Mitarbeiter warten auf ihre Honorare.
Die Rundmail
Eine Rundmail an die Autoren des Reise Journals stellte klar: Ohne zusätzliches Honorar können die Beiträge innerhalb der WAZ-Gruppe weiter verwertet werden.
Update zur Steuerbroschüre
DJV-Expertin Gerda Theile hat ein Update für die "Steuertipps für Journalisten" erstellt.
Personalrat beim Saarländischen Rundfunk hat Mitbestimmungsrecht bei Freien
Mehr Rechte für Freie. Auch für sie kann jetzt im Fall von Einschränkungen der Personalrat tätig werden. Dafür sorgt jetzt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
Schon gewusst?Service, von dem gerade freie Journalisten profitieren, bietet die DJV-Verlags- und Service-GmbH. Fachliteratur, Soft-/Hardware, günstige Konditionen bei Autovermietern und Hotels.
freienblog
Weitere interessante Themen
Selbstverlag
Ihr eigenes Buch machen, also eBook oder Printexemplar, mit vonjournalisten.de
...mehr
DJV, Verband der Freien
Über 15.000 Freie sind Mitglied im DJV. Warum, steht in unserem Flyer.
...mehr