Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Strafanzeige

DJV begrüßt Verzicht

25.06.2020

Der Deutsche Journalisten-Verband hält die Entscheidung von Bundesinnenminister Horst Seehofer, keine Strafanzeige wegen der gegen die Polizei gerichteten taz-Kolumne zu erstatten, für richtig.

„Das ist die einzig mögliche Entscheidung, um Schaden vom Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit abzuwenden“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Dass sich Seehofer vor die Polizei stelle, sei nicht zu kritisieren. Dennoch sei es Aufgabe von Journalistinnen und Journalisten, sich mit der Polizei auseinanderzusetzen und mögliche Fehler in die Öffentlichkeit zu bringen. „Eine Generalabsolution durch den Innenminister kann es nicht geben, auch nicht vor dem Hintergrund einer Kolumne, die bei einigen Lesern Schnappatmung ausgelöst haben mag“, so Überall.

Der DJV-Vorsitzende wünscht sich in der Sache die Rückkehr zu einer sachlichen Auseinandersetzung: „Wenn aus einer plötzlichen Erregung ein Angriff auf die Pressefreiheit resultieren kann, ist in der Bundesregierung etwas faul.“




Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen:
Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de
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