Bildjournalisten
Fotoverbote und Ausnahmen für die Presse - die Regelung im Wortlauf
Die Fassung des Gesetzes, wie sie sich aus der Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses ergibt
§201a StGB
"(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft,wer
1.von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
2. eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt,
3. eine durch eine Tat nach Nummer1 oder 2 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht oder
4. eine befugt hergestellte Bildaufnahme der in Nummer 1 oder 2 bezeichneten Art wissentlich unbefugt einer dritten Person zugänglich macht und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Nacktheit einer anderen Person unter achtzehn Jahren zum Gegenstand hat, 1. herstellt oder anbietet, um sie einer dritten Person gegen Entgelt zu verschaffen oder
2. sich oder einer dritten Person gegen Entgelt verschafft
(4) Absatz 1 Nummer 2, auch in Verbindung mit Absatz 1 Nummer 3 oder Nummer 4, Absatz 2 und 3 gelten nicht für Handlungen, die in Wahrnehmung überwiegender berechtigter Interessen erfolgen, namentlich der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dienen.
(5) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden.§ 74a ist anzuwenden.“
Andere News/Infos
News-Übersicht für Bildjournalisten
Jens Meyer gewinnt Fotopreis Hessen-Thüringen
Siegerfoto des Wettbewerbs "PresseFoto Hessen- Thüringen 2012": Im Rausch der Tiefe.
Bilder des Monats
Vor 100 Jahren, im Sommer 1912, durchquerte der Architekt Roderich Fick die Arktis. Stephan Orth, sein Enkel, hat sich auf Spurensuche gemacht – und die Geschichte für Spiegel Online aufgeschrieben.
freienblog: Warum auch die Bildjournalisten eine Schutzfristverlängerung brauchen
Die Bundesregierung unternimmt etwas für Musiker. Die Bildjournalisten schauen zu.
Sandy & die Bilderwelt
Die Bilderflut im Digitalen rund um den Monstersturm
Dokumentarfilmer: Erschütternd niedrige Einkommen
Die Arbeitsgemeinschaft der Dokumentarfilmer hat die Einkommen der Berufsgruppe untersucht. Ergebnis: Durchweg prekäre Einkommen.
Sprechen Sie mehr über sich - mit den DJV-Meldungen!
Der DJV stellt für seine Mitglieder neue Mittel zur Selbstvermarktung bereit. Mit einem Kommunikationsfeld können sie Mitteilungen über aktuelle Projekte, neue berufliche Positionen oder auch einfach Adressänderungen mitteilen -...
Datenbank Bildjournalisten
Neue Features für DJV-Mitglieder
Webinar Krieg & Krise - die richtigen Versicherungen für Freie
Am 25. Oktober diskutieren wir per Internet das Thema, wie freie Journalisten sich am besten absichern für Kriegs- und Krisensituationen.
Erste Interessenten nach dapd Insolvenz; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012
Offenbar erste Interessenten nach dapd Insolvenz, DJV-Mailingliste für dapd-Freie; Bis zu 5.000 Euro für Freie ab 55 Jahre von der VG Wort; DJV-Geschäftsbericht 2011/2012; Siegerehrung beim Ostdeutschen...