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Tipps zur Optimierung des Sparprozesses in der Lebensversicherung

Unsere Tipps gelten grundsätzlich für alle Arten von Lebensversicherungen, die einen Sparprozess beinhalten. Also für Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen sowie fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen.

Ausschluss der Unfalltod-Zusatzversicherung (UZV)

Viele Lebensversicherungsverträge enthalten den Zusatzbaustein "Unfalltod-Zusatzversicherung". Stirbt die versicherte Person durch einen Unfall, wird dann meist die doppelte Versicherungssumme fällig. Zunächst stellt sich hier die Frage nach dem Absicherungsbedarf: Warum haben Hinterbliebene bei einem Unfalltod den doppelten Bedarf? Wenn es einen Absicherungsbedarf der Hinterbliebenen gibt, dann sollte der auch für das deutlich höhere Risiko eines Todes durch Krankheit abgesichert werden. Daher ist wichtig, dass ausreichender Schutz über eine separate Risikolebensversicherung besteht. Wenn es tatsächlich gute Gründe für einen doppelten Absicherungsbedarf bei Unfalltod gibt, kann der Versicherungsschutz deutlich günstiger über eine private Unfallversicherung eingekauft werden. In den meisten Fällen ist dieser Zusatzbaustein daher entbehrlich. Er kostet zudem deutlich Rendite. Der Renditenachteil liegt je nach Laufzeit und Eintrittsalter zwischen bei 0,15 und 0,25% (Quelle: Wolfgang Schuster, Kapitallebens- und Restschuldversicherungen optimieren, Verlag MediAss, ISBN 3-938226-02-1).

Umstellung der Zahlweise

Wird der Beitrag nicht einmal pro Jahr bezahlt wird und erhebt der Versicherer dafür Ratenzahlungszuschläge, besteht eine Möglichkeit der Vertragsoptimierung darin, den Vertrag auf jährliche Zahlungsweise umzustellen. Hören sich die Ratenzahlungszuschläge mit 3 % bis 6 % noch recht moderat an, ändert sich das Bild, wenn man den Effektivzinssatz berechnet. Beispiel: Erhebt der Versicherer bei monatlicher Zahlungsweise einen Ratenzahlungszuschlag von 6 %, so beträgt der Effektivzins stolze 13,73 %. Die nachfolgende Übersicht verdeutlicht, dass hohe Effektivzinssätze auch bei anderen Zahlungsweisen fällig werden:

><><><><caption>Ratenzahlungszuschläge Lebensversicherung</caption></></></></>
ZahlweiseRatenzahlungszuschlagEffektivzins
monatlich

5 %

11,35 %
6 %13,73 %
vierteljährlich4%11,15 %
5 %14,10 %
halbjährlich2 %  8,33 %
3 %12,75 %
4 %17,36 %

 

Wer Ratenzahlungszuschläge bezahlt, sollte die Hinweise der Verbraucherzentrale Hamburg zu dem Thema beachten.

Ausschluss von dynamischen Anpassungen

Mit dem Einschluss einer Beitragsdynamik soll das Inflationsrisiko eingegrenzt werden, so das Hauptargument der Versicherer. Der Versicherungsbeitrag wird ohne erneute Gesundheitsprüfung jährlich um einen festen Prozentsatz oder angelehnt an eine bestimmte Bezugsgröße - meist Steigerung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung - erhöht.

Allerdings: Jede Erhöhung stellt für sich genommen einen Neuabschluss dar. Aus dem neuen Zusatzbeitrag wird, bezogen auf das dann jeweils erreichte Eintrittsalter und die Restlaufzeit, eine zusätzliche Versicherungssumme gebildet. Für diese zusätzliche Versicherungssumme fallen dann meist erneut volle Abschlussprovisionen an, oftmals entfallen dafür einkalkulierte Stückkosten. Bei Kapital- und fondsgebundenen Lebensversicherungen ist zusätzlich zu beachten: Je älter man wird, desto höher der Beitragsanteil, der für den Todesfallschutz "draufgeht". Insbesondere ab Alter 50+ kann es daher sein, dass mehr eingezahlt wird, als man später wieder bekommt. Insbesondere bei Verträgen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, empfiehlt es sich oftmals eine Dynamik aus dem Vertrag auszuschließen, da hier das Argument der Steuerfreiheit der Zinserträge nicht mehr zieht.

Vorsicht ist allerdings geboten, wenn Berufsunfähigkeits- (BU) oder Todesfallschutz in den Vertrag eingeschlossen wurde: Bekommt man keinen neuen separaten Schutz auf dem Versicherungsmarkt, weil es beispielsweise der Gesundheitszustand nicht zulässt oder ein Neuabschluss aufgrund des gestiegenen Alters schlichtweg zu teuer wird, kann der Ausschluss der Dynamik nachteilig wirken, da davon auch dieser Zusatzbaustein betroffen wäre. Wer einen BU-oder Todesfallschutz in seinen Lebensversicherungsvertrag integriert hat, sollte mit dem Versicherer klären, ob dieser Versicherungsschutz in einen separaten Vertrag überführt werden kann. Die Praxis zeigt leider, dass dies meist nicht der Fall ist. Zu prüfen bliebe außerdem, ob Nachversicherungsrechte bestehen, die es erlauben, den Schutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. So könnte man das Inflationsrisiko etwas eingrenzen. Mit Hilfe unserer Risikovoranfragen können Sie prüfen, was separater Schutz kostet und zu welchen Konditionen ein neuer Antrag angenommen würde.

Wechsel des Überschusssystems

Bei Kapitallebensversicherungen werden die Versicherten meist entweder in Form einer verzinslichen Ansammlung oder über ein Bonussystem an den Überschüssen beteiligt. Bei der verzinslichen Ansammlung werden die jährlichen Überschüsse verzinst und im Todesfall oder bei Erleben des Ablauftermins zusätzlich ausgezahlt. Beim Bonussystem wird der Überschuss zur Bildung einer zusätzlichen beitragsfreien Versicherungssumme verwendet. Dabei wird auf das im jeweiligen Jahr erreichte Alter und die Restlaufzeit abgestellt. Mit zunehmendem Alter steigt deshalb der Beitragsanteil für den zusätzlichen Versicherungsschutz. Der etwas höhere Todesfallschutz ist als Vorteil des Bonussystems zu werten. Unter Renditegesichtspunkten ist aber die verzinsliche Ansammlung zu bevorzugen. Insbesondere bei langen Vertragslaufzeiten oder bei höherem Eintrittsalter (ab 55+) kann der Renditeunterschied zwischen 0,3 bis 0,5 % ausmachen.

Versicherung verkaufen statt kündigen

Es gibt eine Reihe von Anbietern am Markt, die bestehende kapitalbildende Lebensversicherungsverträge kaufen und dann oftmals einen höheren Betrag als den Rückkaufwert zahlen, teilweise bis zu 15% mehr. Unter den Aufkäufern findet sich eine Reihe von Angeboten, die wir nicht wirklich für seriös halten. Vorsicht scheint aus unserer Sicht geboten, wenn der Kaufpreis ratierlich oder erst am Ende der Vertragslaufzeit gezahlt werden soll. Hier trägt der Versicherungsnehmer das Risiko, dass der Aufkäufer des Lebensversicherungsvertrages insolvent wird.

Einer der ältesten und als seriös geltenden Anbieter ist die Firma Cash Life. Wichtig: Der vorhandene Rückkaufwert muss bei der Cash Life AG mindestens 10.000 € betragen. Bei fondsgebundenen Verträgen sollte der Vertrag noch keine 12 Jahre bestehen. Kurzer Steuerhinweis: Wird ein Lebensversicherungsvertrag verkauft, der vor dem 1.1.2005 abgeschlossen wurde, ist der Verkaufserlös nur steuerfrei, wenn der Vertrag seit mindestens 12 Jahren besteht, Beiträge für mindestens 5 Jahre gezahlt wurden und der Todesfallschutz mindestens 60% der Beitragssumme beträgt. Andernfalls wird Kapitalertragsteuer fällig, sofern der Auszahlungsbetrag höher ist als die Summe der eingezahlten Beiträge. Zu versteuern ist dann die Differenz. Bei Verträgen, die nach dem 1.1.2005 abgeschlossen wurden, ist auf den Gewinn Abgeltungssteuer zu zahlen.

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