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Getty Images verschenkt sein Bildmaterial im Netz

06.03.2014

Neue Strategie der Bildvermarktung


Getty Images verschenkt sein Bildmaterial zur Nutzung im Netz. Wie die Bildagentur auf der Website mitteilt:

"In einer zunehmend visuell geprägten Welt beschreitet Getty Images neue Wege. Mit unserer neuen Einbettungsfunktion ist es ganz einfach, unsere Bilder legal und kostenlos auf anderen Websites, Blogs und sozialen Netzwerken zu teilen."

Die Bilder sind über einen "Viewer" einzubinden. Dieser zeigt auch unterhalb des Fotos das Logo von Getty Images und kann Nutzerdaten sammeln. Ein Wasserzeichen, das direkt im Bild liegt, gibt es dagegen nicht mehr. Die Nutzungsbestimmungen hierzu lauten:

Eingebetteter Viewer

Soweit verfügbar, dürfen Sie Getty Images-Inhalte unter Verwendung des eingebetteten Viewers (der „eingebettete Viewer“) auf einer Website, in einem Blog oder auf einer Social-Media-Plattform einbetten. Nicht alle Getty Images-Inhalte sind für die eingebettete Verwendung verfügbar, und die Verfügbarkeit kann sich ohne Vorankündigung ändern. Getty Images behält sich das Recht vor, Getty Images-Inhalte nach alleinigem Ermessen und ohne Vorankündigung aus dem eingebetteten Viewer zu entfernen. Sie verpflichten sich, die Verwendung des eingebetteten Viewers und/oder der Getty Images-Inhalte auf Aufforderung umgehend einzustellen. Sie dürfen eingebettete Getty Images-Inhalte nur zur redaktionellen Zwecken (also im Zusammenhang mit Ereignissen, die berichtenswert und von öffentlichem Interesse sind) verwenden.

Nicht gestattet ist die Verwendung eingebetteter Getty Images-Inhalte: (a) für jegliche gewerbliche bzw. geschäftliche Zwecke (z. B. in Werbung, Marketing oder zum Verkauf von Waren) oder auf eine Weise, die eine Empfehlung oder Sponsoring impliziert; (b) unter Verletzung jeglicher angegebener Beschränkungen; (c) auf diffamierende, pornografische oder anderweitig ungesetzliche Weise; oder (d) außerhalb des Nutzungskontexts des eingebetteten Viewers.

Getty Images (oder von Getty Images beauftragte Dritte) sind berechtigt, Daten im Zusammenhang mit der Nutzung des eingebetteten Viewers und eingebetteter Getty Images-Inhalte zu erfassen, und behält sich das Recht vor, im eingebetteten Viewer Werbung anzuzeigen oder seine Nutzung anderweitig kommerziell auszuwerten, ohne Sie hierfür zu entschädigen.

Konsequenz für Nutzer: Sie müssen ihre Besucher auf diese Datensammlung aufmerksam machen, vom Prinzip her sogar zunächst die Zustimmung hierzu einholen. Darüber hinaus ist natürlich im Einzelfall zu klären,wann ein laut Getty Images unzulässiger geschäftlicher Zweck vorliegt. Das könnte für viele Nutzer ein erhebliches Risiko bedeuten, die ihren Blog oder die Website mit Werbung finanzieren. Andererseits erlaubt Getty Images das Teilen der Bilder in sozialen Netzwerken, von denen allgemein bekannt ist, dass dort auch Werbung zu finden ist. Das könnte dafür sprechen, dass Getty Images kein Problem mit Werbebannern auf einer Seite hat, solange die Bilder nicht selbst als Teil von Werbung genutzt werden.

Getty Images steht mit dem Angebot kostenloser Bildnutzung nicht alleine da. Nicht nur Datenbanken wie Pixelio, sondern auch Wikimedia oder die US-Armee stellen Bilder zur kostenlosen Nutzung bereit.

Auch wenn das Angebot von Getty Images damit nicht neu ist, wird es auf Grund der enormen Größe dieser Bilderdatenbank de facto zu einer weiteren, deutlichen Preissenkung für Bildmaterial im Netz beitragen.

Dem Medienmacher Thomas Knüwer (selbst kein Bildjournalist oder Mitarbeiter von Bildagenturen) gefällt das Geschäftsmodell, weil es Werbung für die Marke Getty Images mache.

Bei vielen Bildjournalisten dagegen sorgt das Angebot natürlich eher für die Sorge, dass der Preisdruck auf Bilderpreise durch diese Strategie abermals zunimmt.


Michael Hirschler, hir@djv.de (@bildinfo)

News-Übersicht für Bildjournalisten

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Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe

28.04.21

Eine Aktualisierung der Informationen zur Neustarthilfe und Überbrückungshilfe sowie zusätzlichen Hilfen in einigen Bundesländern ist jetzt unter djv.de abrufbar: DJV-Tipps für Freie.

dpa

Warnung an Freie vor Knebelvertrag

31.03.21

Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Bildjournalistinnen und -journalisten vor der Unterzeichnung eines neuen Vertrags bei der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Coronakrise

Neues zur Neustarthilfe und Gutes für Bayern

19.03.21

Die Neustarthilfe für Freie, die als Solo-Selbstständige und/oder unständig Beschäftigte tätig sind, wird auch an Freie im Journalismus geleistet. Darauf hat der DJV in letzter Zeit bereits mehrfach hingewiesen. Grundsätzlich...

Framing-Urteil

EuGH stärkt Urheberrecht

10.03.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs zum sogenannten Framing von digitalen Bildern.

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Lage ist alarmierend

02.03.21

Die wirtschaftliche Situation freier Journalistinnen und Journalisten ist ein Jahr nach Ausbruch der Corona-Pandemie alarmierend.

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Verlässliche Konstante in Krisenzeiten: mfm-BILDHONORARE 2021 erschienen!

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Die jährlich von der mfm ermittelten marktüblichen Honorare für Fotonutzungen in Deutschland werden in der Publikation „mfm-BILDHONORARE“ veröffentlicht. Die Ausgabe 2021 ist ab sofort in der gedruckten Version und auch im...

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Eine aktuelle Branchenumfrage soll die Arbeitsbedingungen und soziale Lage der Berufstätigen in der Film- und Fernsehbranche erforschen. Die Umfrage ist vom Senat von Berlin beauftragt worden. Die Ergebnisse sollen einem...

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Fauler Kompromiss bei Urheberrecht

03.02.21

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt, dass das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Anpassung des Urheberrechts nach langem Hin und Her endlich auf den Weg gebracht hat, weist aber auch auf erheblichen Nachbesserungsbedarf...

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