Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

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MDR

Altersversorgung für alle

05.04.2013

DJV, DOV, ver.di und der MDR haben den Beitragstarifvertrag Altersversorgung (BTVA) paraphiert. Eckdaten der tariflichen Regelung waren bereits im Dezember 2012 vereinbart worden. Gleichzeitig wird der 2005 vom MDR gekündigte ARD-Versorgungstarifvertrag wieder für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des MDR in Kraft gesetzt, deren Arbeitsverhältnis bereits vor dem 31.12.2005 bestanden hat. Mit dem Beitragstarifvertrag Altersversorgung haben rund 350 Mitarbeiter, für die bisher keine konkrete Regelung galt, rückwirkend ab dem ersten Tag ihrer Beschäftigung eine beitragsorientierte Altersversorgung. Die Beitragszahlungen durch den MDR erfolgen auf der Basis der jeweiligen Grundvergütung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des BTVA ab 01.07.2013. Für bis zum 01.07.2013 zurückgelegte Dienstzeiten zahlt der MDR einen Sonderbeitrag, der sich nach dem Beitragssatz, dem aktuellen beitragsfähigen Monatseinkommen und der Anzahl an Beschäftigungsmonaten bemisst. Die Gewerkschaften haben ihr wichtigstes Ziel - vergleichbares Versorgungsniveau zum ARD-Versorgungstarifvertrag (VTV) - erreicht. Dies erfordert, dass bei der Baden Badener Pensionskasse als Versicherungsträger ein rechnerischer Zins von vier Prozent erwirtschaftet wird. Des Weiteren ist ein durchschnittliches Eintrittsalter von 25 Jahren mit einer Beitragszahlung bis zur Erreichung der Regelaltersgrenze kalkuliert. Künftig wird ab Beginn des Arbeitsverhältnisses ein prozentualer Beitrag der Grundvergütung durch den MDR an die Pensionskasse gezahlt. Langjährig beim MDR Beschäftigte können dank dieser Regelung eine Altersversorgung erreichen, die mit der Leistung aus dem ARD-Versorgungstarifvertrag vergleichbar ist. Der Tarifvertrag steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf beiden Seiten. Die Erklärungsfrist endet am 17. Juni 2013.
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