News für Freie
Beratungsförderung für Selbständige - freie Berater/innen für Medienbereich gesucht
BAFA-Zulassung erwünscht
Der DJV-Bundesverband will seine Beratungsarbeit für freie Journalisten durch eine zentrale Datenbank für Berater im Medienbereich ergänzen. Zentral soll es dabei um Berater gehen, die für die Beratungsförderung des Bundes zugelassen sind. Das Beratungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ ist bei der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angesiedelt.
Nach dem Programm können Selbständige, darunter auch freie Journalisten, je nach wirtschaftlicher Kraft der jeweiligen Gebiete in Deutschland zwischen 50 – 80 Prozent der Kosten einer Unternehmensberatung erhalten. Befinden sich die Selbständigen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten, können es sogar 90 Prozent sein.
Aus Sicht des DJV ist es entscheidend, dass die Berater in der Beratungsförderung den Medienbereich aus eigener Erfahrung kennen. Daher kommt es darauf an, dass sich Berater mit Medienerfahrung einerseits in der BAFA-Datenbank registrieren, sich aber auch andererseits beim DJV melden, damit über eine Liste auf seiner Website dieser Mitglieder und sonstige freie Journalisten auf dieses spezielle Beratungsangebot aufmerksam machen kann. Denn einerseits gibt es bislang offenbar nur wenige bis gar keine Berater mit Kenntnissen über den Medienbereich in der BAFA-Datenbank, andererseits scheinen sie – sollten sie vorhanden sein – den Leitstellen nicht bekannt zu sein. Ohnehin muss, wer Beratungsförderung möchte, seinen Berater selbst vorschlagen. Denn die „Leitstellen“, die für die Anträge zur Beratungsförderung zuständig sind, sehen sich selbst nicht in der Pflicht, einen geeigneten Berater von sich aus vorzuschlagen.
Sollte der DJV seine Mitglieder dazu aufrufen, selbst BAFA-Berater zu werden? Das ist freilich nicht so einfach. Im Prinzip müssen die BAFA-Berater überwiegend Unternehmensberatung betreiben, also gerade nicht überwiegend noch als klassisch berichterstattende Journalistinnen und Journalisten tätig sein.
Zur Qualifikation der Berater heißt es bei der BAFA: „Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 Prozent) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das BAFA über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.“
Für das Kriterium der überwiegenden Beratereigenschaft gibt es bedauerlicherweise keine Ausnahme. Der DJV geht daher davon aus, dass nur ein kleiner Teil der freien Journalisten für die Beratungsförderung in Frage kommt. Gerade deswegen ist es allerdings so wichtig, dass sich Berechtigte beim DJV melden, damit dieser ihre Adressen bei Anfragen weiter geben kann.
Der DJV wird, wenn sich ein ausreichend großer Beraterkreis bilden sollte, auch um die Zusammenarbeit mit den „Leitstellen“ der BAFA bemühen. Dabei gibt es die Überlegung, regelmäßige Zusammenkünfte von Beratern mit Vertretern der „Leitstellen“ zu organisieren, um Kenntnisse auszutauschen.
Interessierte Berater und solche, die gerade den Antrag auf Anerkennung stellen, werden gebeten, sich mit dem Referat Freie Journalisten in der Bundesgeschäftsstelle des DJV in Verbindung zu setzen, E-Mail: hir@djv.de, Telefon: 0228/2017218.
Mehr zum Thema auf der Website der BAFA unter
Abgekürzt: http://bit.ly/bafamittel
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