Deutscher Journalisten-Verband Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

News für Freie

Urheberrecht

FAZ und Springer versenden Vertragstexte an Freie

14.02.2014

Der Jahresanfang als Beginn der neuen Vertrags-Saison

Alles neu macht der Jahresanfang: Der Verlag der Frankfurter Allgemeinen Zeitung und der Axel Springer Verlag verschicken aktuell wieder Verträge an ihre freien Mitarbeiter/innen. Kern der Verträge  ist die Sicherung zahlreicher Nutzungsrechte. Die Verträge berücksichtigen zwar eine Reihe von Urteilen, die der DJV gegen Verlage oder gegen Axel Springer selbst erstritten hat, sehen aber im Kern immer noch die Übertragung zahlreicher Nutzungsrechte vor. Nur in bestimmten Konstellationen sind Zusatzvergütungen für weitere Nutzungen vorgesehen.

Nach einer Schnellprüfung der bisher vorliegenden Vertragstexte vom Axel Springer Verlag konnten bislang noch keine Punkte festgestellt, die der DJV im Wege einer Verbandsklage angreifen könnte. Dabei ist zu unterstreichen, dass die Möglichkeiten einer Anfechtung von Vertragsklauseln durch Verbandsklage durch das Urteil des Bundesgerichtshof in Sachen Axel Springer stark eingeschränkt wurden. Der DJV fordert deswegen eine Reform der Gesetzgebung zum Verbandsklagerecht.

Bei der FAZ scheint weiter mit dem Mustertext gearbeitet werden, der zwischen DJV und FAZ ausgehandelt werden konnte (siehe dazu unter "Verträge" in djv.de/medienpolitik, abrufbar nach Mitglieder-Login).

Der DJV macht aber darauf aufmerksam, dass nicht feststeht, mit welchen Versionen jeweils gearbeitet wird. Mitglieder sollten ihre Verträge, natürlich auch die von anderen Verlagen, jeweils zur Kenntnis an den DJV schicken. Alle Verträge und Informationen werden vertraulich behandelt.

Verträge, die ungünstig für freie Journalisten sind, können seit dem Urteil des BGH von Verbänden nur noch begrenzt angefochten werden. Einzelne Betroffene können solche Klauseln individuell angreifen, wenn die Regeln nicht im Verhältnis zum vereinbarten Honorar stehen. Das bedeutet letztlich auch, dass selbst ein (zwangsweise) unterschriebener Vertrag nicht unbedingt gültig sein muss, sondern auch später noch in Frage gestellt werden kann.


Michael Hirschler, hir@djv.de

News für Freie

Markt für Freie

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Webinar Verhandlungstraining für Freie

Unsere Webinarreihe beginnt wieder Ende August mit einem Klassiker: Verhandlungstraining

News 853 bis 858 von 858

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