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Aachener Zeitung / Aachener Nachrichten - DJV-Einsatz für neue Verträge für Freie

29.10.2015

Verlag war zu Anpassungen eines Vertragstextes für die Freien bereit


Freie an der Aachener Zeitung und an den Aachener Nachrichten erhalten neue Verträge. In den Vertragsbestimmungen geht der Verlag auf einige der Bedenken seiner freien Mitarbeiter ein. Bildjournalisten und andere Freie hatten in früheren Fassungen der Verträge Klauseln entdeckt, die dem Verlag sehr weitreichende Nutzungsmöglichkeiten ohne gesonderte Vergütungen ermöglicht hätten. Auch der DJV wurde in die Gespräche eingeschaltet und machte Änderungsvorschläge.

Der Verlag stellte auf einem kurzfristig anberaumten Gesprächstermin klar, dass er seinen bisherigen Umgang mit den Beiträgen der Freien eigentlich gar nicht ändern wollte. Einige der vom DJV vorgeschlagenen Änderungen wurden daher direkt übernommen. So wurde etwa das Prinzip des Honorars pro Veröffentlichung für Bilder und Texte klar ausformuliert, auch der Nutzungszweck klarer formuliert.

Es wurde weiterhin klargestellt, dass die Nutzung von Beiträgen in anderen Objekten des Verlages nicht ohne vorherige Klärung und übliche Honorierung erfolgen werde. Sollten Dritte Interesse an Beiträgen haben, will der Verlag diese direkt an die Freien verweisen. Soweit der Verlag Beiträge in sozialen Medien erscheinen lässt, soll das nur als Teaser/Auszug aus dem eigenen Netzangebot des Verlags geschehen, um Netzbesucher zum eigentlichen Auftritt zu holen und nicht als eigenständiges Informationsangebot. Der Verlag sagte Freien, die durch die Netzpräsenzen Probleme bekommen würden, Rechtsschutz zu. Zu einer Freistellung von Haftungsansprüchen, wie vom DJV gefordert, zeigte sich der Verlag nicht bereit, weil er die Auffassung vertritt, eine solche Haftung sei ein Element der Selbständigkeit.

Eine besonders kurze Verjährungsfrist gilt für Ansprüche aus dem Vertrag, hier sollen die Ansprüche schon drei Monate nach dem Ablauf des Monats der Rechnungsstellung verjährt sein. er Verlag machte aber deutlich, dass sich Freie durchaus auf das Prinzip von Treu und Glauben berufen könnten, wenn sie  durch Krankheit oder andere Gründe an einer GEltendmachung verhindert seien.

Kein Entgegenkommen zeigte der Verlag auch gegenüber dem DJV-Vorschlag, nunmehr auch in Gespräche über eine Anpassung der Vertragsbedingungen und Honorare an die Standards der Vergütungsregeln an Tageszeitungen einzutreten. Der Verlag betonte, dass er über die Frage der angemessenen Honorierung mit den Mitarbeitern im Einzelgespräch verhandeln werde, wenn diese entsprechende Wünsche formulieren würden.

Die Vergütungsregeln an Tageszeitungen gelten seit 2010 und sind nach Überzeugung des DJV auch auf Verlagshäuser anzuwenden, die nicht zu den Landesverbänden der Zeitungsverlegern gehören, von denen die Vergütungsregeln unterzeichnet wurden. Nach der geltenden Rechtslage kann der DJV als Verband die Umsetzung von Vergütungsregeln bei Verlagen nicht erzwingen, da die Möglichkeit einer entsprechenden Verbandsklage nicht besteht. Er unterstützt allerdings auf individualrechtlichem Weg solche Mitglieder, die sich für ihre Ansprüche auf angemessene Vergütung einsetzen. An der Aachener Zeitung / Aaachener Nachrichten sollten Freie allerdings zunächst einmal das Angebot des Verlags zu Einzelgesprächen nutzen.


Michael Hirschler, hir@djv.de

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