Fragen und Antworten
Verwertungsgesellschaft Wort
Stimmt es, dass neben den Urhebern auch Verlage Gelder der VG Wort erhalten?
Ja, das stimmt. Die Verlage sind an dem Aufkommen der VG Wort beteiligt. Das schreibt das Urheberrechtsgesetz vor.
Die kreativen Leistungen werden von den Urhebern erbracht. Wenn das Gesetz den Verlagen Geld zuführt, sollte dagegen geklagt werden. Warum tut das niemand?
Die Verlage leisten vielleicht keinen kreativen Input, stellen aber die Infrastruktur für die Verbreitung der Werke von Urheberinnen und Urhebern. Deshalb ist es gerecht, dass das Urheberrechtsgesetz eine Beteiligung der Verlage vorsieht. Das würde wahrscheinlich jedes Gericht genauso sehen.
Wenn schon eine Verlagsbeteiligung unabwendbar ist, warum müssen es dann stattliche 30 Prozent sein?
Über die Höhe lässt sich diskutieren. Und das geschieht in den Gremien der VG Wort ja auch. 30 Prozent entsprechen der jahrzehntelangen Praxis. Im Wissenschaftsbereich konnte für die Urheberinnen und Urheber sogar eine Verbesserung erzielt werden, denn hier galt früher 50 : 50. Jetzt entfallen 70 Prozent auf die Urheber.
Heißt das, dass die 30 Prozent Verlagsbeteiligung für alle Zeit in Stein gemeißelt sind?
Zunächst wurden 30 Prozent Verlagsbeteiligung mit zeitlicher Befristung beschlossen, damit 2022 die Ausschüttungen pünktlich überwiesen werden können. Die Höhe der Verlagsbeteiligung sollte sich danach richten, wie plausibel die Verlage ihren Aufwand nachweisen können.
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