Arbeitsbedingungen mitgestalten
Engagement im Betriebsrat
Es gibt viele gute Gründe, sich im Betriebsrat zu engagieren. Die eigenen Arbeitsbedingungen sind nicht das schlechteste Motiv. Denn es muss nicht automatisch alles immer schlimmer werden:
Wer für den Betriebsrat kandidiert und gewählt wird, gestaltet aktiv mit, wie es am eigenen Arbeitsplatz zugeht. Arbeitszeiten, Weiterbildung, Urlaubsplanung, mobile Arbeit: Das und vieles mehr sind Themen der Betriebsratsarbeit – bis hin zu den kleinen Details des Alltags wie Pausen oder eine zeitgemäße Arbeitsplatzausstattung.
Der Betriebsrat stellt Transparenz her und kann Alleingänge des Arbeitgebers verhindern.
Mitbestimmung macht einen Unterschied - und das gilt über die anstehenden Wahlen hinaus!
Beteiligung lässt sich doch auch anders organisieren? Stimmt nicht ganz!
Warum einen Betriebsrat gründen?
Anders als betriebsinterne Kommissionen oder Foren hat ein gewählter Betriebsrat die im Betriebsverfassungsgesetz festgelegten Rechte auf Information und Mitbestimmung, kann diese sogar vor Gericht einklagen. Gerade bei Konflikten ist der Betriebsrat daher die einzige Instanz, die legitimiert ist, die Rechte der Belegschaft zu vertreten.
Gut zu wissen:
Was kann der Betriebsrat für mich tun?
Der Betriebsrat kontrolliert die richtige Einstufung des Einzelnen in das Gehaltsgefüge. Er prüft, dass dabei nicht gegen geltendes Recht wie den Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen wird. Stellt er fest, dass du ungleich behandelt wist, kann er dich darüber informieren und bei weiteren Schritten unterstützen.
Werden die Kollegen in Betrieben mit Betriebsrat besser bezahlt?
Viel zitiert ist in diesem Zusammenhang eine Studie des ZEW Mannheim von 2007, für die auf der Basis eines großen Datensatzes Unternehmen mit ähnlichen Merkmalen – etwa Größe oder Branchenzugehörigkeit – verglichen wurden. Dabei zeigte sich: In Unternehmen mit Betriebsrat sind die Löhne im Schnitt um gut zehn Prozent höher als in Unternehmen ohne Betriebsrat, und die Gehaltsunterschiede fallen geringer aus.
Was hat der Betriebsrat mit dem Tarifvertrag zu tun?
Der Betriebsrat überwacht, dass Tarifverträge richtig angewendet werden. Das gilt für Flächen- wie für Haustarifverträge. Er hat das Recht, die Bruttolohn- und Gehaltslisten inklusive aller Sonderzahlungen einzusehen. Dies gilt auch in Betrieben ohne Tarifbindung.
Kann der Betriebsrat auch das Lohnniveau in Neuverträgen sichern?
Hat ein Betrieb mehr als 20 Mitarbeitende, ist bei Neueinstellungen die Zustimmung des Betriebsrats notwendig. Er kann diese verweigern, wenn die Einstellung zum Beispiel gegen den Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung verstößt oder der Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt wird. Das gilt auch bei Praktikumsverträgen: Geht die billige Beschäftigung von Praktikant:innen zulasten der Festangestellten, kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern.
Wie sieht es bei Honoraren für Freie aus?
Über die Beschäftigung von „Personen, die nicht in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen“, muss der Betriebsrat informiert werden. Er kann sich dafür einsetzen, dass die Honoraretats an die zwischen Verlegern und Gewerkschaften ausgehandelten Vergütungsregeln angepasst werden, die für Text- und Bildbeiträge bindend sind. Vergütungen, die darunter liegen, gelten auch vor Gericht als nicht angemessen. Es ist auch Sache des Betriebsrats, dafür zu sorgen, dass Redakteur:innen nicht zum Rechtsbruch gezwungen sind, wenn sie Aufträge an Freie herausgeben.
Kann der Betriebsrat bei Zuschlägen und Sonderzahlungen mitreden?
Ja, auch bei übertariflichen Zulagen gilt: Der Betriebsrat überwacht deren gerechte Verteilung.
Wie wird die Betriebsratsarbeit bezahlt?
Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Betriebsratsmitglieder werden daher nicht gesondert bezahlt, sondern beziehen ihr normales Gehalt weiter. Für die Mitbestimmung muss ihnen aber ausreichend Zeit eingeräumt werden.
Betriebsräte-Infos
Betriebsräte-Infos 2026
Betriebsräte-Infos 2025
- BR-Info 7/2025: Betriebsratswahlen 2026 - (3) Wahlausschreiben und Wählerliste
- BR-Info 6/2025: Betriebsratswahlen 2026 - (2) Wer darf wählen
- BR-Info 5/2025: Betriebsratswahlen 2026 - (1) Bestellung des Wahlvorstands
- BR-Info 4/2025: Betriebliche Altersvorsorge
- BR-Info 3/2025: Tarifverhandlungen Print
- BR-Info 2/2025: Urlaub ohne Klingelton
- BR-Info 1/2025: Gehaltstarifverhandlungen Tageszeitungen - Zeichen stehen auf Tarifkonflikt
Betriebsräte-Infos 2024
- BR-Info 6/2024: Gehaltstarifverhandlungen Tageszeitungen: erstes Arbeitgeberangebot
- BR-Info 5/2024: Infoveranstaltung Altersvorsorge Presseversorgungswerk
- BR-Info 4/2024: Flächentarifverträge Print
- BR-Info 3/2024: Betriebsratsvergütung
- BR-Info 2/2024: KI und Mitbestimmung
- BR-Info 1/2024: Arbeitszeiterfassung
Betriebsräte-Infos 2023
- BR-Info 6/2023: Inflationsausgleichsprämie (IAP)
- BR-Info 5/2023: Grundlagenseminar Betriebsratsarbeit
- BR-Info 4/2023: Urlaubsrecht
- BR-Info 3/2023: Tarifabschluss Gehaltstarifvertrag Zeitschriften
- BR-Info 2/2023: Betriebsversammlung – unverzichtbar oder lästige Pflicht?
- BR-Info 1/2023:Bundesarbeitsgericht postuliert Gesetz zur Arbeitszeiterfassung
Betriebsräte-Infos 2022
- BR-Info 7/2022: Dienstreisen mit dem Privat-Pkw
- BR-Info 6/2022: Betriebsrat - Jugend- und Auszubildendenvertretung
- BR-Info 5/2022: Betriebsrat - Rechte und Pflichten
- BR-Info 4/2022: Ersatzmitglied Betriebsrat
- BR-Info 3/2022: Tarifabschlüsse Print
- BR-Info 3/2022: ANLAGE 3a - FAQ Zeit statt Geld
- BR-Info 3/2022: ANLAGE 3b - BR-Grundlagenseminare
- BR-Info 2/2022: BR-Wahl 2022: Konstituierende Sitzung
- BR-Info 2/2022: ANLAGE 2a BR-Wahl 2022 - Einladung zur konstituierenden Sitzung
- BR-Info 1/2022: BR-Wahl 2022: Stimmabgabe
- BR-Info 1/2022: ANLAGE 1a BR-Wahl 2022 - Erklärung Brief-Betriebsratswahl
- BR-Info 1/2022: ANLAGE 1b BR-Wahl 2022 - Stimmzettel Listenwahl
- BR-Info 1/2022: ANLAGE 1c BR-Wahl 2022 - Stimmzettel Persönlichkeitswahl
(Hinweis: Anlagen im Word-Format erscheinen im Downloadordner)
Betriebsräte-Infos 2021
- BR-Info 10/2021: BR-Wahl 2022: Wahlvorschläge
- BR-Info 10/2021: ANLAGE 10a - Wahlvorschlagsliste
- BR-Info 9/2021: BR-Wahl 2022: Wahlausschreiben und Wählerliste
- BR-Info 9/2021: ANLAGE 9a - Muster Wahlausschreiben
- BR-Info 8/2021: Tarifforderung an Tageszeitungen
- BR-Info 7/2021: BR-Wahl 2022: Wer darf wählen?
- BR-Info 6/2021: BR-Wahl 2022: Wahlordnung
- BR-Info 5/2021: BR-Wahl 2022: Wahlvorstandsschulung
- BR-Info 4/2021: Virtuelle Beschlussfassung
- BR-Info 4/2021: ANLAGE 4a - Muster Geschäftsordnung virtuelle Betriebsratssitzung
- BR-Info 3/2021: Betriebsrätemodernisierungsgesetz
- BR-Info 2/2021: Impfung Corona
- BR-Info 1/2021: Kurzarbeit Corona
(Hinweis: Anlagen im Word-Format erscheinen im Downloadordner)
Betriebsrätestärkung
DJV-Stellungnahme
Stichwort: Betriebsratsarbeit
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