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Radio Dreyeckland

Keine Kriminalisierung

13.06.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, die Klage gegen einen Redakteur des Senders Radio Dreyeckland zuzulassen.

Das hatte die Vorinstanz mit Verweis auf das Grundrecht der Pressefreiheit abgelehnt. Die Ermittlungsbehörde, die bereits im Januar eine Durchsuchung bei dem Sender und zwei Mitarbeitern durchgeführt hatte, wirft ihm die Verlinkung zu der verbotenen Organisation „linksunten.indymedia“ vor. Diese Sicht teilt auch das OLG Stuttgart. Danach sei es „vorliegend überwiegend wahrscheinlich, dass der Artikel des Angeklagten als Verbreitung des Gedankenguts der Vereinigung anzusehen sei und nicht nur als straflose (Sympathie-)Werbung“, teilt das OLG mit. Und weiter: „Denn im Vordergrund des Artikels stehe der Werbeeffekt für die Vereinigung und die Hinleitung auf deren Internetseite, so dass der Artikel geradezu als ,Verlängerung‘ der Internetseite erscheine.“

„Eine Justiz, zwei Meinungen: Zuerst ist der Beitrag des Journalisten von der Pressefreiheit gedeckt, dann wirbt er angeblich für eine verbotene Organisation“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. „Das ist völlig überzogen.“ Der Geschäftsführer des DJV Baden-Württemberg Gregor Schwarz kritisiert, dass das Oberlandesgericht zulasten der Pressefreiheit entschieden habe, und hofft, dass der Prozess zu Gunsten des Kollegen ausgehe.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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