Medienauskunftsgesetz
Bundestag muss Ernst machen
Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen für ein Medienauskunftsgesetz.
Das Gesetz soll Medienvertreter in die Lage versetzen, das Auskunftsrecht gegenüber Bundesbehörden auf einer genauen gesetzlichen Grundlage durchzusetzen. Bisher gründete der Auskunftsanspruch der Presse gegenüber Bundesbehörden nur auf der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG. Mit der Schaffung von genauen Regeln zu Voraussetzungen und Umfang bietet der Gesetzesentwurf mehr Rechtssicherheit für Journalisten und Journalistinnen. Insbesondere ist klargestellt, dass sich der Anspruch auf zu beschaffende Informationen bezieht, eine Akteneinsicht möglich bleibt und Dritte kein Anhörungsrecht haben.
„Es ist allerhöchste Zeit, dass auf Bundesebene endlich ein Gesetz für das Auskunftsrecht kommt“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Es muss Schluss damit sein, dass für journalistische Recherchen die Gerichte angerufen werden müssen.“ Beuster erinnert in dem Zusammenhang daran, dass bereits zwei Bundesregierungen das Medienauskunftsrecht schaffen wollten, ohne dass es dazu gekommen sei: „Durch Nichtstun verschwindet das Problem nicht.“ Es sei „gut und richtig“, dass sich die Grünen des Themas annehmen.
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner
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