EU-Kommission knickt vor Big Tech ein: Steine statt Brot für Journalist:innen und andere Kreative
Template und Code of Practice (CoP) unzureichend
Ende 2023 verlagerte das EU-Parlament im Gesetzgebungsprozess zum AI Act (KI-Verordnung) die Regulierung heikler Themen wie Transparenzpflichten und den Umgang mit urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten auf einen angeblich neutralen Stakeholder-Prozess. Diesen organisierte das in der EU-Kommission angesiedelte AI Office. Es sollte eine Vorlage (das sogenannte Template) für eine hinreichend detaillierte Zusammenfassung des KI-Trainingsmaterials erstellen, die Entwickler ausfüllen und veröffentlichen müssen. Zudem sollte es einen Verhaltenskodex, den sogenannten Code of Practice (CoP), erarbeiten. Nach der heutigen Bekanntgabe dieser Vorlage und des CoP vor zwei Wochen steht fest: Die EU-Kommission ignoriert die wesentlichen Vorgaben des AI Acts und den Willen des EU-Parlaments und knickt vor den US-amerikanischen Big Tech-Unternehmen ein.
Die Vorlage erfüllt nicht den im AI Act festgelegten Zweck, die Durchsetzung des Urheberrechts zu erleichtern. Nach der Vorlage müssen Entwickler nur die Domain nennen, und das auch nur von Top 10 Prozent der am meisten gecrawlten Webseiten ihres KI-Trainingsmaterials. Das nützt Journalist:innen und anderen Kreativen in einem Gerichtsprozess ziemlich wenig, denn sie können damit gerade nicht nachweisen, dass ihr Werk genutzt wurde. Dafür wäre die Pflicht der KI-Entwickler zur Nennung der konkreten URL oder noch besser des individuellen Werks erforderlich. Doch genau die sieht die Vorlage nicht vor.
Code of Practice – Beihilfe zum größten Diebstahl der Geschichte
Auch der Code of Practice (CoP) schadet der gesamten Kreativbranche, dem Journalismus und damit auch der Demokratie mehr, als er nützt. Der Code bleibt selbst hinter dem gesetzlich festgelegten Mindestmaß zurück, der für den Schutz journalistischer und kreativer Inhalte nötig wäre, da er die Vorgaben der DSM-Richtlinie und des AI Acts unterläuft. KI-Entwickler können weiterhin massenhaft Urheberrechtsverletzungen begehen, ohne Sanktionen der Kommission fürchten zu müssen, und können sich jetzt sogar noch auf den Code of Practice berufen. Letztendlich leistet die EU- Kommission so Beihilfe zum größten Diebstahl der Geschichte.
Ineffektives Opt-Out via Robots.txt
Der Verhaltenskodex bleibt z. B. hinter den Anforderungen des Gesetzes hinsichtlich der Opt-Out-Möglichkeiten zurück. Der AI Act sieht vor, dass die Unterzeichner eine Strategie zur Ermittlung und Einhaltung eines gemäß Art. 4 Abs. 3 der DSM-Richtlinie geltend gemachten Nutzungsvorbehalts auf den Weg bringen sollen. Dort steht unzweideutig, dass Kreative einen Nutzungsvorbehalt (Opt-Out) erklären können, wenn sie nicht damit einverstanden sind, dass ihre Werke für das sogenannte Text- und Datamining genutzt werden. Nach dem CoP müssen KI-Entwickler jedoch nur den Nutzungsvorbehalt via robots.txt einhalten – und dieser ist nur für eine gesamte Website möglich. Entscheidet sich der Verlag oder Sender, wie etwa das ZDF, gegen einen Widerspruch, sind die Urheber:innen dieser Entscheidung ausgeliefert. Andere Opt-Out-Formen müssen nur berücksichtigt werden, wenn sie sich als Standard etabliert haben. Da der Code unternehmerische Standards beeinflusst, ist es unwahrscheinlich, dass sich andere Opt-Out-Formen durchsetzen.
Verwässerung der Copyright-Policy
Der CoP verwässert die Pflicht gemäß Art. 53 Abs. 1 c) AI Act, eine Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts zu entwickeln. Anstatt diese Strategie zu konkretisieren, wird sie den einzelnen Unterzeichnern überlassen. Außerdem muss sie auch nicht in Gänze veröffentlicht werden. Diesbezüglich reicht nach dem CoP eine Zusammenfassung. Die Öffentlichkeit erfährt also gerade nicht, ob die Maßnahmen der KI-Entwickler überhaupt geeignet sind, Urheberrechtsverletzungen zu vermeiden.
Europäischer Wettbewerbsnachteil
Die genannte Strategie zur Einhaltung des Urheberrechts sollte nach dem AI Act sicherstellen, dass ein ausgewogenes Spielfeld unter europäischen und internationalen KI-Entwicklern entsteht. Da der Code diese Strategie inhaltlich nicht konkretisiert, können nun US-amerikanische oder chinesische KI-Entwickler den Code unterschreiben und irgendeine Art von Strategie intern festlegen. Der Code of Practice zementiert so einen europäischen Wettbewerbsnachteil: KI-Entwickler in Europa müssen sich im Hinblick auf das in Europa stattfindende KI-Training an das zivilrechtliche Urheberrecht und an den CoP aus dem AI-Act halten, während Entwickler, die nicht in Europa trainieren, selbst bestimmen können, wie diese Strategie aussehen soll.
Ineffektiver Beschwerdemechanismus
Zwar legt der Verhaltenskodex für die KI-Entwickler eine interne Kontaktstelle fest, die Beschwerden entgegennehmen kann. Dieser Beschwerdemechanismus bleibt jedoch ineffektiv, da für eine begründete Beschwerde keine Konsequenzen festgelegt werden.
Keine Überprüfung von angekauften Daten
KI-Entwickler müssen die rechtmäßige Herkunft von Datensätzen, die sie von Dritten erhalten, nicht überprüfen. Diese Pflicht war im dritten CoP-Entwurf zumindest ansatzweise enthalten. In der finalen Version wurde sie gestrichen.
Kein effektives Verbot von Piracy-Webseiten
Schließlich verbietet der Code of Practice, Crawler zu benutzen, die Piracy-Webseiten in gewerblichem Ausmaß nutzen, und verschont damit Piracy-Webseiten ohne ein gewerbliches Ausmaß.