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AfD

Parteisender gesetzeswidrig

25.07.2023

Der Deutsche Journalisten-Verband weist darauf hin, dass ein Fernsehsender der Partei Alternative für Deutschland nach dem geltenden Medienstaatsvertrag gesetzeswidrig wäre.

Anlass sind Berichte über einen Antrag für den AfD-Bundesparteitag am 28. Juli in Magdeburg, der die Gründung eines Parteisenders zum Inhalt haben soll. Danach soll der Antrag des Kreisverbands Kulmbach die Forderung enthalten: „Aufbau eines AfD-freundlichen TV-Senders“. Der Sender solle noch vor der Bundestagswahl auf Sendung gehen und frei empfangbar sein. „Dafür ist eine Rundfunklizenz erforderlich, die bei den Medienanstalten beantragt werden muss“, sagt DJV-Bundesvorsitzender Frank Überall. Es sei unwahrscheinlich, dass die AfD eine Lizenz bekomme.

In Paragraf 53 des Medienstaatsvertrags heißt es, dass eine Zulassung nicht an juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Kirchen und Hochschulen, an deren gesetzliche Vertreter und leitende Bedienstete sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen erteilt wird. Diese Norm gilt auch entsprechend für den Fall, dass es sich um zulassungsfreien Rundfunk handelt. Der DJV-Vorsitzende sieht in den Bestimmungen des Medienstaatsvertrags „demokratische Säulen“, die einen einseitig ausgerichteten Parteisender in Deutschland verhindern. „Fake News und Desinformation dürfen nicht zu sendefähigen Standards werden“, so Überall. „Einen Parteisender gleich welcher politischen Couleur brauchen wir nicht.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:

Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Öffenlich-rechtlicher Rundfunk Privater Rundfunk Qualität im Journalismus

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