Compact-Urteil
Stellenwert der Pressefreiheit bekräftigt
Der Deutsche Journalisten-Verband sieht in der Aufhebung des Compact-Verbots durch das Bundesverwaltungsgericht vom heutigen Dienstag eine Bekräftigung des hohen Stellenwerts der Meinungs- und Pressefreiheit.
Das Gericht hatte zuvor das vom Bundesinnenministerium im Sommer 2024 ausgesprochene Vereinsverbot gegen die Compact Magazin GmbH endgültig aufgehoben. Damit sei klar, so DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster, dass das Grundrecht der Presse- und Meinungsfreiheit nicht mit Verfahrenstricks ausgehebelt werden dürfe. „Die Gerichtsentscheidung darf nicht darüber hinwegtäuschen“, so Beuster, „dass Compact in vielen Artikeln rechtsextreme und menschenfeindliche Inhalte verbreitet, die mit den journalistischen Standards nichts am Hut haben.“ Dagegen vorzugehen sei richtig und wichtig. „Das Verbot eines ganzen Magazins muss dennoch das letzte Mittel bleiben.“
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner
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