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Plattformarbeit

EU dreht Beweislast um

12.02.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt den Kompromiss für die Richtlinie zur Plattformarbeit, auf den sich das Parlament und die Kommission der Europäischen Union jetzt verständigt haben.

Das Regelwerk sieht unter anderem vor, dass freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Digitalplattformen wie festangestellte Beschäftigte zu behandeln sind, wenn Anzeichen für Scheinselbständigkeit vorliegen. Beweispflichtig sind in solchen Fällen die Unternehmen. „Es wurde Zeit, dass sich Europa mehr um die Rechte von Mitarbeitenden in digitalen Geschäftsmodellen kümmert“, urteilt DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. Die gesetzlichen Schutzregelungen des Arbeitsrechts dürften nicht länger unterlaufen werden. Es sei vollkommen richtig, wenn der Nachweis zur Pflicht der Unternehmen gehöre, dass ihre Freien tatsächlich selbständig seien. Beuster: „Nur diese Beweislastumkehr baut den notwendigen Druck auf, um Journalistinnen und Journalisten per Arbeitsvertrag zu beschäftigen.“

Der DJV-Vorsitzende räumt ein, dass mit der Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses nicht alle Probleme gelöst seien: „Die Regelung ist aber ein erster Schritt, um die Situation im digitalen Arbeitsmarkt zu verbessern.“

Die EU-Kommission rechnet in der digitalen Plattformwirtschaft europaweit mit 43 Millionen Beschäftigten im Jahr 2025. 90 Prozent von ihnen arbeiten selbständig. Nach Einschätzung der Kommission kann es sich bei bis zu 5,5 Millionen Menschen um Scheinselbständige handeln.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

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