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Gesetzgebung

Hände weg vom Streikrecht

04.07.2024

Der Deutsche Journalisten-Verband spricht sich strikt gegen Änderungen des Streikrechts aus.

Der DJV reagiert damit auf das Positionspapier der FDP-Bundestagsfraktion „Für eine Regulierung des Streikrechts in der kritischen Infrastruktur“. Darin fordern die Liberalen etwa die Begrenzung von Warnstreiks auf maximal vier Stunden, die Aufrechterhaltung eines Notbetriebs durch 50 Prozent der Beschäftigten und die Ankündigung von Streiks drei Tage vor deren Beginn. Schlichtungsverfahren sollen eingeleitet werden, sobald eine der beiden Tarifparteien dies wünscht. Gelten sollen diese Einschränkungen des Streikrechts im Bereich der kritischen Infrastruktur. „Das ist der erste Schritt zur Aushöhlung des Streikrechts, das von den Grundrechten garantiert wird“, kritisiert DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster. „Ja, Arbeitskämpfe tun weh. Aber das müssen sie auch, wenn bei Tarifrunden am Verhandlungstisch nichts mehr geht und am Ende Fortschritte für die Beschäftigten stehen sollen.“

Der DJV-Vorsitzende warnt die Ampelkoalition davor, dem FDP-Begehren nachzugeben: „Sollte das Streikrecht für die kritische Infrastruktur erst mal abgeschwächt sein, gehört nicht mehr viel dazu, die Ausnahmen auf andere Branchen wie etwa die Medien auszudehnen.“ Beuster erinnert in dem Zusammenhang daran, dass sich der DJV erst im Januar gegen ähnliche Forderungen aus den Reihen der CDU-Bundestagsfraktion ausgesprochen hat: „Unschön, dass das Thema jetzt in der Ampel angekommen ist.“

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Hendrik Zörner

Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, djv@djv.de

Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de

Recht Streik Tarife Pressemitteilung

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