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Tagesspiegel-Ausschluss

DJV kritisiert Gerichtsurteil zu Hintergrundgesprächen

13.05.2025

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert, dass Bundesbehörden Hintergrundgespräche für alle Medien öffnen. Anlass ist ein Bericht des Tagesspiegels, der trotz mehrfacher Anfragen nicht mehr zu BND-Hintergrundgesprächen eingeladen wird.

Der Tagesspiegel versuchte im Eilverfahren, Zugang zu erzwingen, doch das Bundesverwaltungsgericht lehnte ab. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster ist über diese Praxis irritiert: „Die intransparente Auswahl der Pressevertreter durch den BND erinnert an Trumps Ausschluss renommierter Medien von seinen Pressekonferenzen. Das widerspricht der in Artikel 5 des Grundgesetzes garantierten Pressefreiheit. Behörden und Politiker dürfen nicht durch den Ausschluss unliebsamer Medien die Berichterstattung steuern.“

Beuster hebt hervor, dass der DJV seit Langem einen presserechtlichen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden fordert: „Wir drängen die Bundesregierung seit Jahren, das Auskunftsgesetz endlich gesetzlich zu verankern. “ Journalisten müssen sich auf Bundesebene noch immer auf das Grundgesetz berufen, während in den Bundesländern die Landespressegesetze Auskunft garantieren. „Wenn die Regierung Transparenz und Pressefreiheit ernst nimmt, soll sie endlich einen Auskunftsanspruch gegen Bundesbehörden beschließen und das Recht auf Teilnahme an Hintergrundgesprächen gleich mitregeln“, fordert Beuster.


Für Rückfragen:
Claudine Hengstenberg-Photiadis
djv@djv.de

Pressefreiheit Auskunftsrechte

DJV-Kommunikation

Ansprechpartner:innen

Gina Schad

Pressesprecherin

Claudine Hengstenberg-Photiadis

Web-Content-Managerin, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

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