Online-Durchsuchungen
Kampf geht weiter
Der Deutsche Journalisten-Verband ist enttäuscht über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen (Az. 1 BvR 180/23).
Karlsruhe hat zwei Verfassungsbeschwerden zum sogenannten Staatstrojaner im Wesentlichen zurückgewiesen. Der zugrunde liegende Paragraf 100 b der Strafprozessordnung sei zwar aus formalen Gründen verfassungswidrig, bleibe aber bis zu einer Neuregelung in Kraft. DJV-Bundesvorsitzender Mika Beuster urteilt: „Das Gericht hat die Strafverfolgung eindeutig höher gewichtet als den Informantenschutz. Das macht es für uns Journalistinnen und Journalisten schwerer, unsere Quellen zu schützen.“
Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Überwachungssoftware Palantir, die auch von deutschen Ermittlern genutzt wird, müssten Medienschaffende alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um im KI-Zeitalter die Rechte des Journalismus und der Pressefreiheit zu wahren. Beuster: „Wir werden uns auch weiterhin bei diesem Thema aktiv einbringen – trotz der Karlsruher Entscheidung.“
Bei Rückfragen: Hendrik Zörner