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Gesetzgebung

Aktivrente auf Freie ausdehnen

13.10.2025

Der Deutsche Journalisten-Verband fordert den Gesetzgeber auf, die sogenannte Aktivrente auf Einkommen aus selbständiger Mitarbeit auszudehnen.

Der DJV reagiert damit auf den Beschluss des Bundeskabinetts, ab 1. Januar 2026 Erwerbseinkommen auf Grundlage eines Arbeitsvertrags im Ruhestand bis zu 2.000 Euro monatlich nicht zu besteuern. Die Ausdehnung der Aktivrente auf Einkommen aus selbständiger Mitarbeit ist aus Sicht des DJV eine dringend notwendige Maßnahme gegen Altersarmut. Außerdem würde so verhindert, dass die Einkommensschere zwischen Angestellten und Freelancern mit Rentenbeginn noch weiter auseinanderklafft. „Viele freie Journalistinnen und Journalisten sind darauf angewiesen, im Ruhestand weiter auf selbständiger Basis zu arbeiten“, sagt die stellvertretende DJV-Bundesvorsitzende Anne Webert. „Mit Einführung der Aktivrente darf freie Mitarbeit im Alter nicht schlechter gestellt werden als Mitarbeit per Arbeitsvertrag.“

Die stellvertretende DJV-Vorsitzende weist in dem Zusammenhang auf eine DJV-Umfrage hin, nach der das durchschnittliche Einkommen der Freien im Journalismus nur bei rund 2.300 Euro monatlich liegt: „Das ist zu wenig zum Leben.“ Die Durchschnittsrente der Freien beläuft sich demnach auf knapp 1.000 Euro. Mit Beginn des Rentenbezugs drohe deshalb für viele Freie ein finanzieller Einbruch, der nur durch zusätzliches Erwerbseinkommen aufgefangen werden könne. Webert: „Wir vertrauen darauf, dass der Deutsche Bundestag Steuergerechtigkeit zwischen Freien und Festangestellten herstellt.“

Bei Rückfragen: Hendrik Zörner

E-Mail: djv@djv.de

           

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